HirnTumor-Forum

Autor Thema: Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis  (Gelesen 40945 mal)

Offline Petra 64

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Hallo!

Bei meinem Mann wurde im August 2009 ein Astrozytom II festgestellt. Inoperabel.
Wird mit Temodal behandelt.
Er fühlt sich nicht krank und wenn man ihn sieht kann man die Diagnose der Ärzte kaum glauben.
Nun würde er gerne wieder etwas arbeiten ( die Hausarbeit erfüllt ihn nicht wirklich  :)).
Leider ist er LKW Fahrer und sein Tumor wurde nach einem Unfall festgestellt, da er eine Gedächnislücke hatte. Also bekam er von den Ärzten totales Fahrverbot.
Leider wohnen wir auf dem Land, also kann er ohne Auto keinen Job annehmen.
Wer hat Erhahrung wie lange ( wenn überhaupt) Ärzte das verbieten dürfen.
Sie fragen bei jedem Termin nach ob er einen epleptischen Anfall hatte, da sie vermuten der Unfall könnte durch einen solchen Ausgelöst worden sein. Dies dürfen wir immer verneinen.
Wer kann mir sagen wie lange das so gehen kann bzw. was man dagegen tun kann.
Seinem Selbswertgefühl würde es gut tun.

Grüße
Petra

Überschrift des Threads wegen unklarer Themenwahl geändert.
Mod
« Letzte Änderung: 09. April 2010, 07:43:48 von fips2 »

Offline Winnewup

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #1 am: 06. April 2010, 21:27:49 »
Hallo Petra,

bei mir ist es so das mein Neurologe mir ein Fahrverbot von & Monaten verhängt hat.Soweit das zweite EEG dann auch in Ordnung ist.
Das ist wohl der Standard...bei epileptischen Anfällen wird das sicher anders aussehen.
Wenn Dein Mann aber keine Anfälle hat,sollte er nach 6 Monaten wieder fahren dürfen.
Das letzte Wort hat da allerdings der Neurologe...allerdings darf er während der Chemo kein Autofahren.Ich kann gut nachvollziehen das Dein Mann da Probleme hat,zumal es einem gutgeht.Auch ich wünsche mir den Juni herbei,damit ich endlich wieder fahren darf und nicht immer auf andere zurückgreifen muß.
Das ist so mein Wissensstand.
Alles Liebe für Euch
Winnewup
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Offline Bluebird

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #2 am: 06. April 2010, 21:48:09 »

Hallo Petra,

willkommen im Forum.
Bekommt Dein Mann denn Medikamente gegen Epilepsie? Sind die EEG sauber?
Es ist richtig, dass das letzte Wort die behandelnden Ärzte haben. Schließlich geht es nicht nur um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch um die anderer Verkehrsteilnehmer. Das sollte im (Überland-)Berufsverkehr in besonderem Maße gelten.
Ein Hirntumor, dazu ein nicht entfernter, stellt ein nicht kalkulierbares Risiko dar. Und wie winnewup bereits schrieb, unter der Behandlung von Temodal ist die Fahrtüchtigkeit zumindest eingeschränkt.

Versucht, das Beste aus der Situation zu machen und einen Schwerbehindertenausweis beim Vesorgungsamt zu beantragen, direkt mit Zusatz des Kennzeichens " B " für Begleitperson.
Dann besteht die Möglichkeit, für 60 Euro im Jahr im Umkreis von 50 km alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen (bei ICE plus Zuschlag).
Ich empfehle ausserdem ein Beratungsgespräch in der Rehabilitationsabteilung der Krankenkasse oder beim Integrationsfachdienst. Der nimmt sich kranken und behinderten Arbeitnehmern an, kann Wege aufzeigen, wie ein Wiedereinstieg in welcher Berufssparte und welchen Arbeitgebern funktionieren könnte. Möglicherweise käme auch eine volle (anteilige /befristete) Erwerbsminderungsrente in Betracht.


LG
Bluebird
« Letzte Änderung: 06. April 2010, 21:50:00 von Bluebird »
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Offline schwede

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #3 am: 06. April 2010, 22:10:31 »
Hallo Petra !

Bespricht das mit den Ärzten, wie es hier schon gesagt wurde.

Ich kann dir nur sagen, das ich nach meiner Op auch nach einem Halben Jahr wieder gefahren bin.
Dann kam nach 1 1/2 Jahren später , mein Erster Epileptischer Anfall(Generelisierter ).
Muss sagen zum Glück war ich nicht am Steuer, sondern mein Kollege.

