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Autor Thema: Rehaantrag / Pflegestufe ?! Kann sich das in die Quere kommen?  (Gelesen 11192 mal)

Eva Maria

  • Gast
Hallo an Alle!

Wer hat Erfahrung mit folgender Thematik? Meine Mutter wurde vor 2 Monaten an ihrem Glioblastom operiert, es ist eine linksseitige Hemiplegie zurück geblieben, die wir seitdem therapieren lassen. Nachdem sie 2 Wochen in Frühreha war, habe ich sie erstmal mit nach hause genommen (Krankenhauskoller!). Seitdem (!!!) warten wir auf die Bewilligung der Anschlußheilbehandlung, die die Klinik, in der operiert wurde noch eingereicht hat.. Ich rechne morgen mit einem positiven Bescheid. Wir hatten allerdings, um dieses Ziel zu erreichen, auch schon zweimal Wiederspruch eingelegt und zuletzt unseren Rechtsanwalt eingeschaltet.

Die Pflege meiner Mutter bewerkstellige ich zu einem großen Teil selbst. Der soziale Dienst des Krankenhauses sagte uns, daß ein Antrag auf Pflegestufe die Chancen auf eine Reha deutlich reduziert. Deswegen habe ich privat einen Pflegedienst organisiert, die 1 mal am Tag zum waschen kommen und den Blasenkatheter überwachen. Wir bezahlen diese Leistung privat. Jetzt reicht der Pflegedienst ohne mein Wissen eine Verordnung des Hausarztes über häusliche Krankenpflege ein. Eine Dekubitusbehandlung wird beantragt, obwohl wir so etwas nicht benötigen, außerdem wird die Kathetisierung bis zum Ende des Jahres begründet, mit den Worten:"Keine Besserung in Sicht aufgrund der Diagnose" Das ist doch unverschämt! Wie soll ich mich verhalten? Darf der Pfegedienst einfach bei der Kasse etwas einreichen, ohne meine Genehmigung?

EIGENTLICH wollten wir nämlich schon letzte Woche einen Katheterauslassversuch machen, aber weil die Reha in greifbare Nähe rückte, haben wir ihn verschoben.

Ich habe Angst, daß die Krankenkasse nachher die Reha streicht und wohlmöglich auch das Temodal nicht mehr zahlt, wenn man ihr diese Informationen kommuniziert. Macht es nicht wirklich Sinn, die Pflegestufe erst NACH dedr Reha einzureichen? Und warum darf ein Pflegedienst ohne mein Wissen so vorgehen?

Was sagt Ihr dazu?

Liebe Grüße aus Köln

Eva

Sabine2405

  • Gast
Re:Rehaantrag / Pflegestufe ?! Kann sich das in die Quere kommen?
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2010, 22:04:42 »
Liebe Eva!

Wenn du mit dem Pflegedienst einen Vertrag über private Leistungen abgeschlossen hast, dann darf er meines Wissens nicht ohne dein Wissen Krankenverordnungen einholen, sofern du die Bevollmächtigte ( per Verfügung oder gerichtlichen Beschluss) des Versicherungsnehmers also deines Vaters bist.
Hier solltest du dringend mit der Leitung des Pflegedienstes Kontakt aufnehmen und dies persönlich in einem Gespräch klären.

Bezüglich Leistungen nach SGB XI (Pflegegeld): Während eines KH- Aufenthaltes, einer AHB oder Reha wird  kein Pflegegeld gezahlt, sofern ein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Ein Antrag auf Pflegegeld stellt eine Rehabilitation nicht in Frage, noch schließt sich dadurch eine Reha aus. Hier kann dich die Krankenkasse oder Pflegekasse deines Vaters beraten.

Der Tag des Antrags auf Pflegegeld ist maßgeblich für den Bewilligungbescheid. Es obliegt dir als Bevollmächtigte  bzw. dem Versicherungsnehmer wann der Antrag gestellt wird.

Üblichweise dauert es bis zum Besuch des Gutachters einige Wochen.
Weitere Fragen gerne per PM.

LG Sabine

Offline Bluebird

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Re:Rehaantrag / Pflegestufe ?! Kann sich das in die Quere kommen?
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2010, 23:07:00 »


Hallo Eva,

schaust Du bitte hier:

Zitat
1. Besonderheiten
Tritt die Pflegebedürftigkeit erst im Laufe eines Monats ein, wird das Pflegegeld anteilig nach Tagen gezahlt. Gleiches gilt, wenn der Pflegebedürftige zeitweise nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wird, weil er z.B. in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung geht.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger geht für 6 Tage in die Kurzzeitpflege. Bei häuslicher Pflege an 24 Kalendertagen beträgt das Pflegegeld in Pflegestufe II 430,- € : 30 Kalendertage (gilt für alle Monate) x 24 = 344,- €.
Das Pflegegeld ist steuerfrei.
Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung, einer stationären medizinischen Rehamaßnahme oder einer Häuslichen Krankenpflege um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen wird das Pflegegeld bis zu 4 Wochen weiterbezahlt (§ 34 Abs. 2 SGB XI).Wird der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht (§ 71 Abs. 2 SGB XI), erhält er kein Pflegegeld.
Stirbt der Pflegebedürftige, wird das Pflegegeld für den Restmonat nicht zurückgefordert.


Weitere Infos hier:
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,6438.msg46281.html#new

Bluebird
The best time to plant a tree was 20 years ago.
The second best time is NOW.
(Chinesisches Sprichwort)

 



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