HirnTumor-Forum

Autor Thema: Fahrten zum Krankenhaus  (Gelesen 18249 mal)

Lucie

  • Gast
Fahrten zum Krankenhaus
« am: 24. August 2010, 14:40:56 »
Hallo!

Eben gerade rief meine Krankenkasse an und wollte mir mitteilen, dass sie die Fahrten zum KH nicht übernehmen können. Weil.......

1.) Der Transportschein von meinem Hausarzt ausgefüllt ist, was zum einen falsch ist und zum anderen der Schein an sich auch falsch ausgefüllt ist. Dort würde nicht stehen, wann immer ich dort hin muß. Habe ich gleich erklärt, dass ich die Termine immer erst bekomme, wenn ich zu einem Termin gerade im KH bin.

2.) Temodal doch keine echte Chemo ist, man würde sich aber nochmal informieren.

3.) Nur der behandelnde Arzt solch einen Transportschein ausstellen darf. Was konkret bedeuten würde, dass ich vor jedem eigentlichen Termin mich ins KH fahren lassen müßte, um solch einen Transportschein abzuholen, den ich dann wieder bei der Krankenkasse genehmigen lassen müßte.

4.) Das Krankenhaus viel zu weit entfernt ist und man sowieso nur die Fahrt zum nächstmöglichen Arzt bezahlen würde.

Was sagt ihr dazu? Ist da auch nur ein Teil richtig dran? Man will sich intern bei der Krankenkasse nun nochmal austauschen und dann gleich wieder anrufen. was auch immer "gleich" bedeutet. Ist das normal, dass man auf diese Art und Weise versucht, um die Kosten herumzukommen? Geht es einfacher, wenn ein Familienmitglied Urlaub nimmt, um mich zu fahren? Wie ist das dann wohl mit den Kosten? Bleibe ich dann auf denen sitzen? Was ist dann mit dem Verdienstausfall desjenigen, der mich fahren würde? Hat jemand eine Idee, was ich nun tun kann?

Danke und LG
Lucie

fips2

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #1 am: 24. August 2010, 14:50:08 »
Zu Frage 1 und 3
lass dir von der Klinik den Transportschein gleich zusenden bei der Terminvergabe.

zu 4
Wenn das die nächstgelegenen Klinik ist welche dazu bereizt ist die Behandlung durchzuführen iust das Argument der KK gegenstandslos.

Du siehst das schon irgendwo richtig.
Frage hast du Merkzeichen in deinem SBH-Ausweis?

Fips2

Lucie

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #2 am: 24. August 2010, 14:54:28 »
Hallo Fips,

das mit dem Zusenden kann ich in Zukunft nur. War bisher nur davon ausgegangen, dass der Hausarzt das Ausstellen kann. Denn dieser hat auch nicht gesagt, dass er nicht zuständig ist.

Ob das KH das nächstgelegene ist, weiß ich nicht. Habe ja nicht alle Wald- und Wiesen-Krankenhäuser aufgesucht und das hinterfragt. Ich wurde in der MHH operiert und die arbeiten mit dem zusammen, wo ich jetzt bin. Woher soll ich wissen, dass es da Schwierigkeiten gibt?

Was ist denn ein SBH-Ausweis?

Gruß
Lucie

fips2

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #3 am: 24. August 2010, 15:00:21 »
Schwerbehindertenausweis =SBH-Ausweis
Ich verstehe das Argument auch nicht, dass der Hasusarzt nicht zuständig wäre einen Transportschein zu einer Klinik auszustellen. Er darf ja auch einweisen oder dich mit einem Krankenwagen in eine Klinik transportien lassen.

Lass dir mal die entsprechenden Gesetztespassagen vom SB der KK vorlegen.

Du bekommst noch nen PN von mir.

