Hallo
Zur Weihrauchverordnung hier folgender Link der aussagekräftig genug sein sollte.
Es handelt sich hier zwar um ein Forum das Morbus Crohn und Colitis ulcerosa (eine entzündliche Darmerkrankung)betrifft.Gerade bei dieser Erkrankung wird H15 seit langem erfolgreich angewand.
Die Anfragen und Informationen des Forenbetreibers an die KKs dürfte aber analog genau so an HT-Patienten anwendbar sein.
Es dreht sich ja mal um die Frage ob H15 generell verodnungsfähig ist und das ist hier gegeben und begründet.
Link:
http://www.lothar-schneider.de/Morbus_Crohn/H15GKV/h15gkv.htmlEvtl. bei Verordnungsproblemen dem Arzt einfach vorlegen.
Anzumerken wären noch folgende 2 Absätze.Hier kann es zu Problemen kommen wenn das falsche Produkt gewählt wird.
Zitat:
Ergänzend hat Dr. Glaeske darauf hingewiesen, dass das Problem nicht in der Importfähigkeit des Mittels aus Indien (Sallaki/H 15) liegt. Die Rechtmäßigkeit des Importes des in Indien zugelassenen Produktes wird nach seiner Kenntnis von keiner der Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer bestritten, so dass der Import im Einzelfall für einen einzelnen Patienten oder eine einzelne Patientin gemäß dem § 73,3 des Arzneimittelgesetzes auch möglich ist.
Anders sieht es mit dem Mittel Ayurveda H 15 aus, so Dr. Glaeske, das in der Schweiz in einzelnen Kantonen (z.B. in Appenzell) verkauft werden kann. Dieses Mittel hat in der Schweiz aber keine allgemein gültige und anerkannte Zulassung durch die interkantonale Behörde (unserem Bundesinstitut für Arzneimittel vergleichbar), so dass eine Importfähigkeit dieses Mittels mit Zustimmung der Überwachungsbehörden auch nicht möglich ist.
Zitat Ende
Gruß Fips2