Hallo Enola,
natürlich bist Du erst einmal bitter enttäuscht. Es besteht aber (noch) kein Grund, jetzt den Kopf in den Sand zu stecken. Die Deutsche Rentenversicherung lehnt in den meisten Fällen zunächst einmal die Anträge auf volle Erwerbsminderung ab. So war es auch bei mir, und ich bin einige Jahre älter als Du und habe noch weitere diverse Gesundheitseinschränkungen.
Bei mir wäre allein das symptomlose Meningeom kein Grund zur Verrentung gewesen.
1. Innerhalb von 4 Wochen kannst Du Widerspruch einlegen. Um diese Frist zu wahren, kannst Du den zunächst ohne Begründung verfassen und schreiben, dass Du diese nachreichst.
2. Rechtshilfe kannst Du beim VdK erhalten. Suche per Internet, ob es in Deiner Stadt oder in der näheren Umgebung eine Geschäftstelle gibt.
3. Du kannst auch einen Anwalt für Sozialrecht mit der Angelegenheit betrauen. Du musst sehr wahrscheinlich in Vorlage treten mit anteiligen Anwalts-Kosten. Erkundige Dich, ob für Dich evtl. Kosten entstehen, sollte es zu einer Klage vor dem Sozialgericht kommen. In den meisten Fällen sind die Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei.
Solltest Du gewinnen, werden Dir auch die vorgelegten Anwaltskosten erstattet, Im Falle, dass Du unterliegst, musst Du Deine Anwaltskosten selbst tragen. Frage aber direkt nach Prozesskostenhilfe.
Ich hatte auf meinen ersten abschlägigen Bescheid Widerspruch eingelegt, mir im Laufe des Verfahrens einen Anwalt für Sozialrecht genommen. Es wurden seitens des Sozialgerichts zwei weitere Gutachten in Auftrag gegeben (Neurologie/Orthopädie), die sich einstimmig für eine volle Erwerbsminderung aussprachen.
Sprich mit Deinen behandelnden Ärzten/Psychotherapeuten. Führe akribisch Tagebuch über alle Symptome, Beschwerden uns sonstigen gesundheitlichen Probleme.
Das Kämpfen lohnt sich oftmals.
LG
Bluebird