HirnTumor-Forum

Autor Thema: Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)  (Gelesen 15972 mal)

Offline Stefe

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Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« am: 30. März 2008, 19:56:09 »
Hallo Forum,

wie ich schon mal ins Forum geschrieben habe wurde ich im Oktober 2007 an einem Rezidiv-AN operiert. Die Operation steckte ich ganz gut ein. Es hat mir kein Arzt, wie auch schon bei der ersten OP, das Autofahren untersagt oder mich wenigstens aufgeklärt das ich die ersten drei Monate nicht fahren darf. Im Februar 2008 startete ich meine Wiedereingliederung ins Berufsleben die ich auch sehr gut eingesteckt habe.

Jetzt kommt das eigentliche Problem. Letzte Woche hatte ich meine erste Nachsorgeuntersuchung und die Assistenzärztin fing an das ich gar kein Autofahren dürfe. Es wurden Untersuchungen gemacht auf so nem Stuhl der sich dreht und wie das Ergebnis da war sagte Sie zu mir "Ich muss ihnen die schlechte Mitteilung machen das Sie gar nicht Autofahren dürfen"!!! Nach einem hin und her sagte die Ärztin dann "Ich werde mich nochmals erkundigen". Aber diese Woche kam der Anruf das ich definitiv kein Autofahren dürfe. Ich bin aber schon alleine wegen der Arbeit, Therapien, Schule, Unterricht auf mein Auto angewiesen.

Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Was kann man dagegen unternehmen das man Autofahren darf ? Gibt sich das mit dem Gleichgewicht oder nicht ?
Mir gehts soweit sehr sehr gut. Bis auf die Probleme die seit meiner ersten OP bestehen.

Bitte helft mir....

Besten Dank

Stefan
« Letzte Änderung: 31. März 2008, 21:24:45 von Ulrich »
Grüße Stefan

fips2

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP
« Antwort #1 am: 30. März 2008, 21:14:34 »
Hallo Stefe

Als Erstes muss ich dir leider die schlechte Nachricht unterbreiten,dass,wenn du ein Verbot von einem Arzt hast Auto zu fahren,keinerlei Chance besteht hier durch zu kommen,bis ein gegenteiliger Befund vorliegt.
Meldet der Arzt die jetztige Diagnose der zuständigen FS-Stelle zieht die sogar sofort deine Fahrerlaubnis ein.
Ferner riskierst du,wenn du trotzdem fährst, den Haftpflichtversicherungsschutz wegen vorsätzlichem Fahren OHNE GÜLTIGE FAHERLAUBNIS.
Soweit die Rechtslage.

Du schreibst,dass du in der Wiedereingliderung bist.Wende dich an deinen Rententräger und schildere deine Lage dort.Du hast Anspruch auf Krankentransport oder zumindest auf einen Zuschuss zu den Fahrkosten zur Wiedereingliederungsstelle.Vielleicht ist bis Ende der Wiedereingliederung deine Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt.
Der Rententräger wird daran interessiert sein die Wiedereingliederung positiv durchzuziehen und somit die Fahrkosten warscheinlich übernehmen.Wenn nicht,wäre die Wiedereingliederung gescheitert,und du würdest u.U. zum Erwerbsminderungsrentner werden.

Ich weis,dass du in einer verzwickten Situation bist,aber du musst hierbei versuchen das Beste dabei herauszuholen.

Schade dass ich dir, nach meinem Wisssen, keine besseren Ratschläge geben kann.

Gruß und möglichst schnell den positiven Befund für die Fahrtauglichkeit.
Fips2
« Letzte Änderung: 30. März 2008, 21:17:36 von fips2 »

Offline Stefe

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP
« Antwort #2 am: 31. März 2008, 07:05:41 »
Hallo und Danke für die Antwort,

meine Wiedereingliederung ist ja bereits abgeschlossen und ich gehe Vollzeit wieder in meine Arbeit. Es geht ja jetzt darum wie ich ohne Auto zur Arbeit, Therapien, Berufsschule, und Unterricht kommen soll.