Die EEG`s waren bei mir auch Sauber, aber das heisst nichts.

Seit dem Fahre ich freiwillig kein Auto mehr, zu meiner und aller anderer Sicherheit.

Wenn die Ärzte das Vermuten das er bei dem Unfall einen Epileptischen Anfall hatte, dann wird es seinen Grund haben.

Lasst euch Beraten es stehen ja schon hier Anlauf stellen durch Bluebird und winnwup.

Auch ich habe mich nach der OP , Gesund gefühlt.

Die Folgen merkt ein jeder anders unter anderem auch erst Später.

Ein grosses Problem ist Einschätzen seiner Leistungsfähigkeit, ganz Schnell ist man Übers Ziel geschossen.
Merkt es nicht, oder sagen wir es so man will es nicht Merken. ;)

LG schwede



Niemals werde ich Aufgeben

Nur du alleine schaffst es, aber du schaffst es nicht alleine !!!
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Richtig sieht man nur mit dem Herzen, das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar. Antoine de Saint-Exupéry, Der kleine Prinz

Wenn du einen Menschen glücklich machen willst, dann füge nichts seinen Reichtümern hinzu, sondern nimm ihm einige von seinen Wünschen. Epikur von Samos

fips2

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #4 am: 07. April 2010, 08:09:59 »
Hallo
Hier erst mal ein Link zu vielen Infos dazu
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2029.0.html

Zu den Fristen des Fahrverbots.
Nach Hirneingriffen und Medikamentewechsel bei Epilepsiemedikamenten grundsätzlich 3 Monate Fahrverbot.

Nach epileptischen Anfällen durch Tumorauslösung mind. 6 Monate Fahrverbot nach OP.

Bei ungeklärten Epianfällen grundsätzlich frühestens nach 12 Monate anfallsfreier Zeit, KANN der Arzt die Fahrtüchtigkeit wieder erteilen.

Vorsicht.
Der Arzt meldet ohne die Einverständniserklärung des Patienten keine Daten an das KBA oder Führerscheinstelle (ärztliche Schweigepflicht). Diese Einverständniserklärung wird Einem leider meist untergeschoben indem man den Hinweis des Arztes auf Fahrverbot unterzeichnen soll. Diese Unterschrift ist NICHT VERPFLICHTEND. Also Nichts blind unterschreiben. Ein Hinweis ans KBA kann eine für den Patienten, je nach Sachbearbeiter der FS-Stelle, Fahrtüchtigkeitsuntersuchung (ldl.Idiotentest) nach sich ziehen.
Das Fahrverbot durch den Arzt ist eigentlich kein Verbot, sondern ein Anraten. Fahrverbote können nur die Führerscheinstellen und das KBA aussprechen.
Probleme treten nur dann auf wenn es zum Unfall kommt und der Verdacht eines Anfalls im Raume stand. Dann können die Versicherungen Regressansprüche an den Fahrer stellen und die FS-Stelle kann Einsicht in die Krankenakte über den medizinischen Dienst verlangen.
Wer da unterhalb der Fristen trotzdem gefahren ist, hat schlechte Karten.

Ich würde im o.g. Falle, da der Verdacht des Anfalles im Raume steht von einem Arzt ein Attest verlangen, dass der Unfall in keinem Zusammenhang mit einem Epi-Anfall stand. Rein auf eine Gedächtnislücke nach einem Unfall, einen Epi-Anfall in Betracht zu ziehen, find ich sehr vermessen.
wer hat nach Unfällen nicht auch einen Schock und Gedächtnislücken?
Da dürfte die Hälfte der Unfallbeteiligten kein Auto mehr fahren.

Dieses Attest kann in der Zukzunft noch sehr wichtig sein.

Ich würde an eurer Stelle mich bei der deutschen Rentenversicherung Bund, oder Intergrationsfachdienst, erkundigen wie es aussieht mit einer Umschulung.
Diese Ansatzpunkt kann zweierlei Auswirkung haben.

1. Entweder ist die Annahme des Zusammenhangs Anfall-Unfall schnell vom Tisch. Zumal bis jetzt keine Anfälle vorlagen.
oder
2. Bekommt der Patient einen Umschulung welche den Besitz der Fahrerlaubnis nicht erfordert.

Ich gehe aber eher von Richtung 1aus, da der Zusammenhang sich nicht stichhaltig bestätigt hat und die DRVB versuchen wird die Kosten für die Umschulung einzusparen.

