HirnTumor-Forum

Autor Thema: Meningeom-OP und Autofahren  (Gelesen 41982 mal)

Zino

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Meningeom-OP und Autofahren
« am: 06. Dezember 2006, 19:57:08 »
Hallo,
da mir die OP jetzt doch unmittelbarer bevorsteht habe ich etwas genauer gelesen, wie es anderen damit ging und zu meinem Schrecken gelesen, dass einige wohl nach der OP mitgeteilt bekamen, dass sie eine Zeit lang kein Auto fahren dürfen. (Es klang nicht so, als wären Anfälle der Grund gewesen). Mein Neurochirurg hatte heute (bevor ich das gelesen hatte) verneint, dass die OP sich auf die Fahrerlaubnis auswirkt. Kann das noch kommen? Mich würden Erfahrungen interessieren. Ohne Auto bin ich aufgeschmissen. Ich kann meinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen und brauche auch für meine Arbeit ein Auto!

Danke für Hinweise
Zino
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2006, 07:48:37 von Ulrich »

Offline Jo

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2006, 20:54:17 »
Hallo Zino,
wenn du noch nie Anfälle hattest, darfst du normalerweise 12 Wochen nach einer Schädel-Op
wieder ans Steuer. Eigentlich muß dein Operateur dich darüber aufklären. Mann hat die Möglichkeit beim Neurologen einige Zeit nach der Op ein Provokations- Eeg zu machen, ich habe es nach acht Wochen gemacht und er kann einem dann ein Attest schreiben, dass es aus neurologischer Sicht keine Einschränkungen für das Führen eines Fahrzeugs gibt.


Du solltest, auch mit allem Optimismus, wenigstens eine Zeit von zwei Monaten einrechnen, um dich zu erholen. Ich bin nach zehn Wochen wieder arbeiten gegangen und hatte nur eine Chance das so durchzuziehen, weil bis zu den grossen Ferien nicht allzulang hin war und ich dann nochmal sechs Wochen langsam tun konnte.
Nimm dir nicht so viel vor.
Ich drück dir die Daumen,
 Gruß, Jo
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2006, 08:15:36 von Jo »

maja

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2006, 21:35:58 »
Hallo Zino,
ich hatte kein Fahrverbot nach der OP. Jedoch hat mein Operateur mit mir darüber gesprochen. Ich hatte vor und nach der OP nie Ausfälle. Jedoch ist man nach der OP sowieso noch  ein bisschen eingeschränkt. Bei mir war es so: ich fühlte mich eigentlich sehr fit aber man merkte halt, dass man am Kopf operiert ist und ich hatte so das Gefühl, der Kopf gehört noch nicht richtig zu mir. Das wurde jeden Tag besser, aber man fährt dann ja sowieso kein Auto, wenn man sich kopfmäßig nicht fit fühlt. Das meinte auch mein Arzt und er sagte, er würde mich so einschätzen, dass ich erst fahre, wenn ich es mir hundert Prozent zutraue und so war es auch. Ich hatte sogar etwas Angst mich am Anfang ins Auto zu setzen. Es ist jetzt schon 7 jahre her und ich weiss es nicht mehr so genau, aber ich glaube ich habe 3 Monate gewartet mit dem Autofahren.
Ich denke, es ist schon richtig wenn sie ein Fahrverbot aussprechen, das wird schon seine Gründe haben.
Dir wünsche ich noch alles Gute
LG Jutta

scarlett

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2006, 21:48:33 »
Hallo Zino,

ich bin zwei Wochen nach meiner OP wieder Auto gefahren. Ich hatte vor der OP keine Ausfälle und nach der OP auch nicht. Das einzige was ca. 4 Tage lan nach der OP war, daß ich die Abstände nicht richtig einschätzen konnte. Aber danach war alles i.O. Ich war froh, daß ich wieder hinterm Steuer saß.

scarlett

Zino

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #4 am: 06. Dezember 2006, 22:33:45 »
Danke Scarlett, Jutta und Jo
auf den ersten Blick ist die Sache bei mir etwas komplizierter, weil ich schon seit Jahren Antiepileptika nehme - aber wegen einer ganz anderen Sache: Ich habe eine Gefäßanomalie im Okzipitallappen. Ich bin aber prima eingestellt und darf fahren. Beide Geschichten (Gefäßanomalie und Meningiom) haben miteinander überhaupt nichts zu tun und sind auch in verschiedenen Regionen. Mein Hausarzt würde sagen ich habe "Läuse und Flöhe".
Wie hast du das praktisch gehandhabt, Jo, wenn du nicht fahren durftest, aber nach 10 Wochen wieder arbeiten konntest - ich nehme an du konntest deinen Arbeitsplatz ohne Auto erreichen?
Das wird bei mir ein Riesenproblem, und ich weiß noch nicht wo ich da fragen kann, wer da hilft... Ich kann mich ja schlecht deshalb weiter krank schreiben lassen, falls es so kommt.
Einfach der ersten Aussage des Neurochirurgen trauen, dass ich schon wieder fahren könnte will ich auch nicht, ... dann stehe ich am Ende unvorbereitet da.
Und vorbereitet sein ist mir unheimlich wichtig.
Euch vielen Dank
Zino

