HirnTumor-Forum

Autor Thema: Anspruch auf REHA?  (Gelesen 23211 mal)

michaela

  • Gast
Anspruch auf REHA?
« am: 23. Mai 2005, 09:03:36 »
Hallo an alle
Mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass man als Tumorpatient jedes Jahr einen Anspruch auf Reha hat.Ist das in Zeiten der leeren Kassen immernoch so?

Ich hatte im letzten Jahr, kurz vor Diagnose meiner Tumorerkrankung eine Reha wegen Asthma.Nach meinem Krankenhausaufenthalt  wegen der Tumor OP wurde ich anschließend für 6 Wochen in die Anschlußheilbehandlung geschickt.Dort hat man mir gesagt, das man alle 4 Jahre eine Reha beantragen kann.Was ist denn nun richtig?

Gruß an Euch
Michaela

pady

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #1 am: 25. Mai 2005, 00:03:42 »
Hey Michaela,
wie das Procedere heute bei Reha- Maßnahmen insbesondere bei Tumorpatienten ist weiß ich nicht, da wechseln die Maßgaben viel zu schnell. Aber wissen müsste das die krankenkasse, der onkologe oder BfA bzw. LVA. Einfach fragen und sich die Vorgehensweisen, falls vorhanden, erklären lassen.
Gruß, Monika

Offline Cira

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Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #2 am: 26. Mai 2005, 20:10:20 »

richtig ist...alle vier jahre ...........

ich selber brach meine reha die ich auf grund der tumor op bekam nach 12 tagen ab,diese klinik war für neurologie und HNO...ein jahr später ging es mir erheblich schlechter und mein arzt beantragete eine reha diese sollte in der gleichen klinik wie nach der op sein... ,keine chance...obwohl HNO mäßig noch einiges dazu kam....einspruch habe ich erhoben,ohne erfolg...eine begründung war...nur alle vier jahre gibt es eine kur,reha......

gruß Cira

fips2

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #3 am: 25. September 2006, 13:07:28 »
Habe vorige Woche von einem Arbeitskollegen, der starkes Rheuma in der Wirbelsäule hat,folgenden Tip bekommen.

Sein behandelnder Arzt in der Klinik sagte zu ihm es sei kein Problem wenn er aufgrund schlechter Verfassung schnell eine Kur oder AHB brauche.Er solle sich bei ihm melden,dann würde er ihn mindestens 3 Tage in der Klinik aufnehmen.Im Anschluss auf den Klinikaufenthalt wird eine AHB ohne Probleme genehmigt,da sie von der Klinik schon während dem Aufenthalt beantragt wird.Das ginge dann Ratzfatz.

Kur und AHB über den Hausarzt zu beantragen sei im Moment fast aussichtslos.

Offline Bea

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Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #4 am: 25. September 2006, 16:19:52 »
Hallo!

Es gibt durch die Gesundheitsreform neue Maßstäbe.
Auch kommt es darauf an, wo die letzte Reha oder Kur beantragt wurde (BfA, Krankenkasse, etc) und ob es sich beim zweiten Mal wieder um dasselbe handelt. Also Reha oder Kur.

Geändert wurde angeblich auch die Tatsache, dass der Patient nun die Klinik selbst bestimmen kann.

Habe gerade meinen Antrag zur BfA geschickt und bin nun auch gespannt, was dabei raus kommt.

Allen viel Erfolg!!!!

LG,
Bea

Offline Ciconia

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Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #5 am: 26. September 2006, 11:13:55 »
Es ist ein Unterscheid, ob der Tumor gutartig oder bösartig war. Bei gutartigen Tumoren muß man wohl die 4 Jahre abwarten. Es wird sehr schwierig, vorher eine Reha zu bekommen. Krebspatienten bekommen wohl nach wie vor die jährliche Reha 3 Jahre lang.
Auch mit den AHB´s ist es bei gutartigen T. jetzt viel schwieriger geworden. Vor 6 Jahren bei meiner 1. OP fragte man mich noch, ob ich denn eine AHB will, das sei kein Problem. Bei der 2. Op vor 4 Jahren mußte ich schon gewaltig Druck machen in der Klinik, bekam sie aber dann doch. In beiden Fällen mußte ich in die vorgeschreibene BfA-Klinik und hatte kein Mitspracherecht. Nicht mal in die Wohnortnähe, wie es mein Wunsch war wegen der 3 Kinder, kam ich. Bei der 1. AHB 300km einfache Entfernung, bei der 2. AHB 150 km einfache Entfernung!

Jetzt sind die 4 Jahre bei mir um und der Hausarzt sprach schon mal von einer Reha. Wird aber wohl bei mir schwierig werden, da ich Erwerbsminderungsrente bekomme und damit die BfA nichts mehr bezahlt. Die KK mit den 3 Buchstaben lehnt aber im Moment alle Anträge ab.

