HirnTumor-Forum

Autor Thema: H 15 / Kostenübernahme / Krankenkasse  (Gelesen 25060 mal)

juergen

  • Gast
H 15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« am: 10. Juli 2004, 07:44:33 »
Hallo an alle,

ich weiß es kann wahrscheinlich keiner mehr hören, aber ich frag einfach mal trotzdem.
Mir sind bisher nur ein oder zwei Fälle (aus diesem Forum ) bekannt, wo die Übernahme von H15 und auch da nur zeitlich begrenzt von der KK anerkannt wurde.
Ich bin im Moment in einer Strahlentherapie und nehme H15 und habe auch den Eindruck einer Wirkung ( Wenns ein Placeboeffekt ist, ist mir daß im Moment egal ).
Gibt es denn wirklich keine gesicherten Daten oder Schriften, die man der Kasse mit der Rechnung einreichen kann um eine Kostenübernahme über eine Kulanzbasis hinaus zu erwirken.Weder Neurologe noch Hausarzt noch Klinik sind zu einem Schreiben bereit (Aussage Strahlenonkoologe : Wir kennen die Studien und sind voll einverstanden wenn Sie H 15 nehmen, der klinische Standard bei uns ist aber auf Weisung Kortison ). >:(
Auf Dauer und bei den Preisen für ein gutes Produkt kommt man da nämlich schon schnell an Budgetgrenzen, wenn man dann noch nebenher etwas auf Basis von Homöophatie macht wirds schnell eng.

Ich bin für jede auch noch so lapidare Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße
Jürgen

Suchbegriffe: Boswellia, Weihrauch, H 15
« Letzte Änderung: 11. April 2008, 10:01:08 von Ulrich »

Jan

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #1 am: 10. Juli 2004, 11:30:28 »
Hallo Jürgen,

zum Thema Kostenübernahme habe ich vor einiger Zeit auch bei einem unserer Ärzte nachgefragt. Laut seiner Aussage werden die Kosten bei Verschreibung von H15 als entzündungshemmendes/abschwellendes Medikament übernommen, nicht jedoch als Therapiemittel zur Behandlung eines Tumors. Die entzündungshemmende Wirkung sei mittlerweile wissenschaftlich anerkannt.
In deinem Fall sollte H15 im Zuge der Begleitbehandlung zur Bestrahlung übernommen werden können.

Grüße
Jan

 

Johanna Teig

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #2 am: 11. Juli 2004, 12:02:03 »
Hallo Jürgen,

ich habe mich auch bemüht, H15 verschrieben zu bekommen, gegen den Tumor, das war vielleicht verkehrt. Von meiner Krankenkasse hiess es, es ist nicht verschreibungsfähig, es gäbe nur die Möglichkeit, dass es im Rahmen einer Art Letzer-Versuch-Behandlung gezahlt wird. Dazu haben sie mich dann an den medizinischen Dienst verwiesen. Die Frau dort war sehr nett und hat mir erklärt, was sie von meinem behandelnden Arzt bräuchte. Das wollte der aber dann doch nicht unterschreiben.

Beim nächsten Mal würde ich eher in Richtung Cortison-Ersatz gehen und es irgendwie so hindrehen, dass ich Cortison nicht vertrage (für die, die nicht bestrahlt werden).

Man muss natürlich bedenken, dass die Bestrahlung  die Entzündungsparameter stark in die Höhe treibt und sollte dann nicht von H15 erwarten, dass es das alles wieder richtet.

Johanna

juergen

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #3 am: 19. Juli 2004, 10:49:14 »
Hallo,
nachdem ich jetzt die 21.Bestrahlungssitzung erhalten habe und es mir immer noch verhältnissmäßig gut geht meinte der Arzt beim Routinegespräch bei ihrem Allgemeinbefinden können wir das Kortison ja jetzt wieder ausschleichen. (Zu Beginn 3 x 2 mg /Tag mittlerweile 3 x 0,5 mg /Tag, H15 3 x 1200mg / Tag ).Als ich ihn darauf hinwies, daß ich mein relativ gutes Befinden nicht zuletzt auf die Einnahme von H15 zurückführe, meinte er, er findet daß sehr sinnvoll aber verschreiben könne er es halt nicht, da 1. nicht erstattungsfähig und 2. bei ihnen halt Kortison die erste Wahl sei, dies läge weder in seiner Entscheidung, noch wäre es seine private oder ärztliche Ansicht.