Habe bis jetzt noch nichts schriftliches. Ich verstehe das nicht, ich darf keine 10 Minuten pro Tag Autofahren, aber ich darf 8 Stunden Vollzeit in die Arbeit gehen ??

Kann ich Aufgrund des Befundes denn mein Hausarzt hoffentlich bald bekommen wird meine Vollzeitarbeit abbgrechen und erneut zur Wiedereingliederung gehen ?
« Letzte Änderung: 31. März 2008, 07:07:56 von Stefe »
Grüße Stefan

fips2

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP
« Antwort #3 am: 31. März 2008, 07:30:05 »
Hi stefe
Ob du voll arbeitsfähig bist, oder tauglich bist am Straßenverkehr teilzunehmen,sind 2 Paar Schuhe.Auch wenns für dich verständlicherweise schwer zu verstehen ist.
Auch Arbeitnehmer ohne Führerschein müssen zur Arbeit.
Hier wirst du knallhart auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen,auch wenn es organisatorisch fast nicht möglich ist.Das interessiert den Gesetzgeber null.

Frag mal einen Epileptiker,was der für Probleme hier hat,die sind bei einem Anfall über Tag mindestens 3 Jahre gesperrt.Also es muss eine anfallsfreie Zeit von 3 Jahren vorliegen und ein Epileptologe muss die Fahrttüchtigkeit bestätigen.

Der Arzt hat nach den Tests anscheinend die Auffassung,dass mit deinem Gleichgewichtssinn,nach der AKN-OP was noch nicht OK ist und hat dir deshalb das Fahren untersagt.
Du selbst hast darüber nichts schriftlich,aber in der Krankenakte wird es wohl vermerkt sein.
Das problem besteht dann wenn ein Unfall passiert und dann evtl noch Personenschäden vorliegen.Dann schaltet sich die Staatsanwaltschaft automatisch mit ein.Der Staatsanwalt bekommt auch,bei begründetem Verdacht, Einsicht in deine Krankenakte.Findet er nun hier den Eintrag,hast du ein riesen Problem.

Mit der Wiederholung der Wiedereingliederung habe ich keine Ahnung,geh aber mal davon aus,wenn die WEG positiv bewertet wurde,eine Wiederholung oder Verlängerung nicht,oder zumindest nur sehr schwer,zu erhalten ist.

Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 31. März 2008, 07:36:02 von fips2 »

Offline Ciconia

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP
« Antwort #4 am: 31. März 2008, 13:36:53 »
Hallo Stefe,
hast du deine Zwickmühle, in der du dich befindest mit dem Arzt besprochen?
Als ich damals starken Schwindel hatte, wurde ich krankgeschrieben, da keine Möglichkeit bestand anders zur Arbeit zu kommen. Später habe ich dann Zeitrente bekommen.
Aus deiner Krankheitsgeschichte weiß ich, du warst aber bereits lange krankgeschrieben und willst deine Arbeit sicher jetzt ausführen und behalten. Du solltest das vertrauensvoll mit deinen Ärzten und auch deiner KK besprechen. Sicher wird es eine Lösung geben.
Auf keinen Fall würde ich das Fahrverbot mißachten.
Gruß
Ciconia
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Akya

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP
« Antwort #5 am: 31. März 2008, 14:10:32 »
Hallo Stefe

