Hallo Erwin60
Ich kann mich hier auch nur Steffilein anschließen.
Respektiert seinen Entscheidung.
Was ich aber sehr wichtig finde ist, dass ihr mit eurem Vater, solange sein geistiger Zustand noch so gut ist, eine Patientenverfügung und Patientenvollmacht anfertigt.
So kann er noch im Vorfeld genau festlegen was er will, wie mit ihm zu verfahren ist und wer Entscheidungen in seinem Sinne führen und fällen soll.
Hier kann er auch festlegen ob er z.B. außer mit Schmerzmitteln, die seine Leiden erleichtern, behandelt sein will und alle weiteren lebensverlängernden Maßnahmen ablehnt.
Besprecht das am Besten zusätzlich noch im Kreise der Familie.
Das Problem dabei ist, wenn er in einer Klinik liegt und keine solche Verfügung vorliegt, sind die Ärzte verpflichtet alle lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist.Das gebietet ihr hippokratischer Eid. Nur mit einer Verfügung kann man solche Maßnahmen im Namen des Patienten ablehnen, da ein Arzt keinen Patienten zu einer Behandlung zwingen kann. Das ist begründet in dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
Hier ist ein Link in dem ihr alles Nötige findet.
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,483.0.htmlDiese Seiten sind auf deutsches Recht bezogen. Ob es jetzt in Österreich genau so zutrifft weis ich nicht. Hier kann man aber bei Gerichten, Ärztekammern Krankenkassen oder Hospizeinrrichtungen.
Manche, meist in vordruckform, Verfügungen müssen von einem Notar bestätigt werden (gebührenpflichtig). Sind sie komplett handschriftlich ausgeführt, sind sie ohne Notar gültig.
Man kann sich quasi einen Vordruck nehmen und ihn abschreiben.
Wichtig: Genaue angaben über den Patienten machen wie, voller Name, letzte Anschrift Geburtsdatum, Geburtsort. Also alle Angaben, damit der Patient unverwechselbar beschrieben ist.
Viel Kraft für die kommende Zeit
Gruß Fips2