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Fahrten zum Krankenhaus

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fips2:
Ja so ist es schlecht.

 Ich dachte ihr fahrt selbst, oder mit ÖPN und rechnet dann die Fahrtkosten ab.

Verdienstausfall  für die Begleitperson, kannst du mal gleich abhaken, dass du den ersetzt bekommst. Das ist "persönliches Vergnügen". Das kannst du höchstens an der Einkommensteuer geltend machen.

Lucie:
Privatvergnügen? Und das, wo ich selbst doch gar nicht fahren darf? Zuerst sagte man mir in der MHH bei meiner Entlassung, dass ich fahren darf, was ich auch getan habe. Beim Wechsel zum Henriettenstift sagte mir dann die Ärztin, dass ich ein halbes Jahr nicht fahren darf. Da kann doch dann nicht von Privatvergnügen sprechen?! Kannst du dich dran erinnern, was du mir an anderer Stelle mal geraten hast? Ich bin frisch am Hirn operiert, ich bin balla-balla. Wie soll ich es da allein mit Öffis schaffen? Erst Bus, dann Bahn, dann Straßenbahn. Versuchen wollte ich es halt einfach, da bei der einen Fahrt tatsächlich mein Mann extra frei genommen hat. Beim zweiten Mal war mein Vater der Fahrer, was dauerhaft nicht gehen würde, da er nicht besonders sicher ist beim Fahren.

LG
Lucie

fips2:
Hallo Luci

Mal langsam. Das mit dem "persönlichen Privatvergnügen" hab ich extra in Gänsefüßchen gesetzt.
Ich wollte dich damit nicht angreifen oder gar veräppeln.
Das ist einfach versicherungstechnischer Fakt.

Mir und uns allen ist das schon klar dass du das nicht zu deinem Vergnügen machst und liebestens selbst fahren würdest. Natürlich ist das mit organisatorischem Aufwand verbunden, Angehörige oder Bekannte zu organisieren die solche Fahrten und Begleitungen durchführen. Ich mach das ja regelmäßig selbst bei meiner Frau. Aber da bekomm ich auch nix für. Ob das notwendig ist oder nicht interessiert keinen. Wenn du mit dem Taxi gebracht wirst, ist der Taxifahrer die Begleitperson. Der bleibt auch, in der Regel während der Behandlung vorort, bzw bringt dicvh bis zur ärztlichen Obhut und holt dich dort wieder ab, so dass du immer unter Begleitung warst.

Was ich damit sagen wollte ist, dass diese Leistungen auf freiwilliger Basis der Angehörigen basiert und nicht erstattungsfähig ist.

Fips2

Lucie:
Hallo Fips,

da, dein Augenzwinkern bei der Sache ist mir durchaus aufgefallen, keine Sorge....

Mein Anliegen ist halt, dass es ja, da die Sache mit der KK ja nicht so einfach zu klären war, eigentlich deren Schuld ist, wenn sich jemand extra dafür Urlaub nimmt. Wenn ich Selbstfahrer wäre und an einem Tag wäre mir mal danach, meinen Mann mitzunehmen, dann ist mir klar, dass das eben Privatvergnügen ist. Aber bei solch einer unausgestandenen Sache kann es doch nicht sein, dass wir auf unseren Kosten sitzen bleiben, nur weil denen nicht gepasst hat, dass mein Hausarzt und nicht die Neurologin die Verdordnung ausgefüllt hat. Komisch auch, dass aktuell ein anderer Sachbearbeiter meinen Antrag genehmigt hat als die bisherige Sachbearbeiterin. Wenn die gefrustet ist im Job, sollen wir dafür bezahlen? Ich werde mein Glück probieren und wenn es für uns gut ausgeht, werde ich berichten.

Nochmals: keine Sorge, ich fühlte mich weder angegriffen noch veräppelt. Und wenn - dann lache ich einfach mit!

LG
Lucie

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