Fips2

Lucie

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #4 am: 24. August 2010, 15:05:28 »
Eben gerade kam schon der zweite Anruf. Ich könnte ja einen Transportschein des behandelnden KH einreichen und den würde man prüfen. Aber wahrscheinlich ergibt das auch nichts, weil es ja dann immer noch nicht das nächstgelegene KH ist und man außerdem keine Fahrtkosten übernehmen würde, nur weil ich mir ein paar Tabletten abholen will. So die Aussage der Mitarbeiterin. Werde sie aber wohl morgen in aller Ruhe anmailen und sie tatsächlich um Angabe der Gesetzespassagen bitten. Mal sehen, ob dann vielleicht was geht.

Danke!
Lucie

fips2

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #5 am: 24. August 2010, 15:19:28 »
Die hufen schon  ;D ;D ;D
Das war bestimmt der Azubi ;D

Wenn du die Arzneimittel nur bei Vorstelligkeit vom Arzt bekommst, ist es halt so und der Arztbesuch ist zwingend notwendig. Basta.
Er muss ja Kontrolluntersuchungen machen, ob eine Weitergabe des Medikamentes überhaupt möglich ist.Das geht halt nur persönlich und nicht per Post oder Telefon.Ob das notwendig ist oder nicht, hat bestimmt nicht der Sachbearbeiter der KK zu entscheiden.

Noch was. Solche "Bescheide und Ablehnungen" nie telefonisch annehemen. Um schriftliche Bestätigung per Mail oder Post bitten. Du hast nichts in der Hand. Am Telefon steht Aussage gegen Aussage. Der SB ist zur schriftlichen Information des Patienten,in solchen Dingen, verpflichtet. Das wissen die auch, sie versuchens aber immer wieder.
Im Prinzip könntest du auch behaupten der Sachbearbeiter hätte dich persönlich nie angerufen und dir die Ablehnung offeriert. Da war sicher die senile Tante am Telefon, die genau so klingt wie du.

Dg--Dumm gelaufen---für die Kasse natürlich.
Fips2
« Letzte Änderung: 24. August 2010, 15:50:35 von fips2 »

Lucie

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #6 am: 24. August 2010, 15:34:44 »
Die haben sich heute eh nur gemeldet, weil ich denen am Vormittag eine Mail geschickt habe, dass ich den Bescheid brauche, um mir ein Taxi bestellen zu können. Ob es stimmt oder nicht, gerade heute soll es so gewesen sein, dass die Antwort an mich in der Post ist und morgen bei mir ankommen müßte. Somit habe ich es ja schriftlich, wenn auch nicht jedes Detail, was wir am Telefon noch besprochen haben. Dennoch werden sie morgen erneut Freude an mir haben. Dank dir kann ich nun auch gut argumentieren und dann müssen sie "Butter bei die Fische" machen und alles entweder belegen oder signalisieren, dass sie doch zahlen.

Gruß
Lucie

Offline Bea

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Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #7 am: 24. August 2010, 17:03:00 »
Hallo Lucie,

weil du ein paar Tabletten abholen willst??? Temodal ist keine richtige Chemo???

Frag doch mal wer da mit entsprechender Sachkenntnis für dich der richtige Ansprechpartner ist. Und dann bitte die genaue Anweisung (schriftlich) was nun wie und von wem ausgefüllt und eingereicht werden muss.
Sicherlich hilft dir ansonsten der medizinische Dienst im Krankenhaus, ein Fachanwalt oder auch die Presse.

Viel Erfolg!

LG,
Bea

Lucie

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #8 am: 25. August 2010, 09:04:49 »
Hallo Bea,

heute soll die Ablehnung ja in der Post sein. Mal schauen, ob sie detailliert antworten oder einfach nur schreiben, dass ich keinen Anspruch habe.... Habe mich seit gestern auf Tipps aus diesem Forum etwas zum Thema belesen und werde, wenn ich die Post in den Händen habe, entsprechend antworten und dann schauen, ob es dann nicht doch geht. Ansonsten muß ich schauen, wie es weiter geht und überlegen, ob ich Unterstützung vom sozialen Dienst meines KH bekomme.

