Liebe Manu,
könnte es sein, dass Deine Pflegebedürftigkeit begutachtet wurde und Du in die Pflegestufe 1 (galt bei Antrag im Jahr 2016) oder den Pflegegrad 1 ( gilt bei Antrag ab 2017) eingestuft wurdest.
Dann würde das Geld, was Du monatlich bekommst, Pflegegeld heißen. Da Dir Deine Schwester hilft, wäre sie die Pflegeperson, die in diesem Fall in diese Formulare einzutragen ist.
Ich habe das bis November 2016 auch nicht gewusst, aber dann hat mein Bruder das für mich eingeleitet. Im 3. Versuch konnte ich diesen Gutachtertermin wahrnehmen, da ich zuvor immer gerade im KH war. Bei mir kam "Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz" heraus und das wurde ab 1.1.2017 in den Pflegegrad 2 umgestellt. Ich hatte zuvor einen von der KK bezahlten Pflegedienst für Wundversorgung und nach den KH-Aufenthalten auch für je 4 Wochen für den Haushalt. Nur, sie konnten einiges helfen, aber das, was ich nicht durfte und darf, nicht. Deswegen waren für mich "Pflegesachleistungen" beantragt worden. Mit Eingang des Gutachtens habe ich auf Pflegegeld umgestellt und meine Schwägerin als Pflegeperson eintragen lassen. Das Pflegegeld nutze ich für sie und für eine Person, die mir 2 Stunden pro Woche schwere Arbeiten, vor allem im Garten, abnimmt.
Wegen Deiner "Laufprobleme" würde ich mich an Deiner Stelle direkt an den Neurochirurgen wenden. Die können das (im MRT, aber das kennen wir ja) diagnostizieren und die für Dich passende Therapie vorschlagen. Das kann, muss aber nicht eine OP sein.
Alles Gute - auch an Deine Schwester, die (vermutlich) diesen enormen bürokratischen Aufwand mit dem Pflegeantrag bewältigt hat.
KaSy