Hallo Klaus.
Willkommen im Forum erst mal.
Eine grundlegende Frage.
Ist/war deine Mutter in einer Uni-Klinik in onkologischer Behandlung?
Wenn ja wendet euch wieder an diese Klinik.
Hintergrund.
Die Uni-Kliniken haben in ihren Hausaltsabteilungen einen Ethikrat und Sachbearbeiter die solche Fragen der Bewilligung und Kostenübernahmen mit den Krankenkassen abklären.
Sie haben die entsprechenden Argumentationshilfen und Möglichkeiten die Bewilligung zu beschleunigen.
Notfalls werden Therapiekosten mit Mitteln der deutschen Forschungsgemeinschaft, Pharmahersteller und Krankenkasse bezahlt. Der Patient bekommt da eigentlich wenig davon mit.
Es gibt ferner ein Gerichtsurteil in dem es heißt, dass Patienten die an einer tödlich verlaufenden Erkrankung leiden, auch Off-Lable-Used-Behandlungen erhalten und deren Kosten von den Krankenkassen getragen werden müssen,wenn sich dadurch ein mit hoher Warscheinlichkeit eintretende Lebenszeitverlängerung und Lebensqualitätsverbesserung ergäbe.
Da deine Mutter schon sehr gut, wie du schreibst, auf die vorhergehende Therapie ansprach, sind die Chancen recht hoch die Therapie zu stichhaltig zu begründen.
Die Krankenkassen werden aus taktischen Gründen, bei einer Anfrage des Patienten direkt, einen Kostenübernahme erst mal, mit fadenscheinigen Ausreden, ablehen(auf Zeit spielen).
Gern wird der Medizinische Dienst der Krankenkasse vorgeschoben, was Zeit kostet und der MD eigenlich keine Beurteilungshandhabe hat, weil es in dem Falle nichts zu beurteilen gibt.
Am Besten, wenn man es selbst machen muss/will gleich den Antrag über einen spezialisierten Sozialjuristen stellen lassen. Zu dicht sind die Fallstricke in die man geraten kann und man Angriffspunkte zur Ablehnung bietet.
Gerichtsurteil hierzu:
http://www.richter-rae.de/newsletter/2006/12/bsg04_04_2006_Urteil.pdfInterner Link:
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2007.0.htmlWichtig hierbei ist das Wortgefüge "tödlicher Verlauf der Erkrankung" In genau diesem Falle ist aus ethischen Gründen der Leistungskatalog der Krankenkassen nicht mehr wirksam.
In wie weit das mit der PVK aussieht kann ich jetzt nicht sagen. Die Infos oben gelten generell erst mal für GKVs. PKVs habe unter Umständen vertragliche Auschlüsse von Behandlungen. Das müsste man überprüfen lassen.
Bei GKVs sind die Behandlungsrichtlinien festgelegt. Bei der PKV nicht unbedingt.
Nicht alles ist Gold was glänzt.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß Fips2