Sonstiges zum Thema Hirntumor > Kummerecke

Weiß nimmer weiter, hab Probleme :-(

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Bluebird:
Hallo Stefe,

ohne die Kompetenz des Arbeitsamtes in Frage stellen zu wollen, behaupte ich einfach, dass sie das Ausmaß einer Hirnoperation nicht beurteilen können. Selbst Neurochirugen und Neurologen können keine gesicherte Prognose abgeben. Man geht einfach davon aus, dass eine kaufmännische bzw. Verwaltungstätigkeit die leichteste Arbeit ist, was die körperliche Beanspruchung betrifft.
Ein Arbeitsmediziner mit Ausbildung im Fachbereich Neurologie/Psychatrie hätte sehr schnell heraus gefunden, dass Deine Konzentrationsfähigkeit und die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind. Diese sind aber notwendig zur Ausübung einer administrativen Aufgabe.
Du solltest Deine Schwierigkeiten bei der Nachsorge in der Klinik auf jeden Fall ansprechen. Vielleicht kann man Dir dort schon einen Rat geben - es gibt dort sicher einen Sozialdienst.
Der VdK ist ebenfalls ein richtiger Ansprechpartner. Rehabilitation geht vor Verrentung, wurde mir erklärt. Inwieweit Du noch rehabilitierbar bist, wird innerhalb eines Antrags auf Erwerbsminderung festgestellt. Mir wurde geraten, direkt volle Erwerbsminderung zu beantragen.
Im Rahmen des Verfahrens beurteilen medizinische Gutachter der betroffenen Fachbereiche, inwieweit Dir eine erwerbsmäßige Ausübung möglich ist oder ob Du nicht mehr in der Lage bist, mehr als 3 Stunden täglich einem Erwerb nachzugehen.
Ein Schritt nach dem anderen. Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente kannst Du immer noch auf 400 Euro-Basis arbeiten - es sollten aber nicht mehr als 15 Stunden die Woche sein.

Viel Glück
Bluebird

Stefe:
Hallo,
der Amtsarzt bei der Agentur für Arbeit hatte nach ca 20 Minuten Untersuchung festgestellt das ich Vollzeit arbeitsfähig bin. Auch bei einer weitere Untersuchung (angeordnet durch ein Sozialgericht) durch einen Neurologen (auch ca 30 Minuten Untersuchung) wurde mir mitgeteilt das ich Vollzeit arbeitsfähig bin.
Können mir die HNO-Ärzte in der Uniklinik helfen? Bei den HNO`s wurde ich ja das zweite mal operiert. Auch nach einer 7 wöchigen Reha wurde ich arbeitsfähig entlassen mit der Auflage das ich eine stufenweise Wiedereingliederung machen soll.

Was würde es bringen bei der Rentenversicherung direkt einen Antrag auf Teilerwerbsminderung zu stellen. Nen halben Tag arbeiten würde ich mir aus meiner Sicht zutrauen. Freitags arbeite ich bis um 13 Uhr. Da hab ich nur geringe Probleme.

"Ich würde aber zuerst den Arbeitgeber und den Betriebsrat auf Deine Probleme hinweisen, falls dies noch nicht geschehen ist. " Ich stehe nach erfolgreicher Abschlußprüfung leider in einem befristeten Arbeitsverhältnis..... trau mich nicht recht mein Problem beim Arbeitgeber vortragen.... bei der heutigen Wirtschaftslage ist man schneller gekündigt wie einem lieb ist.

Bluebird:
Hallo Stefe,

ich weiß ja nicht, wie lange diese bereits durchgeführten Verfahren zürück liegen?
Wenn Du natürlich aus Angst am Arbeitsplatz ausharrst und nicht arbeitsunfähig ausfallen musst, nicht regelmäßig Ärzte in Anspruch nehmen musst, wirst Du wenig Aussichten auf Erfolg bei der Deutschen Rentenversicherung haben. Wie willst Du argumentieren, wenn Du täglich /bis auf freitags/ ein volles Pensum ohne Ausfälle absolvierst?
Ich kann verstehen, dass Du Deinen befristeten Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen willst, aber Du musst Dir darüber klar werden, was Du leisten kannst und wie wichtig Dir die Gesundheit ist. Dein Arbeitgeber muss doch auch zwischenzeitlich bemerkt haben, dass Du überfordert bist?
Da steckst Du echt in einer Zwickmühle. Ich weiß auch nicht, wie alt Du bist. Wenn Du bisher nur wenige Beitragsjahre in der Rentenversicherung belegen kannst, wird die Rente dementsprechend ausfallen.

Übrigens:
Meine gutachterlichen Untersuchungen (1 x orthopädisch/ 1 x neurologisch-psychologisch) haben jeweils ca. 2 Stunden gedauert!

