Offen zu schreiben ist immer die Frage um was es geht.
Es wird immer wieder GdB und Rente durcheinandergeworfen, bzw gedacht, das Eine hätte mit dem Andern was zu tun.
Das ist Falsch.
Es sind zwei Paar Stiefel in fünf verschiedenen Farben.
Beim GdB ist es vollig gleich und da macht sich auch kein SB eines Versorgungsamtes die Mühe hier zu lesen, die haben Besseres zu tun.
Der GdB hat mit dem Erwerbsleben null zu tun.
Der GdB legt fest, welche Einschränkungen man durch seine Erkrankung gegenüber einem Gesunden hat.
Es gibt durchaus Menschen die einen Gdb von 100 haben, typisches Beispiel Querschnittlähmung, aber voll im Erwerbsleben stehen.Ein Rollifahrer kann durchaus noch eine Bürotätigkeit voll ausüben.
Bei Rentendingen sollte man da etwas vorsichtiger sein mit seinen Äußerungen.
Hier auch wieder ein Beispiel
Es passt nicht, dass ein Betroffener volle Erwerbsminderungsrente bezieht ( zur Erinnerung, er kann weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten) und dann nebenher noch ehrenamtlich, aus lauter Langeweile, beim heimischen Fußballverein den Rasen im Stadion mäht.
Wer das hier breit tritt, muss ich nicht wundern, wenn eine Einladung zur Nachkontrolle der Erwebsminderung ins Haus flattert.
Angesichts der leeren Rentenkassen wird wohl immer mehr nach solchen unrechtmäßigen Rentenbeziehern geforscht. Das lohnt sich auch für die Rentenkassen.
Nur so nebenher bemerkt.
Es wird beim Rentenbescheid der Erwebsunfähigkeitsrente ein recht auf einen Nebentätigkeit bis zu einem gewissen Betrag und Zeitvolumen angeboten.
Vorsicht Falle.
Wer das macht, liefert der Rentenkasse selbst den Beweis,da dass ja als geringfügige Tätigkeit angemeldet werden muss, dass er durchaus noch in der Lage wäre einer Erwerbstätikeit nachzugehen. Spätestens beim Verlängerungsantrag kommt das böse Erwachen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig aufklären was Jens meinte.
Gruß Fips2