Hallo Andrea
Bluebird meint sicher damit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Das ist auch sinnvoll, von dem Gesichtspunkt aus gesehen, dass du bei deinem Chef, laut deinen Beschreibungen, schon "unbeliebt" bist.
Den Antrag jetzt zu stellen hat folgenden Hintergrund.
Das Durchschnitts-Gehalt das du in den letzten drei ARBEITSMONATEN hattest, wird als Grundlage für deine Rentenberechnung herangezogen. Sobald du den Antrag stellst, wird dieser Zeitraum "eingefroren". Wenn du wartest bis dich der Chef auf die Straße setzt und du ALG oder Harz IV bekommst, werden dioese Beträge dann zur Grundlage der Berechnungen.
Da das ALG runde 60 % deinens Arbeitsentgeldes sind, fällt auch die EU-Rente entsprechend weniger aus.
Übrigens hat die Einstufung des GDB mit der Erwerbsunfähigkeit NICHTS ZU TUN.
Das wird oft fälschlicherweise angenommen.
Du Kannst einen GdB von 100 % haben, bist aber immer noch nicht Erwerbsunfähig.
Genau so kannst du umgekehrt, einen sehr niedrigen GdB haben aber schon erwerbsunfähig sein.( kommt selten vor ist aber so)
Wichtig ist für die EM-Rente, dass du 15 Jahre ununterbrochen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hast.(Kindererziehungsjahre werden angerechnet). Der Gutachter muss dir eine Unfähigkeit betätigen, 3 Stunden täglich arbeiten zu können, für Erhalt einer Vollerwerbsunfähigkeitsrente. Bei Teilerwerbsunfähigkeit beträgt die Arbeitsleistung pro Tag weniger als 6 Stunden.
Nähere Infos findes du von mir, in für Laien verständlichen Form, links rechts unter GdB und EM-Rente hier:
http://clusterhomepage.de/Auch in dem Forenteil:
http://www.forumromanum.de/member/forum/forum.php?action=ubb_tindex&USER=user_446162&threadid=1239799990findest du noch einige Infos und kannst Fragen stellen.
Gruß und IgB
Fips2