Hallo Zino,
wer einmal Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen eingezahlt hat, der hat möglicherweise Anspruch bei der BfA als vorrangigen Kostenträger. Es kann aber sein, daß eine Mindestzahl an Beiträgen eingezahlt sein muß. Bei mir war das der Fall, ich hatte als Student freiwillig weiterbezahlt, bis ich Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hatte. Ich bin privat krankenversichert . Als Selbständiger zahle ich auch noch Beiträge an ein Versorgungswerk, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ob Reha-Maßnahmen versichert sind, hängt vom Versicherungsvertrag bei der Krankenversicherung ab, bzw. von der Satzung des jeweiligen Versorgungswerkes.
Meineserachtens gibt es nur Reha-Maßnahmen; der Bregriff "Kur " wurde früher vrerwendet. Erfolgt eine Reha-Maßnahme direkt im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt, dann ist das eine Anschlußheilbehandlung. Das ist günstiger, weil sich die Eigenbeteiligung an den Kosten pro Tag dann reduziert.
Ich fand es für mich besser, gleich im Anschluß an die Operation eine Therapie zu bekommen und nicht erst Wochen später.
Ich war in Plau am See zur OP und direkt danach zur Reha in der angeschlossenen Klinik. Dadurch gab es keine weiten Wege zum Chirurgen.
Probleme wegen möglicher Allergien wird es jetzt nicht geben, da jetzt Winter ist und (fast) keine Pflanzen blühen. Da kann man überall hingehen.
Alles Gute,
Sigrid