Ich kann die Aussage von Fips2 nur unterstützen.
Wie sehr viele hier im Forum aus eigener Erfahrung wissen, kann ein Hirntumor einen Epi-Anfall auslösen (Epilepsie als Krankheit ist noch mal was anderes), wenn er auf einen Nerv drückt. Bei vielen, so auch bei mir, war so ein Anfall der Auslöser, dass ein Hirntumor überhaupt festgestellt wurde
Auch ich musste damals, nach dem ersten Epi-Anfall unterschreiben, dass ich auf unbestimmte Zeit nicht mehr Auto fahren darf. Auf meine Frage, was "auf unbestimmte Zeit" heisst, erhielt ich die Antwort: im schlechtesten Fall für immer. Ich war aber nach einer gewissen Erholungszeit nach der Biopsie wieder erwerbstätig. Mit dem Auto brauche ich für einen Weg 10 Minuten, mit den öV 55 Minuten – und das zweimal am Tag! Aber ich musste die Entscheidung akzeptieren.
Als ich dann wieder fahren durfte, nur mit gewissen Auflagen: nicht mehr als 50 km, nicht länger als ½ Stunde, nur wenn ich mich super gut fühlte, genug geschlafen hatte ....! Ich musste auch das unterschreiben.
Seit letzten Mai steht mein Auto wieder in der Garage - "auf unbestimmte Zeit"! ::)

Abgesehen von den rechtlichen Schwierigkeiten, auf die Fips2 hingewiesen hat, war und ist der Verzicht für mich kein Thema. Ich würde für den Rest meines Lebens nicht damit fertig werden, wenn ich jemanden tot fahren oder auch nur verletzen würde. Hast du dir diesen Aspekt auch schon mal überlegt?

Ich denke, wenn ein Arzt ein Fahrverbot ausspricht, dann gibt es dafür sicher einen nicht zu unterschätzenden Grund. Du schreibst ja selbst, du hast Probleme mit dem Gleichgewicht und das kann sich beim Auto fahren auswirken.

Ich bin eigentlich auch aufs Auto angewiesen. Aber wer einen Weg sucht, findet ihn auch. Auch du wirst einen finden! Und du wirst sehen, wie schnell man sich an das Leben ohne Auto gewöhnt, wenn man es einfach als das kleinere Übel akzeptiert.

Gruss Akya

Offline Stefe

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP
« Antwort #6 am: 31. März 2008, 20:41:42 »
Hallo zusammen,

nach meiner ersten OP 2003 setzte ich mich, da es mir kein Arzt untersagt hat nach 6 Monaten hinters Steuer des Autos. Da ging es mir aber sehr sehr viel schlechter.

Zum jetztigen Standpunkt, ich bin 8 Stunden voll Berufstätig. Entgegen denn ganzen Gutachten bin ich 7,5 Stunden davon auf denn Beinen. Bei der Krankengymnastik stand ich mit einem Fuß auf so nem Wackelkreisel. Ist klar das man nach ner Kopf-OP kein Seiltänzer mehr sein kann.

Aber was mir nicht eingeht. Ich kenne solche Schwindelanfälle nicht. Mir wird nur schwummrig wenn ich 100 Liegestütze mache und danach schnell hochspringe.

Solche Schwindelanfälle bis zum übergeben kenne ich nicht. Dreh- und Schwankschwindel hatte ich nur nach meiner ersten Operation im Dezember 2003. Das hielt 3 bis 4 Monate an und dann gings zurück. Das gleiche, ich hatte noch nie nen Anfall oder so.

Kann man sich von einem anderen HNO-Arzt untersuchen lassen was der dazu sagt ?

Was gibt es im Medikamenten Sektor ? Hilft ein Wackelbrett zum selber turnen zuhause ?
Grüße Stefan

fips2

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP
« Antwort #7 am: 31. März 2008, 20:50:43 »
Wie stefe?
Ein HNO hat dir Fahrverbot erteilt?

Du kannst natürlich eine MPU-medizinisch-psychologische-Unteruchung der Straßenverkehrstauglichkeit (landläufig Idiotentest) auf eigenen Rechnung durchführen lassen.Ich will dir aber gleich im Voraus sagen,dass die aber auch ein Rohrkrepierer werden könnte,wenn der Gutachter(Arzt) gleicher Auffassung wäre.
« Letzte Änderung: 31. März 2008, 20:58:14 von fips2 »

Offline Stefe

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« Antwort #8 am: 31. März 2008, 22:04:44 »
Ja, die HNO-Assistenzärztin hat zu mir gesagt ich dürfe nicht fahren.

