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Autor Thema: Tumor im Gehörgang  (Gelesen 50692 mal)

Offline Kiki

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #45 am: 17. Juli 2012, 11:09:36 »
Hallo liebe lady,
ich kenne dieses ewige Hin und Her, was man machen soll. Die Entscheidung nimmt einem nämlich keiner ab. Ich möchte glauben, dass es viele Menschen gibt, die kleine Tumore im Kopf haben, es aber nicht wissen. Wenn man weiss, dass da etwas ist, bezieht man jeden jeden kleinen Schwindel und jedes Unwohlsein darauf. Vielleicht hat es auch manchmal ganz andere Ursachen, aber man denkt stets an dieses Akustikusneurinom und beobachtet genau.
Ich bin damals mit meinen Bildern in die Klinik und habe mich dort ambulant vorgestellt. Der Oberarzt hat mit mir alles genau durchgesprochen, jedes Für und Wider, und mir natürlich die Entscheidung überlassen. Auch nach  einer solchen OP kann es einem noch sehr lange schwindelig sein und man muß u.U. mit gravierenden Folgen rechnen. Darum muß es gut überlegt sein. Ich war in der Uniklinik HNO Würzburg.
Dein Tumor ist wirklich noch sehr winzig und wenn Du Dir vorstellst, dass der Hör-bzw.
Gleichgewichtsnerv die Stärke in etwa eines Haars hat, kannst Du Dir die mikrochirurgische OP vorstellen. Hier sollten sich wirklich nur echte Spezialisten ranwagen und derer gibt es einige in unserem Land. Lass Dir Zeit mit der Entscheidung und hole auf jeden Fall noch eine Meinung ein.
Meiner Meinung nach sollte man sich am besten  in einer Klinik vorstellen und nicht einen ortsansässigen HNO-Arzt entscheiden lassen.
Alles Liebe und Gute für Dich.Kiki
 

Offline lady

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #46 am: 17. Juli 2012, 11:21:57 »
hey kiki,

vielen dank für deine worte ja das stimmt das "Teil" ist noch sehr klein, deswegen habe ich es auch noch,,, doch das war ein guter tipp bei der klinik vorzustellen, brauche ich aber ne überweisung vom hausartzt oder kann ich einfach so dahin gehen...

stimmt jede körperliche veränderungen beziehe ich automatisch darauf. an den schwindel habe ich mich eig. gewöhnt es dreht plötzlich nen bisschen bleib ich stehen und gut ist es

aber danke das du auf mich geantwortest hast

hast du ne op hinter dir??
freue mich von dir zu lesen

fips2

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #47 am: 17. Juli 2012, 11:46:32 »
Hallo lady
 Zur Vorstellung bei andren KASSEN-Kliniken(Uni-Kliniken haben meist Kassenzulassung) brauchst du jeweils eine Überweisung des Hausarztes, Neurologen/Nervenarzt oder HNOs. Vorher  bitte Fragen. Manche Kliniken akzeptieren keine Überweisung vom Allgemeinmediziner, sondern nur vom Facharzt.
Bei Privatkliniken ist die Zweitmeinung, je nach Art (persönliche Vorstellung, oder schriftlicher Weg allein auf Aktenzusendung) kostenfrei oder kostenpflichtig. Steht meist in den AGBs der jeweiligen Kliniken.

Wichtig zu wissen.
Zweit und Drittmeinungen bei solch tiefgreifenden Operationen stehen dem Patienten GESETZLICH zu und zumindest die Kosten der Zweitmeinung (sofern die Klinik eine Kassenzulassung hat) ist von der Krankenkasse zu tragen.
Lasse dich da nicht vom Arzt ins "Bockshorn" jagen, wenn er dir die Überweisung nicht ausstellen will. Er muss es tun, damit du deiner, im Grundgesetz festgelegten, Selbstbestimmung über deinen Körper und freien Arztwahl nachkommen kannst.
Notfalls suche dir einen andren Arzt der dir die Überweisung ausstellt.