Viel Erfolg und immer gute Befunde.
Fips2
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 12:01:04 von fips2 »

Offline Bluebird

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #5 am: 07. April 2010, 08:38:40 »
Hallo,

letztendlich wird sich nunmehr 8 Monate nach dem Unfallgeschehen Epilepsie als Unfallursache weder beweisen noch ausschließen lassen. Fest steht, dass ein Hirntumor diagnostiziert wurde, der Ärger machen kann.
Rechtliche Grundlagen hin oder her - man sollte sich selbst fragen, ob man bereit ist, ein Risiko unbekannten Ausmaßes für sich und Andere zu verantworten, ehrlich zu möglichen Krankheitssymptomen und Defiziten stehen.
Klar ist das angesichts unklarer Existenzsicherung nicht leicht. Ich würde medizinische Zweitmeinungen einholen und sehr ehrlich mit den Ärzten über die Prognose reden, auch hinsichtlich der beruflichen Aussichten. Reha-Abteilung der KK, Rentenversicherung und Integrationsfachdienst wurden hier mehrfach als Anlaufstellen genannt.

LG
Bluebird
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Offline wilma61

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #6 am: 07. April 2010, 14:57:50 »
Zu den Fristen des Fahrverbots.
Nach Hirneinriffen und Medikamentewechsel bei Epilepsiemedikamenten grundsätzlich 3 Monate Fahrverbot.

Hallo.

Nach meiner OP im Dezember 2004(UK Aachen) hat mir niemand gesagt, das ich nun ein Fahrverbot hätte und so bin ich 4 Wochen nach der OP wieder lustig weitergefahren.

Weder mündlich noch schriftlich wurde irgendwo das Thema Fahrverbot angeschnitten.
Liebe Grüße

Willi

fips2

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #7 am: 07. April 2010, 15:29:29 »
Hallo Willi
Ich weis es nicht und glaubs mal so wie du es schilderst.
Auf dem Aufklärungsbogen der Hirn-OP meiner Frau war die vorübergehende Fahrtauglichkeit nach der OP angegeben.
Das wirst du sicher auch unterschrieben haben, da diese Bögen in der Regel alle gleich sind.
Es ist natürlich eine sehr dehnbare Formulierung, die einen im Glauben lassen könnte, dass dies nur unmittelbar nach der OP gelte.Dem ist aber nicht so.
Während der Reha wurde bei meiner Frau einen Fahrtauglichkeitspüfung gemacht und angeraten noch wegen ihrer damaligen Schwindelanfälle mindestens bis 6 Monaten zu warten.Weitere Beurteilungen wurden dem niedergelassenen Neurologen überlassen.

Aber davon abgesehen. hier:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.5.htm

Steht ganz klar folgender Passus:
Zitat
Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung
   

Zu
     


3.9.5 Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und früh­kindlich erworbene Hirnschäden

Leitsätze

Wer eine Schädelhirnverletzung erlitt oder eine Hirnoperation durchmachte, die zu einer Substanzschädigung des Gehirns führte, ist im Allgemeinen für die Dauer von 3 Monaten nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Eine Ausnahme gilt für Schädelhirnverletzungen, wenn durch eine nervenärztliche/neurologische Untersuchung der Nachweis erbracht wird, dass hirnorganische Leistungsstörungen im Sinne des Kapitels 3.10.2 (Demenz und organische Persön­lichkeitsveränderungen) nicht oder nicht mehr feststellbar sind........

Ferner weiter unten:
Besteht Rezidivgefahr nach Operationen von Hirn­krankheiten (z. B. Tumoren) müssen Nachuntersuchungen und Begutachtungen in angemessenen Abständen (1, 2 und 4 Jahre) erfolgen.


.

Über Gesetztesvorgaben zu diskutieren ist müßig.
Beim Fehlverhalten wird der betreffenden Person spätestens der Verkehrsrichter die Texte vorlegen und klar machen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Sei froh ,dass es gut gegangen ist.

Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 11:45:29 von fips2 »

Offline wilma61

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #8 am: 07. April 2010, 16:28:21 »
Ich weis es nicht und glaubs mal so wie du es schilderst.
Sei froh ,dass es gut gegangen ist.

Ich bin ein Wahrheitsfanatiker. ;D

Und im nachhinein bin ich natürlich froh, das nichts passiert ist.
Liebe Grüße

Willi

Offline wilma61

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #9 am: 07. April 2010, 16:43:41 »
P.S.

