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Autor Thema: Nach welchen Kriterien wird Falithrom ("Blutverdünner") ausgewählt?  (Gelesen 41470 mal)

fips2

  • Gast
Re:Nach welchen Kriterien wird Falithrom ("Blutverdünner") ausgewählt?
« Antwort #15 am: 28. September 2010, 10:05:44 »


(OT: ich frage mich, warum die Mitarbeiterinnen bei der Nagelmodellierung Mundschutz tragen, während die Kundinnen ungeschützt dort sitzen. Hat wohl was mit Schadstoffen zu tun)

LG
Bluebird


Kommt auf die Käsmauken an die der Patient hat. ;D :P

Jens B

  • Gast
Re:Nach welchen Kriterien wird Falithrom ("Blutverdünner") ausgewählt?
« Antwort #16 am: 28. September 2010, 10:33:56 »
Hi Blubebird!

Dankeschön für die zügige Antwort!
Du schreibst: "warum die Mitarbeiterinnen bei der Nagelmodellierung Mundschutz tragen, während die Kundinnen ungeschützt dort sitzen"  ???
Hm, ich bin zwar auch kein Nagelstudiobesucher, aber das macht mich auch stutzig! Aber wie Fips schon meint …

@fips: "Kommt auf die Käsmauken an die der Patient hat."
Köstlich dein Humor oder besser gesagt käsisch;D (Was für ein Kunstwort!)

Lachende Grüße

Jens B.

Offline Bluebird

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Re:Nach welchen Kriterien wird Falithrom ("Blutverdünner") ausgewählt?
« Antwort #17 am: 28. September 2010, 10:39:18 »

 ;D ;D ;D

Ich dachte aber eher an die Fingernagelmodellage...
Diejenigen, die die Füße bearbeiten, sieht man ja nicht direkt zwecks Wahrung der Intimsphäre. 8)

lg
The best time to plant a tree was 20 years ago.
The second best time is NOW.
(Chinesisches Sprichwort)

Jens B

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Re:Nach welchen Kriterien wird Falithrom ("Blutverdünner") ausgewählt?
« Antwort #18 am: 28. September 2010, 10:44:01 »
 ;D  ;D  ;D

LG Jens B

fips2

  • Gast
Re:Nach welchen Kriterien wird Falithrom ("Blutverdünner") ausgewählt?
« Antwort #19 am: 28. September 2010, 10:57:20 »
Jetzt im Ernst
Warum Mundschutz und Hygienevorschriften bei Pediküre  steht hier:
http://www.erlinda.de/deutsch/index.htm?/deutsch/praxis/pedikure/hygieneverordnung.htm

Zitat
Sterilitätspflichtige Verrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 2 der Hygiene-Verordnung sind Maßnahmen, die gezielt, quasi operativ, zu einer Verletzung der Haut oder Schleimhaut des Kunden führen – z. B. beim Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen. Durch die dabei regelmäßig eröffneten Wundflächen bzw. Wundkanäle besteht ein hohes Risiko für allgemeine lokale Haut- bzw. Wundinfektionen bis hin zur Sepsis. Diese Maßnahmen dürfen nur mit sterilen Einmal- oder steril aufbereiteten Mehrfachinstrumenten auf sorgfältig desinfizierten Hautoberflächen durchgeführt werden. In der Regel empfiehlt es sich, für derartige Tätigkeiten Einmalmaterialien (z.B. Einmalrasierklingen, Einmalskalpelle, Einmalnadeln zum Ohrlochstechen, Piercen oder Tätowieren etc.) zu verwenden, die nach Gebrauch verworfen werden müssen. Zur Wiederverwendung geeignete Instrumente müssen sachgerecht aufbereitet, sterilisiert und bis zur nächsten Anwendung steril aufbewahrt werden. Grundsätzlich gelten für die sterilitätspflichtigen Verrichtungen auch die nachfolgenden Überlegungen bzgl. Desinfektionsmaßnahmen.

Desinfektionspflichtige Verrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 3 der Hygiene-Verordnung sind Maßnahmen, die sich üblicherweise auf eine Behandlung der Hautoberfläche oder der Hautanhangsgebilde (Nägel, Haare) beziehen, im Bereich der Podologie /Medizinischen Fußpflege auch auf deren krankhafte Veränderungen. Bei diesen – und auch den o.g. sterilitätsrelevanten – Maßnahmen besteht je nach Art des Vorgehens ein unterschiedliches Risiko, dass möglicherweise von einem Kunden stammende Krankheitserreger (HIV, Hepatitis-Viren, Eitererreger, Warzenviren etc.) auf Instrumente, Geräte oder den Behandler und im weiteren möglicherweise auch noch auf die nächsten Kunden übertragen werden (Infektionskette). Um dies zu unterbinden, sind geeignete Desinfektionsmaßnahmen geboten. Dabei gilt: mögliche Kontaminationen mit Krankheitserregern so früh wie möglich durch Desinfektion beseitigen, um unbeabsichtigte Verschleppung zu vermeiden.

Der Kunde/Patient braucht diese Schutzmaßnahmen, wie Mundschutz nicht, da die potenziellen Krankheitserreger eh von ihm stammen würden. Also braucht man ihn nicht vor sich selbst zu schützen.
Es kommt ja auch keiner auf die Idee einer erkälteten Person einen Mundschutz aufzuziehen, damit er nicht die Umgebung infiziert. Sinnvoller ist es den gesunden Organismus zu schützen.

Ausnahme OP. Hier wird der Mundschutz wirklich dazu verwandt den Patienten vor Verkeimung zu schützen.

Fips2
« Letzte Änderung: 28. September 2010, 11:03:16 von fips2 »

Offline Bluebird

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Re:Nach welchen Kriterien wird Falithrom ("Blutverdünner") ausgewählt?
« Antwort #20 am: 28. September 2010, 12:27:31 »

Danke fips2.

Allerdings bezweckt der Mundschutz in den Naildesign-Studios tatsächlich das Verhindern des
Einatmens von Feinstaubpartikeln, verursacht durch das Feilen und Auftragen
der Gel- und Acrylmasse

Zitat
Mundschutz
Mundschutz gegen das Einatmen von Feilstaub bei der Nagelmodellage
Staubmasken schützen die Atemwege vor Feilstaub bei der Feilarbeit am Gel- oder Acryl-Nagel. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die der Nagelstudio Kundin beim Arbeiten mit der Feile oder dem Fräser

http://www.prettynailshop24.de/shop/mundschutz.html


lg
Bluebird
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