Das mit der Meldung auf dem Arbeitsamt ist einen ganz einfache Suppe,die auch die Krankenkasse hätte gleich in die Hände nehmen können.Die DAK ist hier sehr Fair,weist rechtzeitig darauf hin und weist den Versicherungsnehmer auf die Rentenantragstellung hin.
Da er nicht arbeitsfähig ist und somit den Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügungstehen würde,sprich nicht vermittlungsfähig ist,wird er zum Erwerbsunfähigen Fall.Er wird also spätestens beim Arbeitsamt dazu aufgefordert den Erwebsunfähigkeits-Rentenantrag zu stellen.Dem MUSS er stellen ob er will oder nicht.Sonst gibts gar keinen Kohle,weder von der Agentur für Arbeit oder sonst wo her.
Hier habt ihr aber jetzt eine Mausefalle.
Bevor er zum Arbeitsamt geht und Arbeitslosengeld beantragt setzt euch unbedingt mit eurem zuständigen Versicherungsältesten in Verbindung und stellt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente.
Das hat folgenden wichtigen Hintergrund.
Wenn er den Antrag vor der Arbeitslosigkeit stellt,werden die letzten 3 Monate die er gearbeitet hat und der Lohndurchschnitt den er in dieser Zeit bezogen hat,als Grundlage für die Berechnung herbeigezogen.Ist er arbeitslos gemeldet und bekommt Arbeitslosengeld,wird dieser Monatsbeitrag als Grundlage herangezogen.
Beispiel um es einfach zu berechnen
1000 Euro Normalgehalt EU Rente ca75% hiervon ungefähr 750 Euro Rente
Von 1000 Euro gehalt ca.=650 Euro Arbeitslosengeld, EU-Rente ca 75% hiervon ungefähr 490 Euro Rente.
Merkst du was?
Grundlage für die Rentenberechnung ist das Datum der Antragstellung.Es wird ab diesem Tag der Beitragssatz der letzten 3 Beitragsmonate eingefroren.Wenn er nach Antragstellung Arbeitslosengeld bekommt ist das für die Rentenberechnung dann nicht mehr ausschlaggebend.
Vorsicht auch beim VDK.Manche Hilfssachbearbeiter dort wissen von dieser Reglung auch nichts und schicken einen auch blauäugig zum Arbeitsamt bevor der Rentenantrag gestellt wurde.Dann ist es aber zu spät.
Adressen der Versicherungsältesten findet ihr hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_6242/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=trueeinfacjh postleitzahl eingeben und versicherungsberater/älteste anklicken.Dann auf Suche klicken.
Nicht irritiern lassen wenn da Namen von Mitarbeitern irgendwelcher Krankenkassen erscheinen.Diese Mitrabeiter machen den Dienst am Rentenzahler unabhängig ihrer Krankenkassenzugehörigkeit und sind der Schweigepflicht unterworfen.
Darüber wird euch der Versichertenälteste beraten.Der Gang zum Arbeitsamt hat sich mit der Rentenantragstellung vorerst erledigt,solange das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist.Wär ja auch absoluter Nonsens ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzukündigen,das den Rückschritt ins arbeitsleben nach Gesundung erleichten würde.Die Krankenkasse muss Krankengeld weiterzahlen und bekommt das vom Rentenversicherungsträger ersetzt,bis über den Antrag entschieden ist.Der Rv-Träger unterrichtet die Krankenkasse von der Antragstellung.Selbst nach der Rentenzusage,die meist befristet ist,kann das Arbeitsverhältnis ruhen.
Viel Glück und immer gute Befunde
Fips2