Die Krankenkasse könnte, was sie aber in den wenigsten Fällen tut, bei einer dritten und vierten vom Patienten eingeholten Meinung, vom Patienten eine Kostenbeteiligung dieser Vorstellung und Beratung verlangen.
Für die Kassen rechnet sich am Ende die Zweitmeinung doch in den positiven Bereich, da sich nachweislich Patienten von der Erkrankung schneller erholen, wenn sie ein gutes Vertrauensverhältnis in Arzt/Klinik haben, sowie dann auch eher hinter der Therapie stehen und mehr an der Genesung psychisch und physisch mitarbeiten.
 
Die meisten Patienten hier im Forum machen es so, dass sie eine kostenlose schriftliche Zweitmeinung vom INI oder weiteren Privatkliniken einholen, und dann eine dritte Meinung über Überweisung bei einer weiteren Klinik ihrer Wahl.
Ideal wäre oft eine Behandlung im INI selbst, aber da das INI eine Privatklinik ist, muss vom Patienten selbst über die Kostenübernahme der Behandlung, jeweils mit der zuständigen Kasse verhandelt werden.
Deshalb sind die schriftlichen Zweitmeinungen und Kostenvoranschläge dort kostenlos, damit der Patient Grundlagen für eine Anfrage bei der Kasse hat.
Also Anfragen lohnt sich doch in jedem Falle.
http://www.tk.de/tk/medizin-und-gesundheit/behandlungen/zweitmeinung/200032
http://www.patientenportal.bayern.de/patientenrechte/zweitmeinung.htm
 

Gruß und gute Befunde
Fips2
« Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 09:05:21 von fips2 »

Offline Sanne68

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #48 am: 23. Juli 2012, 08:18:06 »
Hallo Lady, ich hatte mir auch eine Zweitmeinung eingeholt und das im selben Quartal. Man stellte mir keine zweite Überweisung aus, sondern ich habe die 10 Euro nochmal bezahlt. Ich hatte mich extra bei der Krankenkasse erkundigt. Nur zur Info.

Wie groß ist der Tumor? 2,5 mm oder ist er inzwischen gewachsen?

LG Sanne

fips2

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #49 am: 23. Juli 2012, 09:06:53 »
Hallo Sanne
Diese Verweigerung der Überweisung und Kostenübernahme ist einwandfrei rechtswidrig.
Du kannst dir diesen Betrag von der KK zurückfordern.
S.o.

Fips2

Offline Sanne68

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #50 am: 23. Juli 2012, 14:34:53 »
Hallo Fips, ich hatte sogar mit der Kassenärtzlichen Vereinigung telefoniert und die haben bestätigt, daß keine zweite Überweisung zum NCH innerhalb eines Quartals ausgestellt werden darf. Ich habe die 10 Euro bezahlt und meine Zweitmeinung erhalten. Außerhalb des Quartals ist das sicher richtig, sich eine neue Überweisung zu holen. Auf die 10 Euro kommt es mir nicht an.

fips2

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #51 am: 23. Juli 2012, 16:49:37 »
Bei Privatversicherung stimmt die Aussage der KÄV
Für Pflichtversicherte gilt
Zitat
Patientenrechte
Recht auf Einholung einer Zweitmeinung

Patienten haben ein Recht auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung. Den begründeten Wunsch, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, darf der Arzt nicht ablehnen.

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Einholung einer Zweitmeinung.

Bei privat Versicherten hängt es vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob die Kosten für die Einholung einer Zweitmeinung von der Versicherung übernommen werden.

Quelle: http://www.patientenportal.bayern.de/patientenrechte/zweitmeinung.htm

Bist du nun privat oder Pflichtversichert?

Ob dir die Sache jetzt das Geld wert war oder nicht ist mal zweitrangig. Hier werden massiv gesetzliche Rechte der Patienten systematisch untergraben und das darf nicht sein.
« Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 17:03:40 von fips2 »

Offline Sanne68

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Re:Tumor im Gehörgang
« Antwort #52 am: 24. Juli 2012, 08:03:38 »
Ich bin Kassenpatient, aber wenn ich sowohl von der Kasse als auch der KV die gleiche Antwort bekomme, dann glaube ich denen schon. Wichtig war mir, meine Zweitmeinung nicht selber bezahlen zu müssen, das hätte mich wirklich geärgert.

 



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