michaela

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2006, 09:04:07 »
Hallo Zino
Ich durfte 3 Monate von ärztlicher Seite mit dem Autofahren pausieren.In der AHB mußte ich auch so einen Test machen.Da wurde am PC Reaktionsvermögen,Konzentration und Aufmerksamkeit getestet.
Da ich aber nach wie vor links Doppelbilder habe, fahre ich bis heute kaum Auto.Ich habe einfach auch ein ungutes Gefühl und werde schnell müde.
Ich hatte natürlich auch das Glück, dass meine Arbeitsstelle nur 1,5 km entfernt liegt.
Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte mein Arbeitgeber mir nach meiner Gesundschreibung einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen müssen, den ich ausüben und auch erreichen kann.So sagt es zumindest unsere Betriebsvereinbarung aus.Aber das wird von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein.
Ich drück dir die Daumen für deine Op!
Liebe Grüße
Michaela


Offline Bea

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #6 am: 07. Dezember 2006, 09:10:25 »
Hallo Zino,

man sagte mir 7 Monate nach der OP, dass ja nun die 6 Monate vorüber sind in denen man nach einer Gehirn-OP generell kein Auto fahren darf.
In meinem Fall war das zu spät da ich mich nach zwei Wochen wieder hinters Steuer gesetzt habe.... aus Unwissenheit.
Allerdings hatte ich auch keine Ausfälle und habe keinen Grund gesehen meine Fahrerlaubnis zu hinterfragen.

Ich würde an deiner Stelle den behandelnden Arzt fragen.
Und wenn du nicht fahren darfst und deine Arbeitsstelle nicht mit öffentl. Verkehrsmittel erreichbar ist, dann sollte dein Doc wirklich mit dir überlegen, wie lange er dich krank schreibt.

Alles Gute,
Bea

Offline Ciconia

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #7 am: 07. Dezember 2006, 13:38:31 »
Zitat
ich bin zwei Wochen nach meiner OP wieder Auto gefahren. Ich hatte vor der OP keine Ausfälle und nach der OP auch nicht. Das einzige was ca. 4 Tage lan nach der OP war, daß ich die Abstände nicht richtig einschätzen konnte. Aber danach war alles i.O. Ich war froh, daß ich wieder hinterm Steuer saß.

scarlett
Hallo scarlett, da hattest du aber ein Riesenglück. Wenn du einen Unfall in der Zeitgehabt hättest, hätte es sicher Probleme gegeben.

Also bei mir war es so, daß man mir in der Klinik gesagt hat, ich sollte 3 Monate warten mit dem Autofahren. Daran habe ich mich gehalten, fühlte mich auch nicht so, daß ich es mir zugetraut hätte.
Bei der 2. OP habe ich auch den Reaktionstest ähnlich MPU bei der Reha gemacht. Da ich bestanden habe, hätte ich wieder fahren können nach 6 Wochen. Auch in dem Falle habe ich aber 3 Monate gewartet.

LG
Ciconia
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Offline Jo

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #8 am: 07. Dezember 2006, 14:27:08 »
Hallo Zino,
wie schon erwähnt habe ich erst das Provokations- EEg gemacht und ein Attest schreiben lassen, bevor ich gefahren bin.

Allgemein: Es verbietet dir niemand zu fahren, oder spricht ein Fahrverbot aus....die Versicherung ist schlicht und ergreifend nicht verpflichtet deinen Schaden oder einen Fremdschaden abzudecken, wenn es soweit kommt.
Ausserdem weiß ich nicht, wie es sich damit lebt, vielleicht jemanden verletzt zu haben, wegen eines neurologischen Ausfalls nach der Op.
Frag mal deinen Neurochirurgen, ob er das Thema mit deiner Versicherung klären möchte...ich glaube kaum.
Es geht um Eigenverantwortung und ich glaube, nach so einer Op kann man es selber sehr schlecht beurteilen, wie es um eine mögliche Anfallsbereitschaft bestellt ist.

