Huhu Illi,
also das mit der Fahrstunde hat uns keine "angeordnet". Mein Vater hat ja ebenfalls eine Sichtfeldeinschränkung und daher wollten wir und auch
er, gern erst überprüfen lassen wie sich das auf das Autofahren auswirkt. Montag hat er dann noch einen Augenarzttermin, der dann das Sichtfeld
abprüfen soll.
Das Ding ist, die Wartezeit nach der OP ist abgelaufen, seinen Führerschein hat er noch. Grds. dürfte er fahren. Da er aber eine bekannte
Sichtfeldeinschränkung hat, waren wir uns unsicher, wie es ist, wenn tatsächlich was passiert und die Versicherung z.B. rausbekommt, dass
er trotz Einschränkung Auto gefahren ist. Daher der Weg mit der Fahrschule und dem Augenarzt.
Bestätigt der Augenarzt die Fahrtauglichkeit, steht nichts mehr im Wege. Von Fahrlässigkeit ist dann keine Rede mehr.
Bestätigt er dies nicht, dann kann der Betroffende selbst entscheiden. Aber wenn dann etwas passiert, dann ist es in meinen Augen grob
fahrlässig passiert.
Letztendlich ist das eine endlose Schleife, denn keine hat gesagt das er nicht fahren darf. Seinen Führerschein hat er. Sogar die Wartezeit
aus den Richtlinien wurde eingehalten. Von daher steht dem Auto nichts im Wege.
Aber wie schon gesagt: Es ist wie als wenn ich während der Fahrt telefoniere. Oder nach drei Bier fahre. Ich hab nen Führerschein und trotzdem verhalte ich mich fahrlässig.
Vom fahren her meinte er, es wäre echt gut! Der Fahrlehrer sagte, von seiner Seite aus bestehen keine Bedenken. Er hat alles gesehen und
auch die 3 Stunden Fahrt sehr gut gemeistert. Aber wie gesagt... das ersetzt kein ärztliches Attest sondern beruhigt nur die eigenen Nerven
)
Ich kann aber auch verstehen, dass er gern wieder fahren würde. Wenigstens zum Bäcker oder so. Naja wir warten nun erstmal
was der Augenarzt sagt und dann sehen wir weiter!
Wie geht es deinem Dad sonst so?
LG Nina