HirnTumor-Forum

Autor Thema: Wie zitiert man richtig?  (Gelesen 23404 mal)

Ulrich

  • Gast
Wie zitiert man richtig?
« am: 05. Mai 2008, 19:28:14 »
Manche Menschen denken, das Internet sei eine weitgehend rechtsfreie Zone. Mit Copy / Paste geht es ganz schnell, eine irgendwo gefundene geistige Leistung eines Anderen zu kopieren und irgendwo anders wieder einzusetzen1). Aber da lauern juristische Fallstricke. Da wir vermeiden möchten, daß dieses - mit so viel Mühe und durch die Hilfe von so vielen lieben Menschen aufgebaute - Forum von einem auf den anderen Tag schließen muß wegen eines Prozesses, wegen Schadensersatzforderungen, wegen Plagiatsvorwürfen, hier eine Anweisung für das richtige Zitieren, an die sich bitte jede(r) halten möge. Sonst kommt es hier zu wirklichen Konflikten.



Nehmen wir einmal an, wir wären in einem Forum, das sich mit Haushalt-Sachen beschäftigt, nennen wir es einfach mal: Was-die-Uroma-noch-wußte oder so ähnlich. In diesem Forum gibt es eine lange Diskussion darüber, wie man Daunenjacken, Daunendecken, Daunenmäntel reinigt. Das wäre doch jetzt – am Ende des Winters – eine gute Idee. Lange Diskussion ... und weiter und weiter ... Stellen wir uns vor, wir sind beim 22. Beitrag angelangt und dort wird steif und fest behauptet, dass KERNSEIFE das einzig mögliche und allerbeste Mittel sei.

Und jetzt sitzt das Mitglied >Floh< am Rechner, bemüht die "Mutter aller Suchmaschinen", die mit G anfängt und mit –le endet. Er findet einen Beitrag, den ich in unserer Spielwiese versteckt habe. Floh will unbedingt seine Neuentdeckung ins Forum bringen, damit die anderen sehen können, was er für ein "Pfunds-Kerle" ist. Spielen wir die verschiedenen Möglichkeiten durch, sich entweder beliebt (nur Punkt 4) oder unbeliebt (alle anderen) zu machen.

Fangen wir an.

1) Floh findet den Text, kopiert ihn, setzt ihn ohne Autoren- und Quellenzitat als eigenes "Machwerk" ins Forum:
Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Das ist geistiger Diebstahl, ein sogenanntes Plagiat. Wenn uns jemand ein Plagiat als "Kuckucksei" ins Forum setzen würde (was schon passiert ist), dann könnte / würde das das Ende des Forums bedeuten, denn wir als Moderatoren [an vorderster Stelle Mike, denn nur dessen Adresse ist offiziell bekannt] haften nach außen (wenn auch nur begrenzt, aber dennoch) für die Beiträge der Mitglieder. Hypothetisch könnten wir uns von dem Mitglied die Strafe zurückholen (einklagen), aber dafür möchten wir unsere Freizeit und unser Geld nicht hergeben. Lieber schließen wir von einem auf den anderen Tag das Forum. Gebt Euch also bitte Mühe mit den Zitaten!
Keine Plagiate bitte. Wer uns ein Plagiat ins Forum setzt, der verliert automatisch seine Mitgliedschaft. Das sollte eigentlich jeder verstehen.


2) Floh kopiert den Text mit Autoren- und Quellenangabe (das ist schon eine Stufe besser), aber: er verändert dabei, verstümmelt, verkürzt, lässt aus:
Das ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Das ist auch moralisch nicht korrekt. Wenn ich ein "Zitat" angebe, kann ich das ja nicht böswillig verändern oder aus dem Sinnzusammenhang reißen. Dieses Verhalten ist auf jeden Fall mit einem gewissen "Beigeschmack" behaftet, derjenige, der so falsch zitiert, manipuliert.

Was man allerdings machen kann, wenn man z.B. einen ganzen Absatz zitiert und dort ist ein ellenlanger eingeschobener Satz drin, dann kann man diesen (wenn er für's Thema nicht interessant ist) folgendermaßen auslassen: Man setzt an der Stelle, die man auslassen will, eine eckige Klammer mit drei Pünktchen drin, also so: [...] und zeigt damit, daß dort, wo die drei Pünktchen sind, im Original noch Text steht.


