HirnTumor-Forum

Autor Thema: H 15 Berichtesammlung  (Gelesen 42465 mal)

pit007

  • Gast
H 15 Berichtesammlung
« am: 14. Januar 2004, 16:52:11 »
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Ayurmedica GmbH
Stellungnahme zu H15 vom 19.09.1997
Seite 1; Seite 2

DAZ Deutsche Apotheker Zeitung
Beitrag vom 15.01.1997
Seite 1

Deutsches Ärzteblatt
Beitrag vom 02.05.1997
Seite 1; Seite 2; Seite 3

Arztbericht
Prof. Dr. Böker und Dr. Winking
Seite 1

European Journal of medical Research
Englisch, 24.05.1996
Seite 1; Seite 2

Quelle unbekannt
Artikel vom 16.01.1997
Seite 1

Medizinische Presseagentur
Stellungnahme zu H15 vom 20.03.1997
Seite 1; Seite 2

Artikel in der "Neue Post"
Datum unbekannt
Seite 1

Deutsche Gesellschaft für
experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie

Englisch, Abstracts on the 38th Spring Meeting
11.03-13.03.1997 Mainz, Germany
Seite 1; Seite 2; Seite 3

PZ
Artikel vom 25.09.1997
Seite 1; Seite 2; Seite 3; Seite 4; Seite 5; Seite 6; Seite 7; Seite 8

Kopie aus "Arzneidrogen"
4.Auflage 1999
Seite 1; Seite 2; Seite 3

Deutsches Ärzteblatt (Sonderdruck)
94.Jahrgang, Heft 18, Seiten: 1197-1199, 2.Mai 1997
Seite 1; Seite 2; Seite 3; Seite 4

Deutsche Apotheker Zeitung
140. Jahrgang 20.04.2000 Nr.16
Seite 1; Seite 2; Seite 3; Seite 4; Seite 5; Seite 6; Seite 7; Seite 8; Seite 9

Erfahrungsheilkunde
Therapeutische Aspekte der 5-Lipoxygenasehemmung (5-LOI)
Seite 1; Seite 2; Seite 3; Seite 4

Pharmakognosie-Phytopharmazie
Auszug der 6.Auflage aus dem Jahr 1999
Seite 1; Seite 2; Seite 3

Die Medizinische Welt (medwelt)
Vorabsonderdruck.
Lebensqualität unter antientzündlicher Therapie mit H15
Seite 1; Seite 2; Seite 3; Seite 4;Seite 5; Seite 6; Seite 7

PZ von 2002
Therapie mit Weihrauchextrakten
Seite 1; Seite 2; Seite 3

PZ Nr.39, 142.Jahrgang
Pharmakologische Aspekte von Weihrauch und Boswelliasäuren
Seite 1; Seite 2; Seite 3; Seite 4; Seite 5;

Suchbegriffe: Boswellia, Weihrauch, H 15
« Letzte Änderung: 11. April 2008, 10:08:10 von Ulrich »

pit007

  • Gast
Re:H15 Berichtesammlung
« Antwort #1 am: 10. Februar 2004, 09:10:56 »
Bericht vom 04.04.2001
Quelle: http://www.dccv.de

Verordnungsfähigkeit des Weihrauch-Präparates Sallaki/H15

Bei dem indischen Weihrauchpräparat H 15 / Sallaki handelt es sich nach einer Information der Deutschen Angestellten Krankenkasse - DAK - vom 23. März 2001, die der DCCV vorliegt, um ein Arzneimittel, welches vom Arzt auf Kassenrezept verordnet werden kann. Eine vorherige Bewilligung durch die Krankenkasse ist weder möglich noch erforderlich. Über die medizinische Notwendigkeit und die Verordnungsweise entscheidet allein der behandelnde Arzt.

Die Wirksamkeit und Nebenwirkungsarmut von H 15 / Sallaki ist in einer Studie belegt worden, die die Zeitschrift für Gastroenterologie, Bd. 2001, Heft 1 veröffentlicht hat.

