Anmerkung noch dazu für Patienten welche Antiepileptika nehmen müssen.
Auf keinen Fall das Medikament ändern, ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt gehalten zu haben.
Selbst Generika können andere Zusammensetzungen und Wirkmechanismen/Wirkstofffreisetzungen haben, als das Produkt auf das man eingestellt ist. Dieser Wechsel kann dann fatale Folgen haben.
Der Arzt wird dann auf dem Rezept "Aut Idem" ankreuzen, was dem Apotheker gebietet nur das Medikament, das auf dem Rezept steht und kein Generika auszuhändigen.
In diesem Falle ist auch die Krankenkasse dazu verpflichtet die vollen Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung zu leisten.
Denkt bitte bei der nächsten Verordnung selbst mit daran und besprecht mit dem Arzt das Problem im Vorfeld. Er wird auch der Krankenkasse die entsprechenden Begründungen für die Verordnung liefern.
Gruß Fips2