3) Was darf er jetzt eigentlich?
Er darf ganz legal einen Link setzen: http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,3066.msg21699.html#msg21699
Was hilft das? Nun ja, er hat darauf aufmerksam gemacht, da gibt es etwas, ihr könnt selbst nachgucken. Bei einem kurzen Text ist das schon in Ordnung, den kann man leicht überfliegen. Aber bei einem langen Text? Man kann nicht zu einen Text mit 250 Seiten einen Link setzen und denken: wurstelt Euch halt durch. Das wäre ganz so, man würde hinter ein Zitat schreiben: I. Kant, Kritik der reinen Vernunft. Das Buch hat etwa 800 Seiten.


4) Da empfiehlt sich folgendes Vorgehen, das Kleinzitat. Ich nenne drei Möglichkeiten:

4a) Er schreibt: >Nicht Kernseife ist das beste Waschmittel, Aserbaidschanische Waschbären behaupten "Bär-Wasch [...] wäscht schonend, ohne die Fettreste komplett zu entfernen." Wer mehr lesen will klickt hier: http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,3066.msg21699.html#msg21699  <

Das Zitat in "Anführungszeichen" oder kursiv (Das Zitat muß als solches erkennbar sein und irgendwie markiert werden), man wird kurz informiert, um was es geht, wenn es einen interessiert, dann kann man ja den Link aufrufen. Das ist legal.

4b) Ähnlich wäre es, wenn er folgendes in seine Antwort einkopieren würde:
>Daunen waschen - Erfahrungen eines Waschbären
Von H. Uldrich, Ph. D.
Aserbaidschanische Wäschereizeitschrift 231. Jg., Bd. 13, S. 345 (2008)<
Hier der Link zum Artikel: http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,3066.msg21699.html#msg21699

In diesem Fall ergibt sich aus dem Titel bereits ein Hinweis, um was es geht.

4c) Oder man könnte schreiben:
Quelle: http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,3066.msg21699.html#msg21699
Autor: H. Uldrich, Ph. D.
Zitat: "Bär-Wasch [...] wäscht schonend, ohne die Fettreste komplett zu entfernen."

So mache ich es, wenn ich aus Zeitschriften zitiere.



5) Floh könnte auch schreiben: >Siehe Aserbaidschanische Wäschereizeitschrift 231. Jg., Bd. 13, S. 345 (2008)<
Das wäre völlig korrekt. Bloß: Was könnten wir damit anfangen? Liebe Güte wäre das zeitaufwendig. Genau so musste man früher Wissenschaft betreiben. Man schreibt sich die Literaturstelle auf, geht in die nächste große Bibliothek, sucht nach dem Zeitschriftenband (und stellt natürlich fest, dass es die Aserbaidschanische Wäschereizeitschrift gar nicht gibt).


6) Bleibt noch das Großzitat. Floh setzt den ganzen Text ein incl. Autorennamen, Literaturzitat (Quelle) UND den Link dazu. Das ist nach meiner Ansicht für unsere Zwecke – abhängig von der Länge des Artikels bzw. Zitates (siehe weiter unten) – zulässig (wir sind eine Non-profit-Selbsthilfegruppe und tauschen uns über Hirntumoren [Diagnosen, Therapien, Folgen etc.] aus, wir verkaufen nichts, wir verlangen nichts und geben dafür "alles").

Das Großzitat ist bequem für den / die Leser(in), er / sie übersieht mit einem Blick, worum es geht, wenn der Text z.B. nur eine halbe Seite lang ist. Mehr als eine halbe Seite traue ich mich inzwischen nicht mehr als Großzitat einzusetzen. Bei einem Artikel mit fünf oder 10 Seiten wäre das Großzitat wahrscheinlich auch gar nicht mehr zulässig. Nach meinem 'Gefühl' liegt zwischen einem "großen Kleinzitat" oder "kleinen Großzitat" und dem "großen Großzitat" irgendwo eine rechtliche Grauzone. Wenn diese überschritten ist, dann wird das Großzitat zur rechtlichen Stolperfalle. Das wollen wir hier NICHT. Man kann ja schließlich nicht ein ganzes Buch "zitieren".

