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Autor Thema: Darf man Reha-Wunsch angeben ?  (Gelesen 12190 mal)

Jenny30

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Darf man Reha-Wunsch angeben ?
« am: 31. Mai 2009, 10:26:14 »
Guten Morgenn zusammen !

Ich habe mal eine Frage, mir haben hier viele schon die Reha-Klinik Burg Landshut empfohlen. Wie hoch ist denn die Chanche wenn man diese Klinik als Wunsch angibt, das man dort auch hinkommt ?

Gibt es irgendwelche Kriterien wie man versichert ist ?
Weil ich bin über meinen Mann bei der AOK versichert.

Zumal wohne ich in einem Kurort, wo sehr viele Rehakliniken sind. ich würde aber sehr gerne wohnort fern hin kommen, weil wenn ich hier bleibe lasse ich mich eh nachmíttags abholen um ein bischen zu hause zu sein.Deshalb würde ich gerne weiter weg.

Soll ich dem Sozialdienst im KH das so sagen ?

Gruß Jenny

Offline Bluebird

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Re: Darf man Reha Wunsch angeben ?
« Antwort #1 am: 31. Mai 2009, 10:34:46 »
Hallo Jenny,

Deine Begründung, weshalb Du nicht in unmittelbarer Nähe Deines Wohnortes in die Reha möchtest, ist trifftig und wird sicher berücksichtigt werden. Welche Kliniken zum Programm der AOK gehören, kann ich Dir nicht sagen. Es wird sich aber bestimmt was Nettes finden.

Meine Schwester war nach ihrer Schädel-OP auf eigenen Wunsch (4-jährige Tochter) in einer nahe gelegenen Reha-Klinik. Sie hätte aber durchaus weiter weg gekonnt.

Gruß und sonnige Pfingsten
Bluebird
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Jenny30

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Re: Darf man Reha Wunsch angeben ?
« Antwort #2 am: 31. Mai 2009, 11:20:18 »
Hu hu !

Und nochmal ne Frage ! Bezahlt die Reha die Krankenkasse oder der Rententräger ?

Oder steht mir eine Reha überhaupt zu ? Ich bin über meinen Mann versichert und arbeite seit 2 Jahren auf 400 Euro Basis !

Ich kenn mich mich sowas echt kein bischen aus Sorry !

Offline Ciconia

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Re: Darf man Reha-Wunsch angeben ?
« Antwort #3 am: 31. Mai 2009, 12:34:51 »
Hallo,

in dem Falle ist die Krankenkasse deines Mannes für die Reha zuständig. Ob du eine Reha benötigst, muß der Arzt feststellen und befürworten.
Bei mir war die Bfa zuständig und ich mußte in eine Bfa-Klinik gehen, beide Male weit weg. Ich ging kurz nach der Klinik in eine Anschlußheilbehandlung. Meine Wünsche wurden leider nicht berücksichtigt, obwohl ich 3 Kinder habe.

Bei der KK kann es aber anders sein. Gerade bei der AOK kann man mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine individuelle Lösung suchen.

Gruß
Ciconia
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fips2

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f
« Antwort #4 am: 31. Mai 2009, 21:32:31 »
Hi Ciconia
Da ist es bei dir aber sehr dumm gelaufen.Oder der Sachbearbeiter in der Klinik,der deine AHB oder Reha bearbeitet hat,war anscheinend vom Argumentieren nicht so der "Bringer",oder der MD in Berlin wollte zeigen das er noch das "Sagen" hat.

Bis jetzt habe ich eigentlich kaum Ablehnungen der ausgesuchten Klinik,meist war es die Klinik Burg Landshut oder das Osteseeheilbad Damp,vernommen.Es wurde meist problemlos die Klinik genommen,welche der Patient gewünscht und der Sozialpädagoge der Klinik vorgeschlagen hat.Egal ob die OP jetzt in Mainz oder Freiburg durchgeführt wurde.
Bei Vorschlägen der Klinik vom Hausarzt, weis ich nicht ob das so hinhaut.
Ich kam eigentlich auch "fast in die Wunschklinik nach Bernkastel-Kues.Nur bei mir gabs ein Verstandigungsproblem in meiner Antragstellung.

Der Hausarzt hatte ursprünglich eine Reha auf orthopädischer Basis beantragt, weil meinen Beschwerden auf orthpädische Basis vermutet wurden.Dann änderte sich bei mir aber die Indikation,nach Diagnose eines Gefäßproblems der Beine,was ich der DRB auch mehrmals schriftlich mitgeteilt hatte und auch entsprechende Kliniken im Gefäßbereich ausgesucht hatte.Aber irgendwie haben die Sachbearbeiter des MD in Berlin wohl 2x (in Worten 2 Mal)  einen Blackout gehabt und mich jeweils in eine orthopädiche Klinik geschickt.Aber wie gewünscht,beim 2.mal doch auf dem Kueser Plateau.

