Hallo Enesa.
Reiß dich nicht mit dem Versorgungsamt selbst rum. Da hast du erstens keinen Nerv uns zweitens sicherlich nicht das Fachwissen dazu.
Überlass das einem
Juristen für Sozialrecht. Lege einfach formolsen Widerspruch ein. Dein Anwalt wird sich dann auf den Widerspruch beziehen und die entsprechende Begründung liefern.
Schreibe nur folgenden Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren.
Gegen den von ihnen erlassenen Bescheid vom xx.xx.2010, AZ: xxxxxxxxxx , lege ich Widerspruch ein.
Die genaue Begründung des Widerspruchs wird nach gereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Nicht mehr schreiben, sonst verbaust du deinem Juristen evtl Wege.
Es ist nur wichtig, dass du fristgerecht innerhalb der 4 Wochen dieses Schreiben o.g. hinschickst. (Muss innerhalb dieser Zeit dort angekommen sein. Am Besten per Einschreiben Rückschein).
Die eigentliche Begründung hat dann Zeit. Du kannst dich dann in Ruhe schlau machen. Wenn du zur Überzeugung kommst, dass du keinen Erfolg hättest, kannst du dann den Widerspruch immer noch verfallen lassen oder zurücknehmen.
Widerspruch und erste Instanz Sozialgericht sind kostenlos für den Bürger. Du trägst lediglich bei einer Niederlage die Anwaltskosten für deinen Anwalt, zu denen du aber auch Zuschüsse bekommen kannst. Der Anwalt wird dich entsprechend beraten.
Er kann sich dabei auch gleich um die Sache mit den überschrittenen Arztkompetenzen, die du zur OP nicht gegeben hattest beschäftigen.
Gut wäre, wenn du diese Einschränkungen die du gemacht hast belegen könntets. Die Einverständniserklärung zu deiner OP muss noch in deiner Krankenakte vorhanden sein, wenn du das darauf vermerkt hast.
Wenn du behauptest, dass du einen entsprechenden Vermerk gemacht hast, ist die Klinik in der Beweislast. Also beim Verschwinden dieser Einverständniserklärung hat die Klinik ein massives Problem, da sie das Gegenteil nicht beweisen kann.
Punkt für dich.
Gruß Fips2