@fips...
jupp ... dann sind wir uns ja einig
... fast....
Frage: wie viele Anfälle hast du in Natura erlebt und was für Anfälle waren dies?
wäre interessant zu wissen... gerade in Bezug auf die Erfahrungen die man gemacht hat
WER die Erstversorgung übernehmen sollte, denke ich, muss mit dem Betroffenen abgesprochen werden bzw. der Betroffene sollte bei der Entscheidung beteiligt sein bzw. sollte dies vor allen Dingen selber entscheiden!, denn es sollte schon ein "Vertrauensverhältnis" zur helfenden Person da sein, denn schließlich ist man dieser hilflos ausgeliefert bei einem Anfall...
wenn dem Betroffenen ein naher Kollege lieber ist als dieser "offizielle - ausgebildete Ersthelfer", dann sollte es auch dieser nahe Kollege übernehmen, wenn dieser dazu bereit ist
und...
diese regelmäßigen Schulungen dieser "Ersthelfer" sind auch Glückssache, denn leider wird immer noch in vielen Erste-Hilfe-Lehrgängen bei epileptischen Anfällen empfohlen einen Gegenstand zwischen die Zähne zu schieben
... ein Graus... habe es vor nicht all zu langer Zeit bei unserer betriebsinternen Fortbildung wieder erlebt.... dann weise ich doch lieber selber ein udn weiß wie das bei mir ablaufen wird....
wenn ein enger Kollege eingewiesen wird, also jemand, der auch in der Nähe ist und den Anfall mitbekommt, dann sehe ich diesen auch nicht mehr als "puren Laien"...
es muss auf jeden Fall ein ausführliches persönliches Gespräch mit demjenigen oder auch denjenigen Leuten stattfinden, die im Notfall helfen können/sollen/wollen....
Panik wäre fehl am Platz für denjenigen der helfen will....
aber nur auf denjenigen zu hoffen, der als Ersthelfer ausgebildet ist, wäre mir zu wenig, denn nach meinen Erfahrungen ist genau dieser nämlich nicht unmittelbar in der Nähe wenn ein Anfall kommt und genau hier liegt eben das Problem....
es muss einfach derjenige eingewiesen werden, der immer in der Nähe ist, also ein enger Mitarbeiter... der muss sich natürlich auch dazu bereit erklären
wenn erst derjenige geholt werden muss, der als Ersthelfer in der Firma zuständig ist, ist der Anfall wahrscheinlich schon längst vorbei bis derjenige vor Ort ist und in dieser Zeit können schon heftige Folgeverletzungen beim Betroffenen geschehen sein
versicherungstechnisch sehe ich keine Probleme, wenn der Betroffene den oder die potentielle Helfer einweist und sogar schriftlich hinterlegt wie alles ablaufen sollte... auch mit dem Tavor expidet, denn hier hilft meist nur eine sofortige Gabe... aber das muss der Betroffene halt selber bestimmen ob und wann das gegeben werden sollte
und da Tavor expidet ein Notfallmedikament ist, das auch gut verträglich ist, kann man bei der Verabreichung eigentlich nichts verkehrt machen wenn man eingewiesen wurde und die Gabe durch den Betroffenen auch erwünscht ist.... ohne Wissen oder Einwilligung des Betroffenen sollte man es nicht verabreichen
ein Anfall während der Arbeitszeit stellt übrigens auch keinen Arbeitsunfall dar... es sei denn betriebliche Umstände hätten zur Entstehung oder zur Schwere des Unfalls beigetragen (z.B. Sturz infolge eines Anfalls in eine laufende Maschine
)
Ein Arbeitgeber muss daher immer prüfen, ob der Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter mit Epilepsie geeignet ist oder nicht
viele Informationen stehen in dem Handbuch "Epilepsie&Arbeit", das ich nur empfehlen kann....
es sollte auch bei einem Arbeitgeber der einen Anfallskranken Mitarbeiter beschäftigt nicht fehlen... bei einem betroffenen Arbeitnehmer erst Recht nicht...