Du hast das schon richtig mitbekommen.
Entweder ein EEG gleich innerhalb 24 Stunden( obwohl das auch schon zu lang sein kann) oder gar nicht.
Im Anbetracht der Lage, ich geh mal davon aus dass er eh kein Auto fährt, in die nächste Klinik mit Neurologie. Dort die Sache schildern und ein EEG schreiben lassen.
Tipp.
Nur EEG schreiben lassen und KEINE Einschätzung der Fahrtauglichkeit im Brief akzeptieren. Da bei ihm mehrere Faktoren eine Rolle spielen, kann ein Notarzt das gar nicht richtig beurteilen. Das EEG gilt rein nur der Faktensicherung für den behandelnden Arzt.
Da noch nie ein epileptischer Anfall vorlag, dies auch tunlichst nicht selbst ansprechen. Die Notfallärzte sind da gleich bei der Hand ein Fahrverbot aufzuerlegen, nur weil Epilepsie im Raum steht. Einfach sagen dass der Patient an einem neurologischen Leiden erkrankt ist und man die Aufzeichnung dringend braucht um eingrenzen zu können ob es vom Gehirn oder sonst woher kommt, dass er zusammengebrochen ist.
Könnte ja auch eine Kreislaufschwäche oder Durchblutüngsstörung gewesen sein
Die bittere Erfahrung haben wir selbst gemacht.
Unser Sohn (Epileptiker Jahre lang Anfallsfrei Anfälle nachweislich NUR im Schlaf) war im Sommer nachmittags mal dehydriert und ist einfach zusammengeklappt. Kein Krampfen oder sonstige Anzeichen für einen Anfall. Der ÜBERVORSICHTIGE Notarzt hat, als er die Anamnese aufnahm sofort die Diagnose gehabt---- Klar----Epianfall.
In der Klinik dann nach der Blutuntersuchung dann die Dehydrierung bestätigt. EEG war logischerweise auch unauffällig. Du glaubst gar nicht was wir für ne Rennerei hatten die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Der Anfall war drin, obwohl keiner vorlag.
Nach der Entlassung sind wir dann zur üblich behandelnden Uniklinik gefahren und haben dort die Akten (Kopien der Notaufnahmeakte haben wir verlangt) vorgelegt. Die haben dann das Fahrverbot wieder aufgehoben, da klar ersichtlich war, dass kein Anfall vorlag. Die haben auch nur den Kopf geschüttelt.
Schuster bleib bei deinen Leisten.
Notfallärzte haben ein IST und Anamnese aufzunehmen und Erstversorgung zu machen. Mehr nicht.
Die weitere Diagnostik ist von Fachärzten, anhand der Aufnahme-Befunde, oder evtl. weiterer Untersuchungen zu stellen.
LG igB Fips2