Auszug aus DCCV-Journal Bauchredner, Heft 3/1999:

Verordnungsfähigkeit von H 15 im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf Kassenrezept

Im BR 1/98 haben wir berichtet, daß die Barmer Ersatzkasse einen Weg gefunden habe, die Kosten für das Medikament H 15, das Versicherten der Barmer von Vertragsärzten verordnet wird, zu übernehmen. Nachdem sich die Praxis der Kassen als wenig einheitlich herausgestellt hat, haben wir Dr. Gerd Glaeske noch einmal um eine Klarstellung gebeten.

Hier seine Antwort:

Offensichtlich ist die Verordnung des Weihrauch-Präparates Sallaki/H 15 nach wie vor ein wichtiger und kontrovers diskutierter Problempunkt.

Aus unserer Sicht ergeben sich folgende Aspekte:

1. In der Bundesrepublik Deutschland wird die vertragsärztliche Versorgung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen eines Sachleistungssystems durchgeführt, in dem Ärztinnen und Ärzte über die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit einer Therapie entscheiden. Dies gilt für alle Leistungen, somit auch für die Verordnung von Arzneimitteln.

2. Wenn in der Bundesrepublik Deutschland ein Arzneimittel nicht verfügbar ist, im Ausland jedoch unter vergleichbaren Zulassungsbedingungen in einer Indikation zugelassen ist, in der Vertragsärztinnen und -ärzte dieses Mittel bei Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einsetzen möchten, so ist es möglich, dieses Mittel auf einem Kassenrezept zu verordnen und gemäß § 73, 3 des Arzneimittelgesetzes über eine Apotheke für einen solchen Einzelfall importieren zu lassen. Die derzeit noch nicht in Kraft gesetzten neugefaßten Arzneimittel-Richtlinien sehen für den Import eines solchen Mittels eine vorherige Begutachtung von seiten der zuständigen Krankenkasse bzw. des Medizinischen Dienstes vor. Diese Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.

3. Es kann also auch ein importiertes Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen (im Herkunftsland in der zur Diskussion stehenden Indikation zugelassen, die Zulassungsanforderungen sind unseren Anforderungen vergleichbar) auf Kassenrezept verordnet werden, da es über die Apotheke ausgeliefert wird. Es gilt unter den Bedingungen des Einzelfalles auch in der Bundesrepublik Deutschland als verkehrsfähig. Natürlich ist eine solche Verordnung auch budgetrelevant, und natürlich sind die Ärztinnen und Ärzte bei einer solchen Verordnung auch an die o.g. Anforderungen gebunden, nämlich die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit zu prüfen. (Die Möglichkeit des Imports wurde z.B. auch angewandt, als es um die Behandlung der Multiplen Sklerose mit Beta-Interferon ging, das in den USA früher zugelassen war als bei uns und daher vor der Zulassung in der Bundesrepublik aus den USA importiert wurde.)

4. Es ist daher wie bei allen anderen Arzneimittelverordnungen: Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entscheiden darüber, welche Arzneimittel sie unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit verordnen, eine Krankenkasse kann daher keinen Einfluß auf die Verordnungsentscheidung nehmen, sondern allenfalls die Möglichkeiten zur Verordnung erläutern. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin sich entscheiden, solche Mittel nicht auf Kassenrezept zu verordnen, weil sie die Zweckmäßigkeit eines solchen importierten Arzneimittels in Zweifel ziehen, können weder Kasse noch Patient diese Entscheidung verändern oder unbeachtet lassen.

5. Da diese Verordnungsmöglichkeit auf Kassenrezept besteht, ist es auch nicht möglich, Privatrezepte im nachhinein zu erstatten. Eine Erstattung kommt in der gesetzlichen Krankenversicherung nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen vor, die hier zur Diskussion stehende Arzneiversorgung gehört sicherlich nicht dazu. Wenn ein Vertragsarzt daher durch die Verordnung eines Privatrezeptes signalisiert, daß er diese Arzneimittelverordnung nicht im Rahmen des Sachleistungssystems der GKV und damit im Rahmen seines Budgets abgerechnet haben möchte, können Kassen auch nicht nachträglich hergehen, und den Rezeptbetrag erstatten. Diese Überlegung trifft umso mehr auf solche Fälle zu, in denen sich Patientinnen oder Patienten diese Mittel auf eigene Rechnung aus dem Ausland haben schicken lassen und dann anschließend bei ihrer Krankenkasse um die Erstattung der Kosten für diese Arzneimittel anfragen. Auch in solchen Fällen ist eine Erstattung ausgeschlossen, da eine Verordnung eines Arztes oder einer Ärztin vorliegen muss.

