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Autor Thema: Übersicht Rabattverträge und Zuzahlungen von Medikamenten  (Gelesen 11024 mal)

fips2

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Prüfen Sie hier, ob Ihr Arzneimittel
von Ihrem Apotheker
abgegeben werden darf.

Zitat
Hier finden Sie aktuelle Arzneimittelinformationen, z.B. welches Arzneimittel Sie von Ihrer Kasse noch erhalten und welches Ihr Apotheker nicht mehr abgeben darf. Außerdem informieren wir Sie über neue Arzneimittel und Hintergrundinformationen zum Arzneimittel- markt.

Weiter lesen und Info hier: http://www.arzneikompass.de/

Anm.
Wenn sie ein spezielles Medikament benötigen, das der Apotheker ihnen laut Liste nicht mehr geben dürfte, lassen sie auf dem Rezept vom Arzt das Kästchen "Aut idem" ankreuzen.
Damit bestätigt der Arzt,dass kein Alternativmedikament ausgegeben werden darf, sondern nur das angegebene Medikament. Auch ist die Krankenkasse dann dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
Dies ist besonders wichtig für Patienten die eine Medikamentenunverträglichkeit oder Allergie gegen Zusatzstoffe der Generika haben.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass diese Option des Aut idem im Jahre 2002 ins Gegenteil geändert wurde.
Näheres siehe dazu hier: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/abc_gesundheitswesen/article/564672/aut-idem.html


Fips2
« Letzte Änderung: 02. Januar 2011, 12:05:38 von fips2 »

 



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