Hallo Gaby
Für mich sieht das, deinen Beschreibungen nach, so aus, als ob die Sozialpädagogin der Reha-Klinik wohl keinen Lust hat entsprechende Begründungen zu verfassen, damit die Reha verlängert wird.
Vom Ablauf her gesehen sieht es so aus.
Wenn dein Mann vor der OP noch gearbeitet hat, dann ist die Rentenversicherung momentan Träger der Maßnahme, deren Ziel es sein soll, den Patienten wieder ins Arbeitsleben zurückzuführen.
Scheitert diese Bestrebung, kann die Rentenversicherung deinen Mann berenten und ist von da an nicht mehr für ihn zuständig in Dingen Reha, sondern die Krankenkasse.
Allem Anschein nach sieht es danach wohl aus.
So weit so gut.
Ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlung ist die Krankenkasse für die Maßnahmen Kostenträger. Der Krankenkasse liegt natürlich viel daran, dass dein Mann möglichst lange kein kostspieliger Pflegefall wird. Mit einer weiteren Verlängerung der Reha wird dann versucht dein Mann in eine möglichst hohe Mobilität und Selbständigkeit zu versetzten, damit er in eine möglichst niedrige Pflegestufe eingeordnet werden kann.
Also ist die KK momentan für euch eigentlich noch nicht zuständig, wenn er noch keine EM-Rente bezieht.
Ist es aber absehbar dass es wohl zu einer Berentung kommt, wird die Krankenkasse noch versuchen möglichst viele Kosten auf den Rententräger abzuschieben.Deshalb ist es schon gut die KK mit im Boot zu haben, weil die auch Druck auf die Rentenversicheung ausüben wird.
Die KK wird dir wohl anraten, einen Rentenantrag zu stellen, bzw. stellen zu lassen. So lange der Rentenantrag am laufen ist, ist der Rentenversicherungsträger immer noch der Kostenträger von Maßnahmen, bis zur Entscheidung. Dem würde ich auch nachgehen, so lange dein Mann noch in der Rehaklinik ist, da die Sozialpädagogen dann die entsprechenden Anträge stellen und auch die Reha-Klinik die Begutachtung der Voraussetzungen für eine Berentung ausführen können.
Es wird dann meist dem Rat des begutachtenden Facharztes entsprochen.
So wie es aussieht, dürfte es da wohl kein Problem geben.
Ebenso wird das Krankengeld ab dem Tage der Antragstellung "Eingefroren" . Heißt: Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse weiter bis über die Zuteilung der Rente entschieden ist.
Momentan wird dein Mann wohl Übergangsgeld vom Rententräger bekommen, so lange er in der Reha ist.
Wenn er aus der Reha heim kommt bekommt er wieder Krankengeld von der KK.
Du brauchst dir keinerlei Gedanken zu machen wie lange und wie hoch der Krankengeldbezug ist, oder ob die Rente geringer ausfällt als das Krankengeld und du Geld zurückzahlen müsstest.
Dem ist nicht so. Dem Versicherten entstehen keine Nachteile.
Fällt die Rente höher aus als das Krankengeld, bekommt man rückwirkend bis zum Antragsstellungsdatum die Rente, abzüglich der bereits erhaltenen Krankengeldzahlungen für diesen Zeitraum, nacherstattet. Dieser bereits erhaltene Krankengeldabzzug geht wieder an die Krankenkasse zurück.
Ist die Rente niedriger als die Krankengeldzahlung, dann hat die Krankenkasse eben Pech gehabt.
Was halt noch gut ist wenn der Rentenantrag in der Reha schon gestellt wird:
Es wird euch auch eine Menge Lauferei ersparen, da ihr sonst zu mehreren Gutachtern müsstet, wenn dein Mann vielleicht noch an andren Beschwerden, wie orthopädischer, kardiologischer oder anderer Art leidet.
Auf jeden Falle bestehe darauf, dass die Reha-Klinik die Begutachtung für die Pflegestufe vornimmt, sonst musst du das in die Hand nehmen und das ist müßig und kostet Zeit.
Je nach Pflegestufe erhältst du (bzw. dein Mann um eine Pflegekraft zu bezahlen) dann Pflegegeld, oder es wird ein Teil der Pflegeheimunterbringung damit gedeckt werden können.
Ich kenne eure wirtschaftlichen Verhältnisse nicht. Vielleicht kann es ja reichen, mit dem Pflegegeld und der Rente, damit du ganz zu Hause bleiben kannst.
Dir steht übrigens Pflegeurlaub seit diesem Jahr zu. Frag dazu auch mal bei der Krankenkassse nach, was da zu machen ist. Dabei wird dann dein Arbeitsplatz gesichert.
Frau Von-der-Layen hat da als Familienministerin schon Etwas ins rollen gebracht, was auch, so weit ich weis durchgegangen ist. Musst mal googeln oder hier näher nachschauen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Aeltere-Menschen/hilfe-und-pflege.htmlHoffe du bekommst die Sache in den Griff.
Gruß, viel Erfolg und gute Befunde
Fips2