Jürgen
« Letzte Änderung: 19. Juli 2004, 11:48:47 von Ulrich »

pit007

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #4 am: 20. Juli 2004, 18:57:06 »
er soll dir als privatrezept 300 stck gufic h15 verschreiben. damit gehst du zu deiner hausapotheke und die sollen das bei einem ihrer großliferanten (europaaptheke) bestellen. wenn das zeug da ist, bezahlste das rezept (100 so um die 60 euro) und reicht dieses rezept bei deiner kk ein. sie meckern aber als begründung gibts hier eine recht gute berichtesammlung im h15-forum.
gruss
pit

gbruchha

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #5 am: 06. Februar 2008, 13:22:53 »
Es wuerde mir sehr helfen, wenn mir jeder, der den Weihrauch von der Kk bezahlt bekommt, eine kurze eMail mit dem Namen der Kk schickt.

Vielen Dank und Gruss,
Gerrit (M 26, Diffuses Astrozytom II)

bluemoon

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #6 am: 07. Februar 2008, 20:13:38 »
Das würde ich gerne tun, aber erst vorgestern hat unsere KK (TKK) die Kostenübernahme wieder einmal abgelehnt.
Kein Wunder - Cortison ist billig, kostet noch nicht einmal Zuzahlungsgebühr....
Ich bin darüber sauer und traurig, denn mein Mann (Glio multiforme Grad IV) nimmt seit 10 Monaten Weihrauch, braucht zum Glück kein Cortison und trotzdem ...

fips2

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #7 am: 08. Februar 2008, 09:11:57 »
Nur mal so am Rande.

Es soll ja auch Patienten geben die Kortison nicht vertragen oder starke Nebenwirkungen,wie Gelenkschmerzen,Durchfälle.udgl.haben.
Wenn der Arzt, oder besser noch ne Uniklinik, nun die medizinische Notwendigkeit des Weihrauches als Altenativmedikament zum Kortison bescheinigt,wird der KK wohl nMn nichts andres übrig bleiben die Kosten,zumindest teilweise, zu übernehmen.

Müsste man mal abklären.

Gruß Fips2
PS
Oh seh grad dass Johanna den Vorschlag weiter oben auch schon gemacht hat.
« Letzte Änderung: 08. Februar 2008, 10:09:51 von fips2 »

gbruchha

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #8 am: 19. Februar 2008, 21:16:38 »
Heute hat mich meine Krankenkasse angerufen. Die BKK-Gesundheit wird die Kosten, nachdem mein Anwalt geschrieben hat, übernehmen. Leider muss ich aber auch sagen, dass aus meinem vor 3 Monaten durch Biopsie gesicherten Diffusem Astrozytom II° RE-Frontal, der Tumor trotz Weihrauch (16 Tabletten / Tag), eher wie ein Glioblastom IV° aussieht. Die Nekrose (oder GBM ist) in den letzten 10 Tagen um 10% gewachsen. Um Ausfälle zu vermeiden nehme ich seit langem wieder Cortison. Herr Nestler empfahl mir, dieses auf 3x4mg zu steigern. Das leicht Taube-Gefühl im linken Arm kommt wohl vom Tumor, sollte aber duch das ForteCortin besser werden. Es ist leider wahrscheinlich, dass ich bis zum OP-Termin weitere Ausfälle haben werde. Eine Not-OP birgt die Risiken, in der Nachsorge mehr Zeit zu verbringen. Ist es wirklich ein GBM, muss die OP schon gut geplant und das Team ausgeruht an die Sache gehen.

Jeder der auch Weihrauch durch die Krankenkasse bezahlt haben möchte, hat nun eine gute Grundlage dafür. Mein Anwalt ist:

Anwaltskanzlei Achhammer Bernhard Achhammer
Rechtsanwalt, Dipl. Jur. Univ.
Schillerplatz 10
90409 Nürnberg
Tel.: 0911-23993178
Fax: 0911-23993179
E-Mail: raachhammer@t-online.de

Es darf jeder offen mit meinem Anwalt über meine Geschichte sprechen. Eine entsprechende Mail habe ich Ihm geschrieben.

