Der Arzt muss die Urlaubsreise Der Genesung förderlich einstufen und befürworten.
Die Krankenkasse ist zu unterrichten sowie der Arbeitgeber.
Beide müssen einverstanden sein und evtl. klären ob Urlaubstageanspruch besteht der abgegolten werden kann.
Nicht ganz einfach, da die Krankengeldzahlung ruhen kann und Urlaubsgeldanspruch besteht.
Wenn vorhanden mit dem Schwerbehindertenbeauftragten deines Arbeitgebers darüber sprechen in wie weit da die tariflichen Vorgaben sind.
Anm.
Mir persönlich wäre die Urlaubsreise während Krankengeldbezug zu heikel.
Man ist, sofern die Oben angesprochene Urlaubstagabgeltung besteht, wieder im Arbeitsverhältnis. Dh. dass der AG nur darauf warten könnte, dass man den Urlaub antritt. Man sollte sich dann nicht wundern wenn dann "Blaue Post" kommt. Nicht wegen Urlaub---, sondern wegen des Kündigungsschutzes, der wegen des Urlaubs unterbrochen wird. Muss man selbst wissen ob man das eingeht und wie der Arbeitgeber in dieser Richtung eingestellt ist. Sozialverantwortungsvoll und Gewinnorientiert sind 2 Paar Schuhe. Bei Geld hört bekanntlich....
Die Gerichte sind bei den Begründungen der Kündigung, wegen weiter Untragbarkeit der weitern Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses, da ja die Stelle frei gehalten werden muss und keine Ersatzkraft eingestellt werden kann, mit den Arbeitgebern konform und erkennen die Kündigung als rechtens an. Mit viel Glück für den Arbeitnehmer noch mit einer Entschädigungszahlung.
Was mMn und so weit ich weis, nicht gegen eine Reise spricht ist, wenn die Reise mit einer Behandlung, oder Fortbildung, sowie Information zur Krankheit ( z.B.Hirntumortag) stattfindet. Dann muss man die Reise noch nicht mal anmelden, da man ja belegen kann, dass die Reise krankeitsbedingt, genesungsfördernd, statt fand.
Gegen ein zwei Tage länger am Veranstaltungsort zu bleiben, dürfte keinen Verstoß darstellen.
Je nach Erkrankung und Entfernung, kann man ja zur genüge begründen, dass man einen Tag früher an- und danach einen Tag später wieder abreist.
Angaben ohne Gewehr
Bitte mich nicht wörtlich fest nageln. Die Vorgaben gab es mal und ich weis nicht ob sie noch so bestehen.
Fragt bitte zur Sicherheit noch mal nach.Bei ner Woche vorher und ner Woche nachher um den Termin, hätte ich persönlich ein ungutes Bauchgefühl dabei.Dumm wäre dabei, wenn während dieser Zeit genau da der Medizinische Dienst eine Vorstellung des Patienten wünscht-----------------
Böse Falle....
Was noch recht kündigungssicher sein sollte, müsste Kururlaub sein.
Der Patient zahlt die Unterkunft und bekommt einen Zuschuss zur Unterkunft, sowie die ärztlichen Anwendungen werden von der KK getragen.
Erkundigt euch mal überhaupt KOSTENLOS bei der unabhängigen Patientenberatung, oder Krankenkasse.
Da müsst ihr den Kururlaub eh beantragen. Also braucht ihr auch die entsprechenden Formulare.
Gruß und igB
Fips2