Außerdem überlege ich wirklich, ob es wohl sinnvoll ist. Ich war jeweils in der Neurologie untergebracht und bekam dieselbe Behandlung wie die Schlaganfälle. War auch psychisch belastend unter lauter Schlaganfallpatienten. Die Nächte im Doppelzimmer waren sehr unruhig. Und wenn ich dann wieder keine Wünsche bezüglich der Klinik äußern darf, sehe ich wenig Sinn darin eine Reha zu machen. Der Knackpunkt ist nur, daß mir die Krankengymnastik gestrichen wird, wenn ich keine Reha mache lt. Med. Dienst der KK. Irgendwie ein Widerspruch in sich.

LG
Ciconia

@ Bea: Ich drück dir die Daumen für deinen Antrag!
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leonie1

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #6 am: 26. September 2006, 21:12:38 »
Also bei mir ging es in diesen Jahr ohne Probleme ich bin gleich nach dem Krankenhaus in die AHB meinen Wunsch entsprechend nach Bad Wildungen gekommen.Ich war zwar auch unter all den Schlaganfallpatienten aber was ich noch viel schlimmer gefunden habe es waren nur patienten die um einiges älter waren und dadurch kam ich mich dort auch recht verloren vor.
Lg leonie

Offline Ciconia

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Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #7 am: 27. September 2006, 12:24:21 »
Ich denke, es kommt auch viel auf den Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses an. Wie wird die AHB begründet und ob der Sachbearbeiter vielleicht da ein wenig Druck macht etc.
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hafi001

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #8 am: 09. April 2007, 12:04:19 »
Hallo,
wird eine AHB von der Klinik aus beantragt oder kann man bereits vor der OP etwas tun? Da ich nach dem Klinikaufenthalt schnell wieder fit werden möchte, denke ich darüber nach was ich im Vorfeld noch klären kann.... Kontakt mit BFA oder Krankenkasse..... jetzt schon Antrag stellen....
Kann mir jemand hierzu Informationen geben?

Gruß
Purzel

Zino

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #9 am: 09. April 2007, 12:41:17 »
Hallo Purzel,
um die AHB kümmert sich der Krankenhaussozialdienst. Meine Erfahrung ist aber, dass die oft überlastet sind, und manchmal leider erst kurz vor knapp (d. h. etwas zu spät) feststellen, dass sie schon hätten in die Gänge kommen. Ich habe mich deshalb im Vorfeld auch schon selbst ein bißchen gekümmert. Habe (da ich privat versichert bin) meine Krankenkasse informiert, dass eine AHB ansteht - so ging das mit der Kostenzusage schneller, und habe mich schon mal umgehört, welche Kliniken in Frage kommen. Vor allem sollte man sich halt auch Gedanken machen, was für einem selbst wichtig ist - sollte es nah bei zu Hause sein? Kann es auch weiter weg sein? Ambulant ? Stationär (finde ich besser - weniger Streß). Auf jeden Fall Einzelzimmer?
Dann klappt das mit den Gesprächen mit dem Krankenhaussozialdienst besser, wenn man selbst schon eine Vorstellung hat. Und es ist auch kein Fehler frühzeitig nach der OP zu sagen, dass man den Krankenhaussozialdienst sprechen will, und nicht zu warten, bis die von selber kommen.
Ich wünsche dir für deine OP einen guten Verlauf,

liebe Grüße

Zino

fips2

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #10 am: 09. April 2007, 12:48:46 »
Hi Purzel
Du solltest dich direkt mit dem Sozialdienst der Klinik in Verbindung setzen.Evtl bei der Anmeldung schon gleich ein Treffen mit dem/der Sachbearbeiter/in ausmachen.Die regeln dann alles weitere für dich.Am 1. Tag in der Klinik hast du ja noch relativ viel  Zeit,wenn alle Voruntersuchungen gemacht sind,das zu erledigen.
So läuft es jedenfalls in der Uni-Klinik Mainz.Andere Kliniken sind da nicht so doll,aber im großen und ganzen hats den selben Ablauf.
Die stehen dann vor,bzw. direkt nach der OP,wenn du wieder soweit fit bist, auf der Matte und füllen dann alle Formulare für dich aus.