Erspart Euch und uns bitte ein Großzitat. Kein Großzitat in diesem Forum!

Was lernen wir daraus? Benützt in Zukunft die Methode 4) wenn Ihr ein Zitat in das Forum setzt. Da sind wir auf der sicheren Seite.

Siehe: http://www.irights.info/index.php?id=35


Ach ja, noch etwas: wäre bei dem Bärenwaschmittel noch ein Preis und eine Bestellnummer gestanden, ein Link zum "Warenkorb", dann hätten WIR, die Moderatoren, die ganze Sache gelöscht wegen Werbung. Werbung erlauben wir hier nur sehr begrenzt, aber das steht an anderer Stelle.


1) Das klingt wie eine Vorwegnahme der peinlichen Geschichte des fränkischen "Herrn von und zu". Dessen Methode des copy-and-paste wird heute in der Jugendsprache als "guttenbergen" bezeichnet.
« Letzte Änderung: 06. April 2012, 11:23:56 von KarlNapf »

Ulrich

  • Gast
Re:Wie zitiert man richtig?
« Antwort #1 am: 07. August 2008, 09:50:09 »
Noch einmal zum Thema GROSSZITAT. Ich habe mich gestern bei http://www.irights.info/ erkundigt, unter welchen Bedingungen ich den schon oben (als Link) erwähnten Text über das Klein- bzw. Großzitat zitieren darf. Ich bekam noch am selben Tag eine freundliche Mail mit einer Abdruckgenehmigung unter folgender Bedingung (Zitat): die so genannte Creative-Commons-Lizenz, unter der unsere Artikel stehen, erlaubt es Ihnen, alle iRights-Artikel bei Ihnen zu veröffentlichen. Bedingung: Es müssen Urheber (in diesem Fall: Oliver Passek, iRights.info) und Lizenz genannt werden (das geht am einfachsten mit einem Link auf http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/de/deed.de ).

Mit einer solchen Lizenz ist ein Großzitat ganz unkompliziert! In allen anderen Fälle: Finger weg vom GROSSZITAT. Wir sind "gebrannte Kinder".


Titel: Meine Worte, Deine Worte
Subtitel:
Autor: Oliver Passek
URL: http://www.irights.info/index.php?id=340


Zitat:
Eine wichtige Einschränkung des Urheberrechts (eine sogenannte Schrankenbestimmung) ist das Recht, andere Werke ganz oder teilweise zitieren zu dürfen. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Teilen eines Werkes – gegebenenfalls sogar von einzelnen vollständigen Werken – in einem anderen selbständigen Werk ist ohne Einwilligung und Vergütung des Urhebers erlaubt, soweit dies für den so genannten Zitatzweck gerechtfertigt ist.
 
Dem Zitatrecht liegt der Gedanke zugrunde, dass der Urheber bei seinem Schaffen praktisch immer auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut. Daher wird von ihm im Interesse der Allgemeinheit erwartet, dass er diesen relativ geringen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen hat, wenn dies dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient.
 
Kleinzitat und Großzitat
 
Grundsätzlich muss zwischen dem Klein- und dem Großzitat unterscheiden werden. Unter einem Kleinzitat versteht man das auszugsweise Zitieren aus einem fremden Werk. Wörtlich heißt es im Gesetz, „Stellen eines Werkes“ dürfen zitiert werden, also jeweils nur kleine Ausschnitte. Dabei kann man sich an folgende Faustformel halten: Aus umfangreichen Werken darf mehr, aus weniger umfangreichen entsprechend weniger zitiert werden. Voraussetzung ist stets, dass die auszugsweise zitierten Werke bereits mit Zustimmung des Berechtigten – in der Regel dem Urheber – veröffentlicht wurden. Aus unveröffentlichten Werken darf dagegen nur zitiert werden, wenn der Urheber dies gestattet hat.
 