Wer sollte denn sonst sowas sagen ? Muss da so ne MPU gemacht werden oder macht des wieder der HNO ?
Grüße Stefan

Christa

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« Antwort #9 am: 31. März 2008, 22:05:00 »
Hallo stefe,
ich kann deine Probleme auch verstehen, aber schau mal:

http://www.mc600.de/forum/index.php?board=25;action=display;threadid=1275;start=msg4399#msg4399

Hier hattest du von Fallneigung geschrieben, von Gleichgewichtsproblemen und Ataxie, und damit  ist auch verständlich, dass die Ärzte dir nicht so leicht eine Fahrerlaubnis erteilen werden, auch wenn es längere Zeit her ist.

Offline Stefe

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« Antwort #10 am: 31. März 2008, 22:12:35 »
Ja, hatte ich. Aber jeder Arzt sagt doch immer... "Es wird schon noch besser" und wenn ich diese Probleme noch hätte dann könnte ich jetzt keine 8 Stunden pro Tag arbeiten.

Mir gehts aber jetzt gut. OK, ich bin nicht wie vorher 100 % gesund und kann leider kein Seiltänzer oder Kampfpilot mehr werden.

Aber es kann doch nicht sein das mich die HNO Ärztin das erste mal in ihrem Leben sieht und sowas aussprechen kann. Vor allem da es die erste Ärztin ist die des sagt. Mein niedergelassener HNO, die Neurologen, die Augenärzte, der Hausarzt, der Amtsarzt der Agentur für Arbeit, der Gutachter beim Sozialgericht, die Ärzte in der Rehaeinrichtung. Es hat noch niemand auch nur angesprochen das ich "nicht fahrtüchtig" bin.
Grüße Stefan

fips2

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« Antwort #11 am: 01. April 2008, 07:45:43 »
Hallo stefe
Christa hat dir ja schon sehr stichhaltige Argumente,die du selbst genannt hast,für die Begründung aufgezeigt.
Der Ärztin,an sich, ist kein Vorwurf zu machen.Im Gegenteil,sie reagierte verantwortungsvoll der Allgemeinheit gegenüber und konform der vorliegenden Gesetzgebung.

Hierzu empfehle ich dir aufmerksam folgenden Link GENAU,mit allen Verlinkungen durchzulesen:
http://www.mc600.de/forum/index.php?board=25;action=display;threadid=2029

Stell dir nur mal folgende Situation vor.
Dein Sohn oder Tochter fährt Radl auf dem Geh/Radweg.Dann kommt ein Autofahrer an mit Uhrglas auf dem Auge und Schwindelanfällen und rasiert sie auf dem Radweg um, weil er grad nen Schwindelanfall hat oder wegen des Uhrglases auf dem Auge,welches das räumliche Sehen unmöglich macht,die Entfernung falsch einschätzt.Hoffentlich ist das Kind nur leicht Verletzt und nicht tot.
So.jetzt möchte ich dich mal als Vater des Kindes dem Autofahrer gegenüber erleben.

Tu das bitte nicht als Blabla von mir ab ,sondern stell es dir wirklich bildlich vor.


Das mag nun sehr hart für dich klingen,ist aber so.Genau um diese Situationen von vorn herein zu vermeiden gibt es diese Vorgaben.

Ich würde dir folgenden Kompromiss vorschlagen den übrigens Viele hier auch praktizieren.

Lass alles so laufen wie es ist.Akzeptiere die Vorgabe und mach nicht weiter Wellen und versuche mit den ÖV so weit als möglich auszukommen bis du wieder grünes Licht hast.
Übrigens die MPU kostet ca 800,- Euro.

