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Autor Thema: Alternative Heilmethoden von der Steuer absetzen  (Gelesen 4991 mal)

Offline Bluebird

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Alternative Heilmethoden von der Steuer absetzen
« am: 02. Dezember 2010, 10:14:29 »
Zitat
Mittwoch, 1. Dezember 2010
 Schwerkranke können alternative Heilmethoden von Steuer absetzen
München – Lebensbedrohlich Kranke, die Hilfe in alternativen Heilmethoden suchen, können die Kosten von der Steuer absetzen. Hat die Schulmedizin keine erfolgversprechende Behandlung mehr anzubieten, können nicht anerkannte Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervorgeht. Voraussetzung ist aber, dass ein zugelassener Arzt die jeweilige Behandlung verschreibt. (Az: VI R 11/09).

Das gilt auch dann, wenn die Behandlungsmethode z.B. in der EU nicht zugelassen ist, die Kosten deshalb von der Krankenkasse abgelehnt wurden und die Therapie erfolglos blieb wie im Fall der hier verstorbenen Patientin.

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43740/Schwerkranke_koennen_alternative_Heilmethoden_von_Steuer_absetzen.htm



Bluebird
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2010, 10:20:00 von Bluebird »
The best time to plant a tree was 20 years ago.
The second best time is NOW.
(Chinesisches Sprichwort)

 



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