In Hospizen, Palliativstationen und Kliniken kann ich das noch nachvollziehen. Da die dann über den Verbrauch genauestens Buch führen müssen.
Das größte Problem seh ich bei den niedergelassenen Ärzten, die ihre Patienten versorgen sollen.
Wie will man das machen? Der Patient bei jeder Dosis zum Arzt, oder der Arzt zum Patient?
Laut geltendem BtmG ist die Lagerung, auch für den Patienten zu Hause, ein Verstoß gegen das BtmG.
Selbst bei Morphiumpräparaten, die ja schon länger "halblegalisiert" sind, gibt es schon Probleme.
Wehe du kannst ein Pflaster nicht nachweisen------
Das erste nach dem mein Schwiegervater gestorben war und der Hausarzt den Totenschein ausgestellt hatte, war die Frage nach den Pflastern. Die hat er sofort mitgenommen.