Hallo Chucks
danke auch für den Hinweis, dass man keinen Hinweis zur Fahrtauglichkeitsprüfung akzeptieren soll.
Ich muss da was korrigieren, bevor falsche Schlüsse daraus gezogen werden.
Fahrverbote sind grundsätzlich zu befolgen, wenn EINDEUTIGE Nachweise eines Grundes dafür von Fachärzten diagnostiziert wurden.
Da beisst keine Maus einen Faden ab. Hier geht Allgemeinschutz vor Eigennutz. Auch wenn für den Betroffenen die Konsequenzen noch so hart sind.
Logistische Probleme sind keinGrund das Verbot nicht zu befolgen. AUSRUFEZEICHEN
Mein Rat galt für ein pauschales Fahrverbot eines Allgemeinarztes, ohne entsprechende Nachweise, allein auf Vermutungen gestütz.
Der Arzt der so ein Verbot ausspricht, sitzt zwischen zwei Stühlen.
Einerseits der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, wenn er das Fahrverbot nicht ausspricht und ein Unfall folgen würde. Aber auch andererseits ist er Schadenersatzpflichtig dem Patienten gegenüber, wenn das Fahrverbot nachweislich unbegründet gewesen wäre.
Eine sicher nicht einfache Entscheidung.
Ein sicherlich für beide Seiten akzeptierbaren Kompromissvorschlag von mir, auf den man hinwirken könnte.
Entweder werden die entsprechenden Nachweise erbracht.
Oder-----
Der Arzt vermerkt im Brief, statt sofortigem Fahrverbot, eine direkt folgende Einschätzung der Fahrtüchtigkeit durch einen entsprechenden Facharzt.
Als Entgegenkommen des Patienten, würde ich dem Arzt versichern, dass ich vor der Prüfung kein Auto fahre.
Aber bitte ernst nehmen und befolgen.
Wenn was passiert, ohne spätere Einschätzung mit schriftlicher Erlaubnis, kann der Versicherer evtl Regressansprüche an den Fahrer stellen, falls er Wind von dem Fahrverbot erlangen würde.
LG Fips2