Sprich mit dem VdK und dem Integrationsfachdienst. Vielleicht können die Dir in Deiner speziellen Lage einen entscheidenden Hinweis geben.

Gruß
Bluebird

Stefe:
Hallo Bluebird,
meine Untersuchungen zum Thema Erwerbsfähigkeit liegen beide vor der zweiten Operation, nach der zweiten OP wurde nur eine Aufnahme- und eine Entlassungsuntersuchung in der AHB-Einrichtung gemacht, seitdem keine mehr.
Ich möchte von meiner Seite nicht in Harz oder Sozialhilfe rutschen, deshalb möchte ich auch meinen befristeten Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen.

Zu meiner Person, ich bin leider erst 30 Jahre alt, da heißt es doch eh meistens "Zu jung für Rente".

Keine meiner gutachterlichen Untersuchungen, sei es bei der Arbeitsagentur, bei der Rentenversicherung oder durchs Sozialgericht bei einem Neurologen hat länger wie 30 Minuten gedauert. Nur bissl hier geklopft, da gedrückt... bissl durchs Zimmer gehen müssen und das war es.

Gruß Stefan

fips2:
Hallo Stefe
Zu den Gutachtern der AfA nur so viel.

Es liegt in derer Interesse dich so einzustufen, dass du für die Interessen des Auftraggebers, möglichst günstige Prognose erhälst.Das liegt auf der Hand.Natürlich können sie das nur in einem grenzfälligen Rahmen tun.
Frei nach dem Motto:Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

Wenn du aber Gutachten oder Befunde einer Klinik,am besten einer Uni-Klinik hast, in dem deine arbeitsunfähigkeit bestätigt wird,evtl. noch mit der Prognose das dein Zustand sich in Zukunft nicht, oder wenn, sich nur sehr langsam verbessert,wird es für den Gutachter einer Institution recht schwer, dich entgegen diesen Vorbefund als arbeitsfähig einzustufen.Zumal wenn der Gutachter einfacher Arzt ist und dein Vorbefund von einem Prof. kommt.Da darfst du dreimal raten auf welchen Befund sich ein Gericht bei der Urteilsfindung eher stützt.Zumal wenn der Prof noch einen Fachprofessur für deine Erkrankung inne hat.

Gutachter der RV sind meist freie Gutachter,die von den Ärztekammern dazu befugt sind Gutachten zu erstellen. Dabei stellen sie deinen momentanen Ist-Zustand fest.Weiter nichts.Die Entscheidung über die Ablehnung oder Zusage einer Versicherungsleistung wird nicht vom Arzt sonden von einem Sachbearbeiter und/oder Gremium gestellt.So hat es uns auf jeden Fall der neurologische Gutachter meiner Frau erklärt.Die geben auch keinerlei Ratschläge an den Auftraggeber über die Einstufung.Sie geben nur an der Patient ist aufgrund einer Beschwerden und Erkrankung, nach ihrer Ansicht für X Stunden fähig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Dir steht im Falle einer Ablehnung,nach Zugang des Bescheides grundsätzlich Akteneinsicht zu,damit du kontrollieren kannst ob die Angaben im Gutachten auch den Tatsachen entsprechen.Stimmen Angaben nicht kannst du das Gutachten anfechten.Wenn nicht schon in Vorbefunden angegeben,dann halt über ein Gegengutachten.
Achtung.Bitte darauf achten,dass das Gegengutachten ein ranghöherer Arzt erstellt.Grund siehe oben.

Nun zu der Rentenanwartschaft.
Wenn du 180 Monate,also 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hast,hast du,im normalen Erkrankungsfalle Anspruch auf EM-Rente.Wenn du mit 15 angefangen hast zu lernen und bist jetzt über dreißig hast du die Anwartschaftszeit voll.Vorausgesetzt du hast durchgehend gearbeitet.Also der Spruch sie sind noch zu jung für Rente,würde in diesm Falle hinken,wenn du nicht arbeiten gehen kannst,oder der Belastung nicht voll gewachsen bist.

Anders sieht es bei Unfällen und anerkannten Berufserkrankungen aus.
Hier ist die Frage ob deine Erkrankung mit deiner Arbeitsumgebung zu tun hat oder ob du auf dem Wege von,während und zur Arbeit verunfallst und du deswegen Erwerbsgemindert bist.Hier Tritt aber die Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ein mit einer Rente.Hier sind die Anwartschaftszeiten auch weit kürzer.

Es ist wichtig den Rentenantrag noch während der Krankengeldphase zu stellen,da somit dier Grundlage für deine Rentenberechnung der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate deiner Erwerbstätigkeit herangezogen werden.
Erkundige dich hierzu bei deinem zuständigen Versichertenältesten an deinem Wohnort.Adressen erhälst du auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung Bund unter Beratungsstellen,Versichertenälteste.

Gruß fips2


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