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Autor Thema: Apotheken müssen Herstellerabschlag eintreiben  (Gelesen 4361 mal)

Offline Bluebird

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Apotheken müssen Herstellerabschlag eintreiben
« am: 18. Januar 2011, 10:34:49 »

QUELLE:

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2011/01/17/apotheken-muessen-herstellerabschlag-eintreiben.html


Zitat


KOMPROMISS BEI DAV-GKV-SPITZENGESPRÄCH
Apotheken müssen Herstellerabschlag eintreiben
Berlin - Bei einem Spitzengespräch haben sich nach DAZ.online-Informationen Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (Gesetzl. Krankenkassen) auf einen Kompromiss bei der neuen Mehrkostenregelung und zum Packungsgrößen-Chaos verständigt:

Die Apotheken müssen jetzt doch den Herstellerabschlag im Rahmen der Mehrkostenregelung für die Kassen bei den Arzneimittelherstellern eintreiben. Und: Bis zum 30. Juni können Arzneimittelpackungen sowohl nach der alten wie neuen Packungsgrößenverordnung ausgetauscht werden

ff.

Konkret heißt dies, dass bei der Mehrkostenregelung der Patient in der Apotheke das teurere Arzneimittel zunächst komplett ohne Hersteller- und Apothekenabschlag bezahlen muss. Bei der späteren Abrechnung müssen die Apotheken aber die Eintreibung des Herstellerrabattes für die gesetzlichen Krankenkassen bei den Arzneimittelherstellern übernehmen und den Apothekenabschlag abziehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen verrechnen dann ihrerseits mit den Patienten die entstehenden Verwaltungskosten und möglicherweise entgangene Rabatteinsparungen.
 
Übergangsregelung bei der Packungsgrößenverordnung
Um die in den Apotheken entstandenen Probleme bei der Austauschbarkeit von Arzneimitteln zu lösen, verständigten sich DAV und GKV-Spitzenverband auf eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2011. Danach sollen mit N1, N2 und N3 gekennzeichnete Arzneimittel sowohl nach den bisherigen und nach den neuen Regeln der Packungsgrößenverordnung ausgetauscht werden können. Damit soll die Verwirrung um fehlerhafte Apothekensoftware und fehlerhafte Herstellermeldungen ausgeräumt werden. Nur wenn der Arzt neben der N-Kennzeichnung eine konkrete Stückzahl auf das Rezept schreibt, ist die Apotheke daran gebunden.
Lothar Klein / 17.01.2011, 17:27 Uhr


Bluebird

« Letzte Änderung: 18. Januar 2011, 10:37:27 von Bluebird »
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(Chinesisches Sprichwort)

 



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