Aber mal keine Panik.Von der Klinik aus bist du sowiso spätestens mach 14 Tagen in der AHB.Das zählt zu den Vorschriften des Rententrägers und die muss der Sachbearbeiter einhalten. Wie er das macht ist sein Problem.Mit Überarbeitung und keine Zeit kann er sich nicht raus reden.Sollte es so sein direkt beim zuständigen Rententräger,BFA LVA beschweren.
Keine Angst vor der Beschwerde.Dem Sba ist das evtl sogar recht wenn er überlatet ist und du dich bescherst.Dann bekommt er evtl. sogar personelle Unterstützung für seinen Bereich.
Das Einzige was sein kann ist,dass du nicht gerade in die  AHB-Klinik kommst in die du gerne willst,weil grad keine Kapazitäten frei sind.
Aber gerade größere Kliniken haben einen Fundus an speziellen AHB-Kliniken mit denen sie zusammenarbeiten
und wissen ob sie für den speziellen Fall prädestiniert sind.

Kopf hoch. Das Klappt schon.

Von wo bist du und was wird gemacht? Für RLP hätt ich nen Tip für dich.
Gruß  und frohe Ostern
Fips2
« Letzte Änderung: 09. April 2007, 12:56:51 von fips2 »

hafi001

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #11 am: 09. April 2007, 17:07:13 »
Hallo fips und Zino,
Vielen Dank für die Informationen. :D :-* :D
ich habe ein Akustikusneurinom von  3,6 x 3,1 x2,5 cm. Da es schon ziemlich groß ist und auf Nerven (Gesicht, Gehör, Gleichgewicht) drückt, gehe ich davon aus, dass ich nach einer OP nicht gleich wieder fit bin und eine AHB benötige.
Ich werde mich bei meiner Krankenkasse erkundigen ob ich schon im Vorfeld etwas unternehmen kann. Ich wohne im Rhein-Main-Gebiet. Der Ort der OP steht noch nicht ganz fest, da ich es erst seit knapp 3 Wochen weiß. Ich hoffe die Diagnose AN stimmt und es ist nicht etwas anderes (Kommt vereinzelt doch vor, dass der Befund nicht stimmt).

liebe Grüße
Purzel
« Letzte Änderung: 09. April 2007, 17:12:52 von Purzel »

fips2

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Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #12 am: 09. April 2007, 17:55:39 »
Schau mal unter den Reha-Kliniken nach.Ich hab da nen Bericht über die Median klinik in Bernkastel-Kues geschrieben.Vielleicht wär die was für dich.Meine Frau war mit Ihrem Meningeom eigentlich sehr zufrieden dort.Träger deutsche Rentenversicherung Bund.
In welche Klinnik gehst du?
Du weißt ja dass die eine Zweitmeinung zusteht die,die Kasse zahlt? Wenn du dir nicht sicher bist oder dem Doc nicht so traust hol dir ne Zweitmeinung ein.
Gruß Fips2
Wenn du den Beitrag nicht findest PM an mich.Ich führ dich dann hin.
« Letzte Änderung: 10. April 2007, 09:51:32 von fips2 »

Zino

  • Gast
Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #13 am: 09. April 2007, 18:16:56 »
Hallo Purzel,

Träger der AHB ist die Krankenkasse glaube ich nur dann, wenn du Privatpatientin bist. Sonst glaube ich BfA oder sonstiger Rententräger, aber da kenne ich mich nicht so aus. Aber im Zweifelsfall sagt die KAsse dir das sicher, wenn du nachfragst.

Generell ist man glaube ich gehalten erst mal in der Nähe zu schauen, wegen der Fahrtkosten. Aber das kommt dann immer auf die gute Begründung an - wie so oft.
Ich bin aus dem Odenwald und war trotzdem in Konstanz, weil die Schmieder-Klinik einen guten Ruf hat (hat sich auch bis auf kleine Abstriche bestätigt).
In Konstanz waren auch Leute von der Ostsee.
Wenn dich die Klinik interessiert kannst du bei mir nachfragen.

Liebe Grüße

Zino
« Letzte Änderung: 09. April 2007, 18:18:20 von Zino »

Offline Ciconia

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Re:Anspruch auf REHA?
« Antwort #14 am: 10. April 2007, 16:08:20 »
Die Ärzte entscheiden erst nach der OP, ob eine Reha nötig ist. Dabei wird bei gutartigen Tumoren immer mehr gespart, leider. Also im Vorfeld nicht zu große Hoffnungen machen.

Ich konnte mir den Ort der AHB in beiden Fällen nicht aussuchen. Es waren beides Kliniken der Bfa. Organisiert hat das der Sozialdienst der Klinik, leider sehr unfreundlich und ohne Rücksicht auf meine Wünsche. Trotz meines Wunsches in der Nähe der Familie zu sein, wurde ich beide Male sehr weit weg geschickt. Als ich protestierte, hieß es nur, dann bekäme ich halt keine Reha.
Ich hoffe, das ist nicht überall so.

@ Zino: Sind die Schmiederkliniken nicht Privatkliniken? Von diesen Kliniken habe ich nur Gutes gehört.

LG
Ciconia
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