Es bestehen nun geänderte Verhältnisse.
Ich sehe da jetzt einen ganz andren Hintergrund der Bewilligung. Der Erfolg der Klage kann durchaus steigen.
Einfach eine neue Klage einreichen, mit der Begründung der Verschlechterung des Zustandes.
Ist der RA ein Anwalt für Sozialrecht?
Ihr braucht hier unbedingt einen Fachanwalt dafür. 0/8-15-Allesmachjuristen sind da absolut überfordert.
Für ihn dürfte es ein Leichtes sein, vorerst mal eine einstweilige Verfügung, weil Eile geboten ist, zu erwirken.
Wichtig ist dabei, dass euch der Onkologe unterstützt und die entsprechenden Atteste bereitstellt.
Wichtig wäre, dass es ein Facharzt einer Universitätsklinik,am Besten mit Professur, attestiert. Dessen Beurteilungen wiegen beim Sozialgericht weit schwerer, als ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Also in dem Falle immer zum Schmitt gehen, statt zum Schmittchen.
Gruß Fips2