Und noch eine arbeitsrechtliche Frage: Kann man mit einem Astrozytom verbeamtet werden?
Oh Kathi
Rechne mal besser nicht damit.Es sei denn er hat Glück an einen verständnisvollen begutachtenden Arzt zu geraten.
Bei der Verbeamtung werden schon Zicken gemacht bei Übergewicht oder Gelenkschäden.
Warum das so ist,kann man auch relativ einfach verstehen.
Im Beamtenrecht ist festgelegt.
Vor der Verbeamtung wird der Gesundheitszustand des zukünftigen Beamten geprüft,da er ab der Ernennung als Beamter der Fürsorgepflicht des Dienstherren unterliegt. D.h. dass der Dienstherr ihm eine Pension zahlen müsste, quasi ab dem Tage der Ernennung.Wenn er, mal ganz eng gesehen,ab dem nächsten Tage dienstunfähig wäre.Dieses Risiko geht mMn kein Gutachter ein bei einer so offensichtlichen Gefahr.Er könnte sogar für seine Falscheinbeurteilung vom Dienstherren des Beamten zur Rechenschaft gezogen werden.
Verschweigen darf es dein Mann natürlich auch nicht bei der Begutachtung.Er macht sich ansonsten der arglistischen Täuschung gegenüber dem Dienstherren stafbar.Dann ist alles futsch.
Momentan ist er ja ,so nehme ich an,im öffentlichen Dienst und das evtl.länger als 15 Jahre.Dann wird er eh schon fast wie ein Beamter behandelt.Ist also aufgrund seiner Erkrankung kaum kündbar.Im Falle der Invalidität(Erwerbsunfähigkeit) tritt,so viel ich weis sogar sofort neben der EU-Rente die Zusatzversorgung der Länder, in die dein Mann zwangsweise eingezahlt hat, in Kraft und zahlt die Differenz zum letzten Gehalt.Also ganz so düster sieht es gar nicht aus.
Schade. Ich hätte euch die Verbeamtung gern vor der Diagnose gewünscht.
Die Frage wäre aber noch ob durch die Verbeamtung bei der Rente/Pension unterm Strich mehr raus kommt wie als Angestellter.Das wage ich fast zu bezweifeln.Nicht alles was glänzt ist Gold.Die Beamtenpensionen sind lange nicht mehr so üppig wie ein Großteil der Bevolkerung denkt oder von der Presse verkauft bekommt.
Fips2