6. Der Import von Arzneimitteln wird nicht über eine Positivliste geregelt, insofern spricht auch die Erstellung einer Positivliste nicht gegen den Import im Einzelfall, wie er beim Arzneimittel Sallaki/H 15 durchgeführt wird.

Ergänzend hat Dr. Glaeske darauf hingewiesen, dass das Problem nicht in der Importfähigkeit des Mittels aus Indien (Sallaki/H 15) liegt. Die Rechtmäßigkeit des Importes des in Indien zugelassenen Produktes wird nach seiner Kenntnis von keiner der Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer bestritten, so dass der Import im Einzelfall für einen einzelnen Patienten oder eine einzelne Patientin gemäß dem § 73,3 des Arzneimittelgesetzes auch möglich ist.

Anders sieht es mit dem Mittel Ayurveda H 15 aus, so Dr. Glaeske, das in der Schweiz in einzelnen Kantonen (z.B. in Appenzell) verkauft werden kann. Dieses Mittel hat in der Schweiz aber keine allgemein gültige und anerkannte Zulassung durch die interkantonale Behörde (unserem Bundesinstitut für Arzneimittel vergleichbar), so dass eine Importfähigkeit dieses Mittels mit Zustimmung der Überwachungsbehörden auch nicht möglich ist
« Letzte Änderung: 17. Februar 2004, 11:47:58 von Pit »

alexhoppe

  • Gast
Re:H 15 Berichtesammlung
« Antwort #2 am: 21. August 2008, 13:51:45 »
Ich zitiere aus: Sahinbas, Hüseyin, Weihrauch in der komplementären Onkologie: Therapieoption bei hirneigenen Tumoren, in: Erfahrungsheilkunde 2008(3), S. 154-159.

„(...)Im Rahmen einer retrospektiven Auswertung der behandelten Patienten mit Hirntumoren bzw. –metastasen im Grönemeyer-Institut der Universität Witten/Herdecke kam es zu sehr ermutigenden Ergebnissen. Beim malignen hirneigenen Tumor, dem Glioblastoma multiforme, dem anaplastischen Astrozytom bzw. Hirnmetastasen anderer Tumoren mit perifokalem Ödem wurde ein Weihrauchpräparat in der Langzeittherapie zur Unterdrückung des tumorassoziierten Hirnödems eingesetzt. Eine erfolgreiche Unterdrückung des tumorumgebenden Ödems wurde beobachtet.
Von Februar 2000 bis Februar 2005 wurden über 150 Patienten mit hirneigenen Tumoren (Gliome und Astrozytome) bzw. Hirnmetastasen anderer Tumoren, unter ärztlicher Kontrolle behandelt. In den meisten Fällen als Kombinationstherapie mit der lokoregionalen Elektrohyperthermie (EHT)(...)
Zur Dosisreduktion der Kortikosteroidmedikation (z.B. Fortecortin) bei der Hirndruckprophylaxe wurde das Weihrauchpräparat gegeben (3-mal tgl. 4-5 Kapseln à 400 mg zu den Mahlzeiten). Wurde bereits eine Hirnödemtherapie mit Glukokortikoiden durchgeführt, so erfolgte über 6-8 Tage eine Paralleleinnahme des Weihrauchpräparats mit dem Kortikoid. Danach wurde sukzessive das Kortikoid reduziert“. (S. 156)
„(...)Schlussfolgerungen und Perspektiven: (...)Durch den Einsatz eines Weihrauchpräparats konnte bei einem Großteil der Patienten mit Kortikoidmedikation die Kortisondosis bis auf ein Minimum (1-2 mg/d) reduziert, bzw. komplett noch während des Therapiezyklus abgesetzt werden(...)Neben einer Verminderung des peritumoralen Hirnödems konnten auch klinische Veränderungen, wie Verbesserung der Hemiparese, der Kopfschmerzen und der motorischen Aphasie bei den Patienten beobachtet werden. Es liegen überzeugende Hinweise vor, welche die zytotoxischen Effekte von Boswelliasäuren des Weihrauchs bei humanen Gliomen bestätigen(...)“ S. 158  