Nichts für ungut,
Gruß, Jo

Zino

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2006, 20:16:39 »
Ich habe zum Thema Auto fahren folgende beide links gefunden, die mich und andere betreffen könnten:
http://www.dog.org/publikationen-verkehrskommission/gutachten322.html
Hier geht es um die Beurteilung von Gesichtsfeldeinschränkungen - die habe ich auch.
 Und
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.5.htm
Darin heißt es aber ausdrücklich: Hirnoperationen mit Substanzschäden. Ist das bei einer Meningeom - OP immer so?
Viele Grüße

Zino

Offline Ciconia

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #10 am: 14. Dezember 2006, 11:58:15 »
Mit einer neuropsychologischen Untersuchung ist man immer auf der sicheren Seite. Auch wenn keine Teile des Hirns entfernt worden sind, kann allein das Verschieben von Hirnteilen während der OP zu Problemen führen. Es wird ja in dem 2. Link ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Patient selbst symptomfrei sein kann und es wohl oft zu einer falschen Selbsteinschätzung kommt. Nur ein Neurologe bzw. Neuropsychologe kann mit Sicherheit feststellen, ob man vor der 3-Monatsfrist fahrtüchtig ist. Wie Jo schreibt, sollte man unbedingt vermeiden, etwa andre Menschen zu gefährden.
So habe ich es jedenfalls auch gemacht.

LG
Ciconia
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Offline Jo

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #11 am: 14. Dezember 2006, 14:31:31 »
Hallo,
eine Gehirnerschütterung kann auch zu einer vorübergehenden Substanzschädigung des Gehirns führen.
Im Zweifelsfall glaube ich nicht, das ein (frisch) operierter Hirntumorpatient auch nur den Hauch einer Chance hätte die Versicherungsleistung einzuklagen.
Was ist so schlimm daran,  sich zusätzliche 20 Minuten beim Neurologen anschauen zu lassen?
Lieben Gruß, Jo

Zino

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #12 am: 14. Dezember 2006, 15:29:57 »
Hallo,
dass hier nicht der falsche Eindruck entsteht, ich wollte andere Leute gefährden, eine Untersuchung vermeiden oder irgend etwas aus dem Weg gehen. Aber ich möchte jetzt, vor der OP, wenn ich fit bin möglichst genau wissen, was anschließend zu tun ist. Und wenn man wie ich fernab im Odenwald wohnt, wo man beim Stichwort ÖPNV nur lachen kann, heißt dass: sich frühzeitig überlegen, wie man ohne Auto zurecht kommt, und welche Zeiträume evtl zu überbrücken sind. Mir nützt es nichts nach 8 Wochen gesund geschrieben aber x (?) Wochen nicht fahrtüchtig zu sein! Ich sehe absolut keine Möglichkeit dann zur Arbeit zu kommen. Wenn mir das droht, dann muss ich jetzt klären, wass dann zu tun wäre. Ihr versteht! Ich meine nicht: Fahren um jeden Preis - sondern: Wer ist zuständig für "Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes", wie und wo werden die beantragt, wie sieht so etwas aus???
Und ich möchte auch nicht unbedingt krank geschrieben werden, obwohl ich mich fit fühle, nur weil ich nicht Auto fahren darf. Das finde ich auch keine Lösung...

Ihr versteht???
Viele Grüße
Zino
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2006, 15:31:45 von Zino »

fips2

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #13 am: 19. Dezember 2006, 12:55:40 »
Hallo an alle die sich Gedanken über das Fahrverbot machen ein wichtiger Hinweis der oft übersehen wird und fatale Folgen hat.

LEST ALLES GENAU DURCH WAS IHR ZUR UNTERSCHRIFT VORGELEGT BEKOMMT!!!!!!

Der Rat hat folgenden Grund.

Ich will euch nicht ins offene Messer laufen lassen.

Euch wird irgendwann,irgendwo, ein Wisch zur Unterschrift untergeschoben der den Artzt gegenüber der Verkehrsbehörde der Schweigepflicht entbindet.
Unterschreibt ihr dieses Formular,meldet der Arzt euer Leiden der Führerscheinstelle und die weiter an das KBA in Flensburg.
Diese Vorgehnsweise und Folgen erklärt euch der Arzt natürlich nur in den seltensten Fällen.
Meldepflicht für den Arzt besteht erst NACH eurer Unterschrift des Formulars.

So jetzt kommts.
Ihr bekommt den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis nicht automatisch nach der Frist zurück.Nein-----.Da sich in unserem Lande keiner in die Nesseln setzen will und überall absichert,wird eine MPU vom Patienten verlangt um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

Jede Epilepsie oder Ausfall äußert sich anders.Das wird aber bei Entscheidung auf Aktenlage nicht berücksichtigt. Da heisst es nur"Ausfälle" und schon bist du in einer Schublade aus der du nur schlecht raus kommst.

