Hallo,
ich habe es im anderen Thread gelesen. Wenn Du dieses Kopfschmerz-Tagebuch konsequent führst. wird es hoffentlich bei der gutachterlichen Bewertung ausreichend berücksichtigt.
Bluebird
Hallo
Das ist unter Anderem ein Grund, warum ich immer zu diesen Tagebuchführungen anhalte.
Wem es selbst zu viel ist, kann sich ja von einem Familienmitglied helfen lassen.Der Patient macht Notizen und der Angehörige überträgt alle paar Tage in die Datei.
Die Kopien/Ausdrucke der Aufzeichnungen meiner Frau wurden IMMER, von Jedem Gutachter mit einbezogen.Das ist u.a. noch ein Vorteil der digitalen Führung des STgB, weil man es sich jeweils nach Bedarf ausdrucken kann. Ein richtiges Tagebuch zu Kopieren ist sehr umständlich.
Sollte ein Gutachter kein Interesse daran zeigen, unter Zeugen FREUNDLICH darauf bestehen, dass er es mit aufnimmt." Hallo Herr Dr.XY. Ich lege Wert darauf dass sie bitte meine Aufzeichnungen zum Gutachten beilegen und beachten."
Ob er die Aufzeichnungen letztendlich beachtet oder nicht,brauch einen vorerst nicht zu interessieren. Spätestens dann, wenn der Arzt falsche Voraussetztungen gegenüber den Aufzeichnungen annimmt, hat er ein Problem.
Dass bei Gutachten immer eine Vertrauensperson des Patienten zugegen ist, ist selbsredend. Man kann das Zugegensein der Vertrauensperson immer mit Auffassungsproblemen wegen der Hirn-OP begründen und somit hat der Patient das Recht eine solche Person mitzunehmen. Der Gutachter MUSS das Beisein erlauben. Ich hatte damit auch keinerlei Probleme gehabt, meine Frau dabei zu begleiten.
Er muss auch das Schmerztagebuch genau so beachten wie Röntgenmaufnahmen sowie ärztliche Befunde und sein Gutachten könnte bei der Ignorierung des TBs , das Gutachten unbrauchbar machen. Spätestens im Sozialgerichtsstreit bekommt er vom Richter einen Rüffel und das Gutachten wird ungültig, da es grundlegende Verlaufsaufzeichnungen der Erkrankung sind.
Gruß Fips2