Hierbei ergibt sich folgender Sachverhalt für dich.
Momentan hast du dein Ticket noch in der Tasche und kannst im Notfall dein Auto nutzen,wenn es dir entsprechend gut geht.
Setzt du hier die Brechstange an und lehnst dich zu weit aus dem Fenster,ist dein Ticket u.U. weg und du MUSST mit den ÖV auskommen.Auch im Notfall.

Lass etwas Gras über die Sache wachsen und dir dann von einem deiner Vorgenannten Ärzte ein OK geben.Momentan wird wohl keiner sich gegen diese Beurteilung der Ärztin stellen.

So weit ich weis bekommst du dein Ticket nach dem Einzug durch die FS-Stelle nicht einfach durch ein Gutachten eines Arztes zurück ,sondern musst das auf deine Kosten eh mit ner MPU belegen wenn der Einzug der FE länger als 6 Monate besteht.Wenn es der MPU-Gutachter für nötig sieht können anfallen Fahrschulstunden und FS Prüfung die auch noch mal Kosten verursachen.

Gruß Fips2

« Letzte Änderung: 01. April 2008, 07:54:42 von fips2 »

Offline Ciconia

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« Antwort #12 am: 01. April 2008, 10:28:33 »
Oder nochmal zu einem anderen Arzt (Neurologe) gehen und die Sache prüfen lassen. Am EEG kann man ja die Epi-neigung sehen. Und einen Gleichgewichtstest kann der Neurologe auch machen. Wenn der keine Einwände gegen das Fahren hat, laß es dir schriftlich geben.
Ich habe ja nach der 2. Op die MPU bei der Reha gemacht und bestanden. Das ist aber eine wirklich harte Prüfung und ich hatte einen guten Tag. Verschiedene Reha-kliniken machen das ja auch und da kann es oft über die Kasse abgerechnet werden. Denn beim TÜV ist es sehr teuer.
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Re:Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« Antwort #13 am: 01. April 2008, 22:13:02 »
Hallo,

ich will euch ja nicht gegen reden. Aber ich habe keine Epiletischen Anfälle. Schon nicht nach der ersten OP und auch nicht nach der zweiten OP. Urglasverband trage ich so gut wie überhaupt nicht mehr. Nur nach Bedarf (so die Aussage vom Augenarzt) und das NUR wenn nötig bei nacht wenn ich schlafe.

Ich habe mir die ganze Sache heute Abends nochmal so durch denn Kopf gehen lassen. Die Ärztin sagte zu mir am Telefon: "Eigentlich dürften Sie nicht Autofahren, aber verbieten kann ich es ihnen nicht" also so richtig festlegen wollte sie sich aber auch nicht...?! Ich habe am Donnerstag nen Termin bei meinem Hausarzt, werde mit dem nochmal die Sache besprechen und bis alles geklärt is bin ich halt Fußgänger.
« Letzte Änderung: 01. April 2008, 22:26:09 von Stefe »
Grüße Stefan

Akya

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Re:Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)
« Antwort #14 am: 02. April 2008, 17:59:30 »
... und bis alles geklärt is bin ich halt Fußgänger.
Hallo Stefe

Ganz toll von dir!

Ich denke, dass niemand aus diese Diskussionsrunde meint, du hättest Epianfälle. Fips2 hat dies nur als Beispiel wegen des Fahrverbots gebracht und ich habe daraufhin meine Erfahrungen geschrieben. Der Grund für ein Fahrverbot spielt keine Rolle. Deshalb habe ich dich auf den Aspekt hingewiesen, dass du dir mal Gedanken machst, wenn du einen Unfall verursachen würdest, wenn du einen Menschen töten oder schwer verletzten würdest. Und Fips2 hat dir dann sogar ein sehr krasses, aber auch realistisches Beispiel geschildert.

Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass auch bei dir dieses Verbot stichhaltig begründet ist. Aber ich muss dir Recht geben, wenn die Ärztin selbst nicht ganz sicher ist, musst du es auf jeden Fall noch mal prüfen lassen.
Ich wünsche dir, dass das Ergebnis für dich positiv ist.

Gruss Akya

 



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