Mein Sohn z.B. leidet an Epilepsie. Und hat nur Anfälle in der Schlaf bzw. Aufwachphase. Also besteht keine Gefahr im Straßenverkehr.Aber wenn nun bei der Verkehrsbehörde Epilepsieerkrankung gemeldet wird, wird davon ausgegangen, dass die Anfälle auch über Tag eintreten.Somit hätte er ein Problem wo eigentlich gar keines vorliegt.
Epilepsie oder Kreislaufprobleme haben hunderte von Auftrittsformen.
Beim Einen tritt de Ausfall von jetzt auf gleich ohne Vorwarnung auf.Andere haben Minuten oder Stunden davor schon Anzeichen und können somit entsprechend reagieren.Also ist jeder Fall unterschiedlich zu bewerten, was aber vorerst bei der Verkehrsbehörde keine Rolle spielt.

Fact ist aber.
 Diese MPU kostet richtig Kohle,so um die 2000 Euro p/MPU,vorausgesetzt ihr schafft die MPU beim 1. mal,was seltenst der Fall ist. Die Kosten der MPU sind vom Antragsteller,sprich Patienten zu tragen.
Bedenkt das bitte bei der Unterschrift.

ZU DIESER UNTERSCHRIFT SEID IHR NICHT VERPFLICHTET DA IHR FESTLEGEN KÖNNT AN WEN WELCHE INFORMATIONEN ÜBER EURE KRANKHEIT GEMELDET WIRD.

Die Kehrseite der Medallie ist natürlich,wenn ihr Auto fahrt während der angeratenen Pausierung durch den Arzt, kann euch die Haftpflicht-Versicherung in Regress nehmen.Aber nur bis max. 5000 Euro. Das ist die Existenzschutzklausel und die lässt also nicht zu, dass ihr eure Hütte oder sonst was verscherbeln müsst um für den Schaden einzustehen.
Ein prominentes Beispiel hierzu war der Superstarflapsi der den Gurkenlaster 2005  ohne Pappe umgerannt hat.Obwohl er bestimmt in der Lage war mehr an Schaden zu begleichen wurde er auch nur für die 5000 Euro in Regess genommen.

Ich erwarte bei meinem Tip hierbei aber, dass sich jeder seiner geistigen, wie seines körperlichen Zustandes, im Klaren ist und nur Auto fährt, wenn er wirklich in der Lage dazu ist.
Denkt immer daran,dass ihr euer Kind oder einen Menschen den ihr liebt in Gefahr bringen könntet, durch verantwortungsloses Handeln.

Besprecht bitte die Gefahren genau mit dem Arzt eures Vertrauens und wägt mit ihm die Situation ab.Richtet euch nach den Vorgaben die er euch gibt.
Auf diese Weise kann die Sache viel unbürokratischer und einfacher über die Bühne gehen als mit MPU.

Siehe hierzu auch den von Ulrich erstellten Link: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.5.htm

Es ist hier schon vom Text her zu erahnen in welche Tretmühle man gerät.

Gruß Fips2

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2006, 15:36:17 von fips2 »

Offline Jo

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #14 am: 19. Dezember 2006, 17:18:24 »
Hallo fips2,
Zitat
ZU DIESER UNTERSCHRIFT SEID IHR NICHT VERPFLICHTET DA IHR FESTLEGEN KÖNNT AN WEN WELCHE INFORMATIONEN ÜBER EURE KRANKHEIT GEMELDET WIRD.

Wenn ich ein Neurochirurg wäre, der der Meinung ist, bei einem bestimmten Patienten sollte ich die Führerscheinstelle benachrichtigen und dieser Patient würde sich weigern, mir das Formular zu unterschreiben, würde ich ihn zum operieren anderswo hinschicken.

Mir ist dieses Formular allerdings noch nie untergekommen. Selbst meine Mutter, die zwei grosse Hirnoperationen (Glio) hinter sich gebracht hat, wurde zum Thema Autofahren leider nie belehrt. Sie hat auch keine Unterschrift auf einem Formular geleistet.
 
Ich habe eher die Erfahrung, dass die Neurochirurgen die Verantwortung an den nachbehandelnden Neurologen abgeben...
...der im günstigsten  Fall seinen Patienten gründlich untersucht und die Fahrtüchtigkeit am besten schriftlich dokumentiert.

Lieben Gruß, Jo

 



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