LG
Lucie

Lucie

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #9 am: 25. August 2010, 13:14:05 »
Puh, was bin ich sauer, bin kurz vor einer Explosion.....

Hatte heute Vormittag eine Mail an meine KK geschickt. 'Eben kam ein Anruf von denen. Nicht die selbe Dame wie gestern sondern eine aus einer übergeordneten Geschäftsstelle. Sie hätte gerade mit meinem Hausarzt gesprochen und der hätte ihr bestätigt, dass ich eine Chemo auch hier bei einem Onkologen vor Ort machen könnte. Somit wäre klar, dass die KK nur die Fahrtkosten bis dahin übernimmt. Hannover wird nicht bezahlt. Ob mein Doc das tatsächlich so gesagt hat, kann ich heute nicht mehr rausfinden, es ist Mittwoch, da hat er jetzt geschlossen. Auf meinen Einwand, dass der Onkologe hier vor Ort doch kein kompetenter Ansprechpartner für den HT ist, wollte sie nicht hören. Er ist Onkologe, der kann die Chemo machen und gut. Habe ihr dann gesagt, dass ich mich dazu am Telefon gar nicht mehr äußern werde und dass sie mir das bitte schriftlich zukommen lassen kann, um dann zu entscheiden, wie ich weiter vorgehen werde. Meine Idee ist, dass ich meine Wut erstmal verrauchen lasse und dass ich morgen versuche, über den sozialen Dienst im Henriettenstift Unterstützung zu bekommen. Hat jemand eine bessere Idee? Habe nämlich gerade den Eindruck, dass ich solche Wut habe, dass ich nicht klar denken kann.

LG
Lucie

Offline Bluebird

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Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #10 am: 25. August 2010, 16:40:34 »


Hallo Lucie,

ich würde mich mit einem Anwalt beraten, vorzugsweise Fachrichtung Sozialrecht.

LG
Bluebird
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Lucie

  • Gast
Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #11 am: 27. August 2010, 10:35:05 »
Hallo!

Eben gerade kam der Brief der KK, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Meine Bitte, mir alle Argumente zu belegen, wurde einfach ignoriert. Aber lest selbst:

Guten Tag, Frau xxxx,

wir haben die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und festgestellt, dass Ihre ambulante Chemotherapie nicht in der nächsterreichbaren Einrichtung (Dr. yyy in zzz) durchgeführt wird, sondern in der erheblich weiter entfernten Praxis in der Heriettenstiftung in Hannover.

Der Gesetzgeber legt fest, welche Leistungen die gesetzlichen KK übernehmen dürfen. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen Versicherte nicht beanspruchen, Leistungsbringer nicht ausführen und KK nicht bewilligen.

Demnach dürfen wir Fahrtkosten nur bis zur nächsterreichbaren Einrichtung erstatten.

Wir beteiligen uns an Ihren Krankenfahrten in der der Kosten, die bei einer Behandlung in zzz anfallen würden. Das sind max. 9 anrechenbare Kilometer pro Strecke. Die Fahrtstrecke zu dem von Ihnen ausgewählten Behandler beträgt nach unseren Berechnungen 35 km. Die daraus resultierenden Mehrkkosten in Höhe von ca. 17,62 € pro Fahrt sind von Ihnen selbst zu zahlen.

Gern unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Termin bei Dr. yyy in zzz vereinbaren möchten. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Genehmigung gilt mit einem Taxi oder Mietwagen vom 18.8.10 bis 31.12.10 unter den zuvor genannten Voraussetzungen.

Sollten zwingend medizinische Gründe bestehen. die die Behandlung in Hannover anstelle der nächstgelegenen Einrichtung unumgänglich machen, reichen Sie uns hierzu bitte weitere ärztliche Unterlagen ein, die wir dem Medizinischen Dienst der KV vorlegen werden.

