Am Donnerstag haben wir die Ablehnung zur Kur bekommen. Pap´s wurde nach §55 von der Krankenkasse aufgefordert, eine Rehaantrag zu stellen, der ggf. durch die RV in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann!
Habe lange formuliert, damit uns das nicht passiert. Und nun kam Donnerstag die Antwort. Abgelehnt! Juhu Pap´s hatte nämlcih Angst vor der LUr (weil wegen allein weg...) und die Rente wollen wir natürlich auch so gut es geht hinaus zögern, da es geldtechnisch besser ist!
Hallo Nina
Diese Ablehnung der Reha von Seiten der Krankenkasse und Aufforderung zur Rentenantragstellung ist ein ganz normaler Vorgang nach einer gewissen Krankheitszeit (kurz vor Ende der Krankengeldmaximalsbezugszeitgrenze). So lange ein Versicherter im Arbeitsleben steht, ist der primäre Kostenträger einer Reha-Maßnahme, der Rententräger.
Eine Ablehnung des geforderten Antrages kann eine sofortige Beendigung der Krankengeldzahlung nach sich ziehen.
Eine Antragstellung einer solchen Maßnahme ist für den Krankenversicherten verpflichtend. Das heißt aber nicht automatisch, dass eine Verrentung eintritt. Viel mehr wird der Reha- Antrag von der Krankenkasse an die Rentenversicherung weitergereicht.
Es dient der Krankenkasse rein dazu, die weiterführende Krankengeldzahlung abzusichern und dem Versicherten die weitere Krankengeldzahlung zu gewährleisten.
Der Rentenversicherungsträger wird wohl erst mit einer Reha versuchen die Arbeitskraft des Patienten zu erhalten und somit einen Beitragszahler zu erhalten, statt Leistungsempfänger zu produzieren.
Im Prinzip, eigentlich das was ihr sowiso wollt, dass euer Vater wieder arbeiten kann. Die Ablehnung des Antrags ware also subproduktiv für euer Ziel.
Sollte sich bei der Reha allerdings herausstellen, das so weit keine Genesung eintreten wird, dass er wieder arbeiten kann, wird über eine Verrentung nach gedacht.
Es wird da in jedem Fall noch mal vorher mit dem Patienten gesprochen. Zu Gutachtern wird man eh noch mal von der Rentenversicherung geschickt.
Da ist aber noch weit hin und man kann da immer noch die Verrentung ablehnen.
Hoffentlich habt ihr euch da nicht mit der vorschnellen Ablehnung einen Bärendienst erwiesen.
Lasst euch da bei DRV-Bund, Krankenkasse VDK oder Integrationsfachdiensten beraten, nicht dass ihr euch da ne Tür zu geschlagen habt, die ihr nicht mehr öffnen könnt.
Ach ja.
Das Argument, dass dein Vater Angst hat alleine zur Reha zu gehen, zieht nicht.
Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass deine Mutti mit ihm zur Reha geht. Sie als Angehörige hat ja auch eine Belastung durch seinen Erkrankung und wenn der Arzt( Neurologe /Psychologe) das entsprechend begründet, wird sie als Begleitpersohn mitreisen dürfen, da es zur Genesung des Patienten förderlich sein kann.
Gruß Fips2