--------------
Wenn ich richtig orientiert bin, wurde hier afrikanischer Weihrauch verwendet, kein indischer, also kein H15
KN
« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 14:56:35 von KarlNapf »

alexhoppe

  • Gast
Re:H 15 Berichtesammlung
« Antwort #3 am: 22. August 2008, 20:02:57 »
http://phyto.astral.ch/Phyto/ALL/phytotherapie/001-2007/10-olibanum_indicum.pdf

Olibanum indicum: indischer Weihrauch
phytotherapie Nr. 1 • 2007
Janine Rethage, Beat Meier


----------------
Anmerkung:
Hier sind (Tabelle 3) Analysen enthalten, die zeigen, daß der Gehalt an AKBA im afrikanischen Weihrauch (Boswellia carterii = Boswellia sacra) doppelt so hoch ist wie im indischen (Boswellia serrata, H15).

Zitat S. 3:
"Bei B. sacra hingegen liegen die
Werte für AKBA etwa drei- bis achtmal
höher als für KBA. Dieses Verhältnis ist
charakteristisch für diese Boswelliaart."

Diese AKBA = 3-O-acetyl-11-keto-β-Boswellic acid sei für die Topoisomeraseinhibition verantwortlich, also die Reaktion, die die Mitoserate verlangsamt. Diese Boswelliasäure greift also direkt ins Tumorwachstum ein.

Im März 2014 sagte mir Prof. Simmet, dass viele Produkte aus afrikanischem Weihrauch nur aus gemahlenem Harz bestehen. Der menschliche Magen-Darm-Trakt sei nicht dafür ausgelegt, die Harze zu verdauen. Was nützt es also, wenn der afrikanische Weihrauch doppelt so viel AKBA enthält wie der indische, aber aus dem Harz nur ein Bruchteil ins Serum kommt?
KarlNapf
----------------
« Letzte Änderung: 12. März 2014, 17:33:37 von KarlNapf »

Offline KarlNapf

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Antiödematöse Wirkung von Boswellia serrata...
« Antwort #4 am: 17. Februar 2014, 18:44:28 »
Dissertation 2009

Antiödematöse Wirkung von Boswellia serrata auf das strahleninduzierte Hirnödem

Simon Kirste

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7945/pdf/PromotionHWEIH1.pdf

http://www.langendorff-stiftung.de/pdf/kirste.pdf
« Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 17:47:46 von KarlNapf »
Dum spiro, spero = So lange ich atme, hoffe ich. (Cicero, ad Atticum 9,11)

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Offline KarlNapf

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Re:H 15 Berichtesammlung
« Antwort #5 am: 21. März 2014, 17:59:13 »
Das ist vermutlich die Publikation der obigen Dissertation:

Boswellia serrata acts on cerebral edema in patients irradiated for brain tumors: a prospective, randomized, placebo-controlled, double-blind pilot trial.

Cancer. 2011 Aug 15;117(16):3788-95. doi: 10.1002/cncr.25945. Epub 2011 Feb 1.
Kirste S, Treier M, Wehrle SJ, Becker G, Abdel-Tawab M, Gerbeth K, Hug MJ, Lubrich B, Grosu AL, Momm F.

http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/cncr.25945/abstract;jsessionid=493315DA0AADC59BFD0E2BE889BB9F81.f03t01

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21287538
« Letzte Änderung: 21. März 2014, 18:06:22 von KarlNapf »
Dum spiro, spero = So lange ich atme, hoffe ich. (Cicero, ad Atticum 9,11)

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