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Lebenserhaltende Maßnahmen-Patientenverfügung?

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Bea:
Hallo zusammen,

das Problem ist, dass man hinterher immer erst weiß, was besser wäre - zurückholen oder nicht.

Leider vergessen wir oft die Chance, die man gesehen hat und die diese Entscheidung rechtfertigt.
In einer solchen Situation hat man eh keinen Einfluss. Hier greift noch nicht einmal die Patientenverfügung, wenn es ein Akutfall oder ein Unfall ist.

Für mich gibt es zu diesem Thema kein klares richtig oder falsch. Wichtig finde ich nur, dass sich jeder seine eigene Meinung bilden und seinen eigenen Weg gehen darf.

LG,
Bea

Bluebird:


Hier ein aktueller Artikel zum Thema Patientenverfügung aus der Sicht eines Mediziners:

http://www.faz.net/s/Rub268AB64801534CF288DF93BB89F2D797/Doc~EDB4E791B886643108DB19B2D294413A4~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Bluebird

fips2:
Hallo Birgit.
Danke für den aufschlussreichen Bericht. Wobei es sich hier um eine sehr individuelles Beispiel handelt.

Den Argumenten des Arztes in der Richtung Aufklärung kann ich nicht so ganz folgen und finde diese Argumente teilweise total an der Patienten-Realität vorbei.

Wenn man den Argumenten des Arztes folgen wollte, wie er es angibt, müsst jeder Patient ein Studium über Alle und ich meinen hier wirklich Alle, Erkrankungen und deren Therapieen belegen, sowie sich in engen zeitlichen Abständen weiterbilden, um auf dem laufenden Medizinstand zu sein. Und das nur um einen Patientverfügung auszustellen.
Im Beispiel oben war der Patient ein Arzt wohlgemerkt.
Wie bitte ?? !!
Der Arzt unterstellt,grundlegend in seinem Beitrag den Patienten, oben sogar einem Kollegen, die Inkompetenz ihre Patientenverfügung auszustellen, weil sie nicht auf denn neuesten Strand der Medizin sind zum jeweiligen Zeitpunkt des Ereignisses.
Das kann der Patient nie sein, da die Medizin immer weiter fortschreitet.


Ich halte hier zu gute, dass der Arzt des Beitrages ein Angestellter einer kirchlichen Klinik ist und hier ein wenig befangen, aufgrund der Einstellung seines Brötchrengebers sein kann. Ich unterstelle das jetzt einfach mal. Für alle christlichen Kirchen wird Sterbehilfe bewertet wie Mord, bzw. Ablehnung von Therapien vom Patienten als Selbstmord. Das ist in meinen Augen das Wort der Bibel verdreht nach dem Sinne und den Motiven der Ärzte und Kirchenoberhäuptern.

Ärzte lassen sich nicht gern Widersprechen oder ihre Therapie ablehnen. Das sind sie von alters her nicht gewohnt. Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit und Aufeinanderzugehen der verschiedenen Interessengruppen gefordert.

Dann kommt für viele Ärzte noch der hippokratische Eid zum tragen, der sie auch in einen Gewissenskonflikt bringt. Ich lobe mir da Ärzte die immer in dieser Frage bodenständig, im Sinne des Patienten bleiben. Meist sind dies Hausärzte, die ihren Patienten, oder gar die Familie schon seit Generationen kennen. Da lässt man auch in einem schweren Falle "5 mal gerade sein".
Eimen Klinikarzt ist das was nach dem Klinikaufenthalt kommt ziemlich egal. Wenn ein Schwerstpflegefall dann "nach Hause" entlassen wird, ist es nicht mehr sein Problem. Hausärzte denken da weit realistischer.

Man kann aber auch päpstlicher als der Papst sein.

Patientenverfügungen sollten alle 2 Jahre verlängert werden. Käme es in der Zwischenzeit zu sehr grundlegenden Änderungen in der Medizin, KÖNNTE man vielleich mit dem Hausarzt überlegen ob man hier Änderungen vornimmt. Deshalb finde ich diese Regelung auch durchaus sinnvoll.

Es dreht sich doch in den Patientenverfügungen rein darum, dass der Patient eine Richtung vorgibt, an der sich die Angehörigen und Ärzte orientieren können und müssen. Es gibt sehr gute Vordrucke der Ärztekammern, die haben sich bei der verfassung dieser Verfügungen sicher ihre Gedanken gemacht, dass beiide Seiten im rechtlichen Sinne abgesichert sind.
Sollte es, wie in dem vorgegebenen Fall, möglich sein neue Therapieen anzubieten, können die Angehörigen immer noch entscheiden ob dieser Versuch noch gestartet wird. Sie müssen eh IMMER entscheiden und bestätigen, dass der Wille des Patienten, laut Verfügung, durchgeführt wird oder nicht.

Gruß Fips2

Bluebird:


Der Bericht ist insofern interessant, als er die Perspektive eines Arztes wiedergibt, der mit einem Arzt als Patient konfrontiert wird, dem die feinen Unterschiede der lebenserhaltenden Mittel nicht in vollem Umfang bekannt waren oder sie einfach vergessen hat zu definieren. Die Auslegung der Patientenverfügung wird somit teils ad absurdum geführt.

Ratzebär:
Ich weiß nicht ob ich richtig liege, aber Sterbehilfe und Patientenverfügung sind zwei Paar Schuhe.

Sterbehilfe = ist ein gewolltes Sterben durch Herbeiführung des eigenen Todes mit Hilfe durch
                     eine weitere Person.

Patientenverfügung = eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den späteren Fall,
                                    dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht.
                                    Die Verfügung kann jederzeit Widerrufen werden.


unter:  http://de.wikipedia.org/wiki/sterbehilfe
Interessantes zu lesen.

Biggi

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