Allein über diese Formulierung:

Zitat
oder eine Hirnoperation durchmachte, die zu einer Substanzschädigung des Gehirns führte,

könnte man bei einem nicht infiltrierenden Tumor vor Gericht streiten ohne Ende.
Liebe Grüße

Willi

fips2

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #10 am: 07. April 2010, 21:52:54 »
Willi du kannst vor Gericht streiten wie du willst.
Ein Anwalt und Gutachter der Gegenseite wird dir, auch bei Meningeomen durch die Verdrängung und Entfernung, zwangsläufige Substanzschäden des Gehirns ins Feld führen und dagegen wirst du wenig ausrichten können. Eine gewisse Schädigung und ist es nur das abklemmen von Blutbahnen zum Tumor, sind im weitesten Sinne auch Substanzschäden. Auch die Eröffnung der Dura ist schon eine Substanzschädigung. Verdrängungen des Gehirns ebenso, sonst hätte man ja keine Ausfälle.
Im Schadensfalle wirst du leider immer den Kürzeren ziehen.

Anwälte sind da menschlich und ethisch sehr brutal. Das ist deren Job. Rücksichtnahme ist, bei der Durchsetztung der Interessen des Mandanten, für sie ein Fremdwort.
In dieser Sache solls das an Diskussion gewesen sein.

Die Fakten sind klar und Jeder muss selbst wissen was er tut oder lässt.

Und noch mal ganz deutlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Gruß Fips 2
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 11:45:12 von fips2 »

Offline probastel

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #11 am: 08. April 2010, 08:46:21 »
Hallo,

ich will mich auch mal zu diesem Thema zu Wort melden.

- Trotz totaler Resektion meines Hirntumors
- trotz durchschnittlicher bis überdurchschnittlicher Werte in den neurologischen Tests
- trotz sofortigen bestehens der Fahrtauglichkeitsprüfung (ohne vorher dafür geübt zu haben, gleich am dritten Tag meiner Reha)
- trotz Verkürzung der Reha von 20 auf 14 reale Rehatage
- trotz Bestätigung meiner vollen Arbeitsfähigkeit und dem sofortigen und vollen Einstieg ins Berufsleben nach der Reha

- kurz: trotzdem die nervenärztliche/neurologische Untersuchung den Nachweis bei mir voll erbracht, dass hirnorganische Leistungsstörungen im Sinne des Kapitels 3.10.2 nicht oder nicht mehr feststellbar sind...

hat mir mein Neurloge, der mich während der Reha betreute, angeraten besser auf das Autofahren in den ersten 3 Monaten nach der OP zu verzichten, da Rechtsanwälte mir beim leisesten Verstoß sofort einen Strick aus meiner Hirn-Op drehen würden.

Beste Grüße

Probastel
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 08:48:44 von probastel »
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Antoine de Saint-Exupéry

Offline wilma61

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #12 am: 08. April 2010, 11:29:03 »
Im Schadensfalle wirst du leider immer den Kürzeren ziehen.

Hi.

Sehr dogmatisch und leider falsch.

Soviel sei gesagt, ich bin beruflich mit der Juristerei beschäftigt.

Aber da hier nicht der geeignete Ort ist um dieses Thema zu diskutieren, ziehe ich mich zurück und wünsche einen schönen Tag.
Liebe Grüße

Willi

Offline Bluebird

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #13 am: 08. April 2010, 11:40:54 »


Hallo zusammen,

abschließend möchte ich sagen, dass jeder Betroffene eines Hirntumors oder einer sonstigen Erkrankung des Hirns hoffentlich einsichtig und vernünftig ist, den Rat der Ärzte zu befolgen.

Eine Schuldfrage gerichtlich zu klären, wenn bereits möglicherweise Menschen erheblichen Schaden erlitten haben, ist der denkbar schlechteste Weg.


Bluebird
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Offline Bea

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Re:Arbeiten trotz Krankheit
« Antwort #14 am: 08. April 2010, 11:55:16 »
Hallo,

Zitat von Petra64:
Zitat
Bei meinem Mann wurde im August 2009 ein Astrozytom II festgestellt. Inoperabel.

Sorry, aber hier liegt nicht das übliche Fahrverbot nach Hirntumor-OP vor, wenn ich es richtig verstehe.

Petra, wie geht es deinem Mann?
War das erste EEG auffällig oder warum schließen die Ärzte auf einen Zusammenhang zwischen Gedächnislücke und Tumor?

So sehr ich zur Vorsicht in Puncto Autofahren neige, hier sehe ich keinen Grund ein Fahrverbot zu verhängen.

Alles Liebe,
Bea

 



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