Hallo Heavy,
schön das deine Mutter nun heim durfte, ich denke das macht doch auch noch einiges aus, ob man im Krankenhaus liegt oder ob man daheim, in seiner gewohnten Umgebung sein darf. Also dann einiges organisatorisches:
Fahrten zu den Bestrahlungen: werden auf Antrag von der Krankenkasse gezahlt! Kriegst vom Krankenhaus Rezept/Bescheinigung und gehst damit zur Krankenkasse, dort bekommst du Formular und kannst damit dann das Taxi für deine Mutter bestellen, das Formular wird dann nach jeder Fahrt abgestempelt (kann auch Begleitperson mitfahren!!), also auf alle Fälle gleich beantragen!
Patientenverfügung: Sinnvoll aber da es gesetzlich immer noch keine Richtlinien/Anweisungen gibt (unsere Politker schieben dieses Thema ja schon Jahre vor sich her), sollte sich der Arzt zwar dran halten, kann aber im "geschrieben vieles auslegen wie er will". Es gibt die Möglichkeit solche Patientenverfügungen hier aus dem Internet als Formular auszudrucken oder aber direkt bei eurem Hausarzt eine zu machen. Diese muss dann von deiner Mutter und den weiteren "Bevollmächtigten" unterschrieben werden. Dann aber Achtung: diese Verfügung muss jeweils dem behandelnden Arzt vorgelegt werden (dieser sollte sich am besten eine Kopie für die Krankenakte machen, vor allem im Krankenhaus, bzw. wenn andere Ärzte mit eingeschaltet werden) und derjenige der hier etwas erreichen will, muss die Patientenverfügung immer im Original vorlegen (heißt am besten in der Tasche dabeihaben!). Außerdem muss diese Art der Patientenverfügung, da sie gesetzlich nicht abgesichert ist, regelmäßig, heißt so alle 2 - 3 Jahre erneuert werden (heißt von allen Beteiligten neu unterschrieben werden)!
Meines Erachtens fährst du auf der sicheren Seite mit einer "Vorsorgevollmacht" die man beim Notar erstellt. Sie ist nicht übermäßig teuer, hat gesetzliche Richt- und Grundlinien. In dieser kann man auch diese Sachen bezüglich "lebensverlängernder Maßnahmen, Auskunfterteilung, Mitspracherecht usw. bis hin zur Kontenverfügung regeln. Auch diese ist am besten den jeweiligen Ärzten vorzulegen. Wenn es darauf ankommt musst du aber auch diese im Original vorlegen. Diese Verfügung bleibt allerdings immer gültig, außer sie wird von einer Partei vernichtet, deshalb wohl auch jeweils das Verlangen der Ärzte diese Verfügungen immer im Original bei Notwendigkeit vorzulegen.
Hoffe habe es nicht allzu kompliziert erklärt, auf alle Fälle sind diese Vollmachten absolut sinnvoll und auch wichtig! (Wir haben das auch erst beim "Ernstfall" erkannt!)