In der Schule hätte es geheißen "Ungenügend-Thema verfehlt"

Was solls.
Ich habe nun ein Konzept für meinen Erkrankung mit meinem Stationsarzt ausgearbeitet,welches meinem Gefäß- und einhergehenden Konditionsproblems am besten anschlägt.Schonhaltungen werden auch ausgemerzt,die ich mir im Laufe der Zeit angewöhnt habe,
Die Ärzte und Therapeuten sind sehr bemüht,den Bockmist auszubügel.Also beschweren kann ich mich nur halb.

Gruß Fips2


fips2

  • Gast
Re: Darf man Reha-Wunsch angeben ?
« Antwort #5 am: 02. Juni 2009, 23:13:05 »
Hallo Ciconia
Ich habe heute an dich gedacht(in der Reha hat man ab und zu Zeit sichh zu informieren und Ärztezeitungen zu studieren) und wie es der Teufel will,hat er mir zu deiner Frage einen Wink gegeben.

Ich zitiere aus einer Zeitschrift de Arbeitskreises Gesundheit Heft 1/2009
"Mein gesundes Magazin" Seite 26, Titel:Rehabilitation- Was sie kann-wer sie bekommt.

Beginn Zitat:

In diesem Beitrag ist die Frage beantwortet:Kann ich mir meine Reha-Klinik aussuchen?
Antwort:
Es ist sinnvoll, dass in ihrem Antrag die Klinik angeben,in die sie gerne möchten.Der Grund:Sie haben nach § 9des 9.Sozialgesetzbuches (SGB IX) ein Wunsch und Wahlrecht,sich die Klinik in die sie gernen möchten auszusuchen.
Unter 2 Voraussetzungen:
Die Klinik muss eine ausreichende Behandliungsqualität vorweisen-also zertifiziert sein- und ihrem Wunsch dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Informieren sie sich rechtzeitig darüber,welche Rehabilitataionsklinik ihre Erkrankungen behandelt und auch ihren Wünschen,hinsichtlich Lage,Service und Ausstattung entspricht.Achten sie besonders darauf,dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit
nach hohen regelmäßig überprüften Qualitätsstandarts therapiert.Die wichtigsten Zertifikate sind die Gütesiegel EOR,"Exellentre Qualität der Rehabillitation" und KTO (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen).


Zitat ende

Ach noch was.
Die Frage ist immer wi8eder was ist einen Anschlussheilbehandlung AHB
In diesem beitrag auch die Antwort:
Zitat:
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist einen Rehamaßnahme,die direkt nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation erfolgt-beispielsweise bei Patienten denen ein künstliches Kniegelenk eingesetzt wurde oder bei Schlaganfallpatienten. Über ein vereinfachtes Antragsverfahren wird eine schnelle Verlegung in eine Rehabillitationsklinik gewährleistet.
Die AHB muss möglichst direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt beginnen,spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der Entlassung.Eine AHB dauert normalerweise drei bis vier Wochen.Sie lässt sich verlängern,wenn der Arzt oder die Klinik dies medizinisch-therapeutisch begründet.

Zitat ende.

Gruß Fips2

« Letzte Änderung: 03. Juni 2009, 10:18:56 von fips2 »

fips2

  • Gast
Re: Darf man Reha-Wunsch angeben ?
« Antwort #6 am: 02. Juni 2009, 23:41:07 »
Zu Jennys Fragen noch ein paar Antworten.

Es braucht dich nicht zu interessieren wer die Maßnahme bezahlt.
Du gibst den Antrag bei deiner Krankenkasse ab und die streitet sich dann mit dem Rententräger herum wer zahlt. Den Antrag hat oftmals der Arzt schon,vorätig oder du holst dir einen bei der KK.In Kliniken sind Sozialpädagogen,die eigens dafür da sind solche Maßnahmen für den Patienten zu bearbeiten und auszufüllen.DDas ist der schnellste und effektivste Weg zu Reha bzw AHB.Der SP begründet dann auch dedinen Klinikwahl entsprechend.

In der Regel kann  man aber sagen,dass die 1.Reha oder Kur,sofern du Rentenbeiträge zahlst,vom Rententräger gezahlt wird. Bei der Folgenden ist meist die KK der Träger.

Da du aber, deiner Schilderung nach, bei deinem Mann mitversichert bist,gehe ich davon aus, dass du zu Hause als Hausfrau und Mutter tätig bist und keine Rentenversicherungsbeiträge zahlst,dann wird wohl die Krankenkasse der Kostenträger sein.

Wie gesagt. Brauch dich nicht zu interessieren,das ist das Problem des RVT und der KK.

Burg Landshut ist für HT-Patienten klasse.
Bin grad in einer benachbarten Kliniken zur Reha.Wer die Sau fliegen lassen will ist hier falsch.Aber man will ja einen möglichst effektive Therapie und die ist hier gegeben.Man kann richtig schön die Seele baumeln lassen und im Wald und Wingerten spaziern gehen und sich der Natur erfreuen in der therapiefreien Zeit.Diese Klinik ist auch zertifiziert.

Gruß Fips2

« Letzte Änderung: 03. Juni 2009, 10:21:40 von fips2 »

 



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