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Autor Thema: "Grundsatzurteil des BGH (BundesGerichtsHof)"  (Gelesen 4728 mal)

Offline Ratzebär

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"Grundsatzurteil des BGH (BundesGerichtsHof)"
« am: 25. Juni 2010, 11:14:29 »
Wie soeben entschieden wurde:

"Freispruch im Prozess um Sterbehilfe"

www.rp-online.de/politik/deutschland/Freispruch-im-Prozess-um-Sterbehilfe_aid_873759.html




Liebe Moderatoren schiebt es bitte an die richtige Stelle, vielen Dank.

Liebe Grüße
Biggi
Aegroti salus suprema lex.=
Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz.

Amicus certus in re incerta cernitur.=
In der Not erkennst Du den wahren Freund.

Offline Bluebird

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Re:Pressestimmen zum BGH-Urteil-Sterbehilfe
« Antwort #1 am: 26. Juni 2010, 09:02:27 »



http://www.wdr5.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Morgenecho/2010/06_Juni/Audios/06_26_Pressestimmen.mp3

Zitat
Bundesgerichtshof spricht Grundsatzurteil zur Sterbehilfe

Wenn ein Kranker nicht mehr leben will, dürfen Angehörige und Ärzte künftig die Behandlung auch aktiv beenden. Der Bundesgerichtshof hat gestern ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe gesprochen und darin klargestellt: Entscheidend ist immer der Wille des Patienten. Für die BERLINER MORGENPOST ein richtiges, und wichtiges Urteil:

"Es beendet die untragbare Rechtsunsicherheit in Krankenhäusern und Pflegeheimen, und es stärkt die Patientenverfügungen. Die Entscheidung, was ein Sterben in Würde bedeutet, können die Richter freilich niemandem abnehmen."

Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG lobt die Richter in Karlsruhe:

"Jetzt ist abschließend gesichert: Lebensschutz bedeutet nicht, den Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht abzusprechen, nicht einmal am Lebensende."

Für die STUTTGARTER NACHRICHTEN wäre dieser Richterspruch schon vor Jahren nötig gewesen:

"Das Urteil ist eine längst überfällige Reaktion auf die menschlichen Dramen, die sich tagtäglich in unseren Krankenhäusern und Pflegeheimen abspielen. Entscheidungsunfähige Patienten und ihre Angehörigen sehen sich dort einer Hochleistungsmedizin schutzlos ausgeliefert. Sie erhält Leben, weil es technisch möglich ist und erzwingt so oft doch nur eine gnadenlose Sterbeverlängerung."

Eine Meinung, die auch DIE TAGESZEITUNG aus Berlin vertritt.
 
"Es gibt ein Recht auf Leben. Aber es gibt auch ein Recht auf menschenwürdiges Sterben. (...) Die Zeiten, in denen sich Ärztinnen und Ärzte sowie Heime oder Pflegeanstalten unter Verweis auf unklare Regeln über den Willen der Patienten hinwegsetzen konnten, sind jetzt endgültig vorbei."

Es gibt aber auch Stimmen, die das anders sehen, wie beispielsweise die RECKLINGHÄUSER ZEITUNG. Sie meint zum konkreten Fall:

"Da rät ein Anwalt seiner Klientin, mal eben so die Magensonde der im Wachkoma liegenden Mutter zu kappen. Das hat schon was von Anarchie und Willkür. Man habe doch nur im Sinne der Patientin gehandelt, so die Begründung vor Gericht. Eine schriftliche Patientenverfügung konnte der angeklagte Jurist allerdings nicht vorlegen. Der Wille der Mutter war also streng genommen nur behauptet. Insofern steht das Urteil des BGH auf schwachen Füßen."

Dass das Urteil kein Grund für den Gesetzgeber sein kann, dieses Thema abzuhaken, meint auch die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG und fordert Nachbesserungen bei der Patiententverfügung:

"Wenn es um Leben oder Tod geht, darf die Entscheidung nicht auf mündlichen Überlieferungen oder individuellen Interpretationen von Angehörigen basieren."
Auch die WESTDEUTSCHE ZEITUNG fordert dazu auf, sich frühzeitig mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen:
"Der Fall ist eine weitere Mahnung, mit möglichst eindeutiger schriftlicher Patientenverfügung beizeiten sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nur so erspart man den Angehörigen eine schwer auszuhaltende Krise."

http://www.wdr5.de/nachrichten/pressestimmen.html


Bluebird



The best time to plant a tree was 20 years ago.
The second best time is NOW.
(Chinesisches Sprichwort)

 



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