Dass in der Reha-Klinik in die du fährst keine Handys erlaubt sind ist ungewöhnlich. Ich hatte mein Notebook mit und einen USB-Stick für den Internetzugang per Prepaid. Und auch mein Handy. Alles war erlaubt. Vielleicht gibt es ja in deiner Klinik einen Internet-PC für Patienten.
In einer Reha ist man nicht im Knast.
Wie ich mit meinem Umfeld, meinen Angehörigen kommuniziere, ist alleine mein Problem und die Klinik darf mir, wenn keine allgemeinmedizinischen Gründe, dazu gehören im Höchstfalle strahlungsbeeinflussende Störungen, die in einer Reha-Klinik wohl kaum anfallen dürften, nicht beschnitten werden. Dies wäre ein beschnittenes Grundrecht und inakzeptabel. Der Betrieb am Hausnetz darf dir wohl, mit dem Vorwand des Hausrechts, verboten werden. Aus vorgeschobenen brandtechnischen Gründen. Dieses Verbot steht aber auch schon auf sehr wackeligen Beinen.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und hab es auch schon persönlich durchgesetzt.
Moderne Kliniken,oder zumindest Kliniken, die eine offene und patientenselbsbestimmenede Einstellung haben, werden sicher solche Kommumikationswege erlauben.
Es gibt aber noch Andre, die das gar nicht gerne sehen.
Ich kenne mittlerweile beide Klinikarten selbst.
Bei mir stand aber auch nie eine Erwerbsminderung zur Diskussion. Deshalb hab ich da auch beim Verbot gleich ganz klar Kontra gegeben, weil es mir in dieser Richtung egal war. Sollen sie mich doch heim schicken.
Die Schwester hat zwar gerummelt, hat sich aber getrollt.
Kein Arzt wird wohl kaum vorsätzlich gegen ein Grundrecht des Patienten verstoßen.
Angst machen gilt. Auf beiden Seiten.
Es fragt sich nur, wer cooler pokern kann.
Was du in deiner Freizeit machst, geht Keinen was an. Wenn du im Park sitzt und mit deinen Angehörigen chattest oder mit dem Handy telefonierst, hat
eigentlich keinen Arzt
offiziell zu interessieren. Das ist rein dein Privatvergnügen und geht Keinen was an.
Du musst dir aber im Gegenzug darüber im Klaren sein, dass der Arzt, der dich dabei gesehen hat, dir im Beurteilungsfalle, in deinen Entlassungsbericht schreibt, dass du durchaus zu einer geringen Tätigkeit im Bürobetrieb, mittels Computer oder Telefon, in der Lage bist. Ob das nun besonders klug wäre, den Beweis dazu selbst zu liefern, überlasse ich mal ganz deiner eigenen Einschätzung.
Auf jeden Fall wirst du dann die Ar...karte vorm Sozialgericht haben. Leider zu Recht.
Es wird dann ganz klar heißen: " Wer drei oder vier Stunden am Tag privat chaten und telefonieren kann, ist auch in der Lage in einem gleichen Zeitraum einer Erwerbstätigkeit nach zu gehen."
Flupp---- ist der Erwebsunfähigkkeitsrentenanspruch dahin. Leider berechtigt. Ob dich der Arzt dabei beobachtet hat, dass du das drei Stunden täglichst machst oder nicht, spielt erst mal keine Rolle. Das wird dir einfach unterstellt.
So einfach ist das. Du musst dann das Gegenteil beweisen und das wird dir wohl sehr schwer möglich sein.
Ich würde mich zumindest bei Computertätigkeiten in einen Bereich verkrümeln, in dem dich Keiner sieht.
Versteht das jetzt bitte nicht falsch.
Das ist eine ganz klare , knallharte Auslegung von Sozialgesetzen, an einem praktischen Beispiel, die durchaus rechtlich legal so durchgezogen werden kann.
Also nicht jammern, wenn es euch mal so ausgelegt wird und ihr im Vorfeld selbst dazu beigetragen habt.
Gruß Fips2