Neben dem Kleinzitat besteht auch die Möglichkeit einzelne Werke nicht nur teilweise, sondern insgesamt zu zitieren. Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf dieses so genannte Großzitat allerdings nur für wissenschaftliche Werke „zur Erläuterung des Inhalts“ in Anspruch genommen werden. Als wissenschaftliche Werke gelten in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur methodisch angelegte Werke wie Forschungsarbeiten oder Dissertationen, sondern auch populärwissenschaftliche Literatur, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnis dient.
 
Um das Großzitat in Anspruch nehmen zu können, müssen höhere Voraussetzungen als beim Kleinzitat erfüllt sein. Das zitierte Werk muss nicht nur veröffentlicht, sondern auch erschienen sein. Dazu müssen mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke nach ihrer Herstellung in „genügender Anzahl“ der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sein, zum Beispiel durch die Verfügbarkeit des Werkes im Buchhandel.
 
Neben dem im Gesetz ausdrücklich geregelten Großzitat gestatten die Gerichte in ständiger Rechtsprechung auch das so genannte „kleine Großzitat“ (oder „große Kleinzitat“). Dem Zitatrecht wird hiernach eine so große Bedeutung zuerkannt, dass es auch möglich sein soll, ganze Werke in nicht-wissenschaftlichen Publikationen zu zitieren. Hiermit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass manche Werkarten zum Zitieren in kleinen Teilen nicht geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Fotos oder Werke der bildenden Kunst (zum Beispiel Skulpturen). Ein Foto sagt im Regelfall nur dann etwas aus, wenn man es im Ganzen betrachten kann. Soweit ein Zitatzweck – was das ist, wird im nächsten Abschnitt erklärt – vorliegt, ist es also zum Beispiel möglich, ein Foto in einem Prosa-Text zu zitieren.
 
Voraussetzungen zum Zitieren
 
Um das Zitatrecht in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein. Grundsätzlich gilt: Es muss immer eine innere Verbindung zwischen dem eigenem und dem zitierten Werk bestehen. Im Einzelnen:
 
• Jedes Zitat muss einen Zweck erfüllen.
 
Diese Bestimmung hat folgenden Hintergrund: Für die Zulässigkeit eines Zitates genügt es nicht, wenn man hiermit nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk auszuschmücken will. Dieser Grundsatz gilt für alle Arten von Zitaten, also sowohl für das Klein-, das Groß- als auch das kleine Großzitat. Im Übrigen werden bei den einzelnen Zitatarten unterschiedliche Anforderungen an den Zitatzweck gestellt. Um dies nicht unnötig zu verkomplizieren, hier nur zum Wesentlichen: zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der „geistigen Auseinandersetzung“ mit dem zitierten Werk dient und es einen inneren Zusammenhang mit dem eigenen Werk aufweist.
 
• Das Zitat muss als solches kenntlich gemacht und der übernommene Inhalt darf nicht verändert werden.
 
Jedes Zitat muss als Übernahme aus einem fremden Werk deutlich kenntlich gemacht werden. Bei Sprachwerken kann dies zum Beispiel durch Hervorhebungen (etwa Anführungszeichen oder Fettdruck) geschehen. Immer muss außerdem die Quelle angegeben werden. Es ist generell nicht gestattet, die zitierte Stelle zu verändern. Zitate in Texten müssen daher im Regelfall wortwörtlich erfolgen. Kürzungen oder Übersetzungen sind nur erlaubt, wenn diese nicht „Sinn entstellend“ wirken.
 
• Das Zitat darf über den durch den Zweck gebotenen Umfang nicht hinausgehen
 
Eine strikte Grenze des zulässigen Zitatumfangs gibt es nicht. Jedenfalls ist der Zitierende nicht verpflichtet, sich nur auf das notwendige Minimum zu beschränken. Zulässig sind Zitate vielmehr in einem sachgerechten, vernünftigen Umfang. Dieses Maß ist dann auf jeden Fall überschritten, wenn die Nutzung des zitierten Werkes durch das Zitat beeinträchtigt oder gar ersetzt wird. Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und dabei vor allem von dem Umfang des zitierten und des zitierenden Werkes.


Hier die Lizenz zum Zitieren: http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/de/deed.de



 



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