Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen: Vergütung für stereotaktische Radiochirurgie steht
ärzteblatt.de / Newsletter Freitag, 15. September 2023
Berlin – Für die stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen in der vertragsärztlichen Versorgung ist die Vergütung festgelegt worden. Sie tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft.
Im Juli 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) zur einzeitigen Behandlung von Patienten mit Vestibularisschwannomen, einem gutartigen Hirntumor, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Mit den Hirnmetastasen kam im Oktober vergangenen Jahres ein weiterer Anwendungsbereich hinzu. ….
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