Nun folgt im Brief noch eine Aufklärung über meine zu leistenden Zuzahlungen.

Ende des Briefes.

Alle Argumente, die ich am Telefon schon brachte, auch die Erklärung, warum irgendein niedergelassene Onkologe nicht der Richtige für mich ist, blieben unberücksichtigt. Na, da werde ich übers Wochenende mal einen Schlachtplan ausarbeiten.
LG
Lucie

Offline Toni

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Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #12 am: 27. August 2010, 10:49:02 »
Hallo liebe Lucie,

versuche beim Henrietten Stift eine solche Erklärung zu bekommen. Formullere die Begründung vorweg, damit der Arzt schnell einen Anhaltspunkt hat und sich nicht mit "Lyrik" abquälen muss...
LG
Toni
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Offline Bluebird

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Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #13 am: 27. August 2010, 10:53:40 »
Hallo!

Gern unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Termin bei Dr. yyy in zzz vereinbaren möchten. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Genehmigung gilt mit einem Taxi oder Mietwagen vom 18.8.10 bis 31.12.10 unter den zuvor genannten Voraussetzungen.

Sollten zwingend medizinische Gründe bestehen. die die Behandlung in Hannover anstelle der nächstgelegenen Einrichtung unumgänglich machen, reichen Sie uns hierzu bitte weitere ärztliche Unterlagen ein, die wir dem Medizinischen Dienst der KV vorlegen werden.

Nun folgt im Brief noch eine Aufklärung über meine zu leistenden Zuzahlungen.

Ende des Briefes.

Alle Argumente, die ich am Telefon schon brachte, auch die Erklärung, warum irgendein niedergelassene Onkologe nicht der Richtige für mich ist, blieben unberücksichtigt. Na, da werde ich übers Wochenende mal einen Schlachtplan ausarbeiten.
LG
Lucie


Hallo Lucie,

was am Telefon besprochen wird, ist eine Sache im Gegensatz zu dem, was auf Papier festgelegt wurde.
Dann lass Dir von den anweisenden bzw, behandelnden Ärzten für die KK doch die geforderte medizinische Notwendigkeit für eine Chemo im entfernten Hannover bestätigen. Es zählt die Argumentation der Ärzte, nicht Deine Auslegung oder Wünsche am Telefon. Ist jetzt kein persönlicher Angriff, nur eine Hilfestellung, es besser zu machen, weil sonst keine Bewegung in den Vorgang kommt.
Wenn allerdings der Onkologe an Deinem Ort in der Lage ist, die Chemo durchzuführen, hast Du m.E, schlechte Karten. U.U, würde ich mich bei einem Anwalt beraten lassen, vorzugsweise Fachrichtung Sozialrecht.

LG
Bluebird
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fips2

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Re:Fahrten zum Krankenhaus
« Antwort #14 am: 27. August 2010, 12:04:32 »
Ich schließe mich Bluebirds Meinung an.
Tipp.
KEINE AÜSSERUNGEN UND ABMACHUNGEN AM TELEFON MACHEN.
Brich das Telefonat direkt ab.
Du bist am Kopf operiert und verstehst eh nicht was die wollen am Telefon oder???
 Das ist zu schnell für dich. ;)

Schaffe Tatsachen und keine Diskussionen die eh nix bringen.

Fips2

PS
Zu formuliern gibt es da nicht viel. Es gibt den entsprechenden Vordruck.
Auf demn ist auch die Frage anzukreuzen ob es sich um die nächstgelegene, für den expliziten Fall, kompetente Klinik/Arzt handelt die angegeben ist.
Zumindest ist es auf den Anträgen der DAK so. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Vordruck  handelt, der für alle Kassen gleich gilt.


« Letzte Änderung: 27. August 2010, 12:20:22 von fips2 »

 



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