Alles Gute
Gerrit

gbruchha

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #9 am: 04. März 2008, 11:50:12 »
Hallo,

Die OP ist super verlaufen. Dr. Nestler ist ein super Chirurg. Ich habe weder Lähmungen noch eine Halbseitenschwäche davon getragen. Der bösartige Teil meines diffusen Astrozytoms II° konnte vollständig entfernt werden. Es ist nicht klar, warum der Tumor sich in so kurzer Zeit (3 Monate) in einen bösartigen verwandelt hat. Man vermutet, das der Tumor zur Zeit der Biopsie gerade am kippen war. Die Histologie hat den Befund mitlerweile bestätigt. Es ist ein Glioblastom IV°. Am Donnerstag werden wir in der Strahlenklinik die Maske anpassen und dann Temodal + Bestrahlung anfangen. Mit ein wenig Glück rutsche ich auch noch in den Behandlungsarm vom Teraloc mit rein.

Zum Weihrauch kann ich sagen, dass dieser mit Sicherheit einen positiven Effeckt auf das fast immer vorhandene Ödem hat. Ich nehme momentan kein Kortison, und das schonmal viel Wert.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand mit einem GBM eine Mutmachende Mail schreiben würde.

Alles liebe,
Gerrit

Offline Bea

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Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #10 am: 04. März 2008, 16:39:09 »
Hallo Gerrit,

ich freue mich, dass die OP so gut gelaufen ist.
Ich habe selbst ein teiloperiertes Astro II. Mein Operateur besteht auf Kontroll-MRT's alle drei Monate weil er genau den von dir geschilderten Verlauf befürchtet.
Dennoch ist man der Meinung, wenn sich bei mir genau das einstellt und man direkt den bösartigen Teil entfernt habe ich nochmal gute Chancen.

Wir haben nur die Hoffnung und die Möglichkeit alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zu verwenden. Genau das machst du. Außerdem sagst du, du hast einen Super-Chirurgen. Ergo: Alle Voraussetzungen sind gut.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute und drücke dir weiter hin ganz ganz fest die Daumen.

LG,
Bea

Ulrich

  • Gast
Re:H15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #11 am: 11. April 2008, 09:43:27 »
H 15 und Krankenkasse, darüber gibt es - ähnlich wie bei uns - auch Diskussionen in Foren, die sich mit Colitis ulcerosa und Morbus Crohn beschäftigen: http://www.dccv.de/nicht-allein-mit-ced/forumsarchiv/komplementaermedizin/weihrauchh15-und-krankenkassen/

Offline Jo

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Re: H 15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #12 am: 06. Mai 2009, 15:43:59 »
Hallo,
auf dem Hirntumortag in Würzburg hat ein Patient in der Diskussionsrunde erwähnt, dass er die Finanzierung des Weihrauchs durch die Kasse durchgesetzt hat.
Er gab dieses Gerichtsurteil an:
Erste Senat. Az: 1 BvR 347/98 - Beschluss vom 6. Dezember 2005

Wenn eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf Heilung oder Besserung bestehe, dann müsse die gesetzliche Krankenversicherung auch Behandlungen außerhalb ihres Leistungskatalogs erstatten, befand der Erste Senat.

Vielleicht einen Versuch wert.
Gruß, Jo

fips2

  • Gast
Re: H 15 / Kostenübernahme / Krankenkasse
« Antwort #13 am: 06. Mai 2009, 19:39:08 »
Danke Jo für diesen sehr informativen Beitrag.

Er wird vielen bestimmt weiterhelfen.
Hier die Pressemeldung der Pressestelle des BVG vom16.12.2005
http://www.pilhar.com/Urteile/20051216_BVG_Kostenerstattung.htm

Und hier das ausführilche Urteil des BVG vom 6.12.2005
Treffendes Datum auf Nikolaustag 2005 haben sie mal den Gabensack weit aufgemacht. :-)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html

Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 06. Mai 2009, 20:59:25 von fips2 »

 



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