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Autor Thema: Keine Misteltherapie mehr auf Kassenrezept  (Gelesen 13550 mal)

fips2

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Keine Misteltherapie mehr auf Kassenrezept
« am: 14. September 2011, 22:24:25 »
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/670062/endgueltiges-kurative-misteltherapie.html

Zitat
Endgültiges Aus für die kurative Misteltherapie

Mit der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe endet der lange Streit um die Verordnung von Mistelpräparaten.

Endgültiges Aus für die kurative Misteltherapie

Mistelpräparate dürfen nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden.



KASSEL (mwo). Homöopathische und anthroposophische Mistelpräparate dürfen in der adjuvanten Krebstherapie künftig nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Das geht aus den schriftlichen Urteilsgründen seines Urteils vom Mai hervor, die das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch veröffentlicht hat.

Streitig war die OTC-Ausnahmeliste mit rezeptfreien Arzneimitteln, für die die Krankenkassen seit 2004 die Kosten wieder übernehmen.
Nur für Indikation "in der palliativen Therapie von malignen Tumoren"

Die Verordnung von Mistel-Präparaten ist danach nur für die Indikation "in der palliativen Therapie von malignen Tumoren" zulässig.

Weil anthroposophische und homöopathische Ärzte diese Einschränkung nicht gegen sich gelten lassen wollten, wollte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Ende 2004 eine Klarstellung schaffen.

Dies hatte das Bundesgesundheitsministerium beanstandet, so dass die Einschränkung bislang nicht rechtswirksam war.
Sofortiges Aus frühestens am 22. September 2011

Wie berichtet, hatte das BSG im Mai diese Beanstandung als unzulässig verworfen. Nach der vorläufigen mündlichen Urteilsbegründung blieb umstritten, ob dies das sofortige Aus für die kurative Misteltherapie bedeutet oder lediglich dem GBA grünes Licht gibt, die Einschränkung nun in die Richtlinie einzufügen.

Nach den schriftlichen Urteilsgründen war das sofortige Aus gemeint. Allerdings trug das BSG der allgemeinen Unsicherheit Rechnung und gewährte Vertrauensschutz bis zum Tag, an dem die Gründe "in einer allgemein zugänglichen Fachzeitschrift" veröffentlicht sind. Das dürfte frühestens am 22. September so weit sein.

Az.: B 6 KA 25/10 R
« Letzte Änderung: 15. September 2011, 11:00:47 von KarlNapf »

Offline KarlNapf

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Re:Keine Misteltherapie mehr auf Kassenrezept
« Antwort #1 am: 15. September 2011, 11:05:20 »
Zu dem Artikel in der Ärztezeitung gab es auch einen Kommentar und dort stand unter anderem, dass dieses AUS für die Misteltherapie nicht - wie man vermuten könnte - in der bewiesenen Unwirksamkeit der Misteltherapie begründet ist, nein, die Kassen wollen sparen und deshalb wird gestrichen und gestrichen, zu Lasten der Patienten...

Und die Versicherten lassen sich das gefallen.

Die Kassen zahlen zwar für Übergewichtige, für Kettenraucher, für Bewegungsmuffel, für Leute, die sich von junk-food ernähren, aber wenn's um Krebs geht, da wird halt gespart.

Zitat
Nicht entschieden hat das Gericht über die Wirksamkeit der Mistelpräparate.
Ärzte, die mit der Therapie gute Erfahrungen gemacht haben, dürfen zwar weiter
Mistelpräparate verordnen, allerdings nicht mehr auf dem Kassenrezept.

Quelle
Dum spiro, spero = So lange ich atme, hoffe ich. (Cicero, ad Atticum 9,11)

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fips2

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Re:Keine Misteltherapie mehr auf Kassenrezept
« Antwort #2 am: 15. September 2011, 17:03:13 »


Und die Versicherten lassen sich das gefallen.


Es gibt durchaus Krankenkassen die eine alternativmedizinische Versorgung und Kostenübernahme anbieten.
http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/gesetzlich/service/homoeopathie/

Das Medikament wird vom Arzt auf Privatrezept (blaues Formular) verordnet und die Rechnung wird dann, je nach ZUSATZ-Tarif, ganz oder teilweise, nach Vorlage des Kassenbons und Rezepts, von der KK übernommen.
« Letzte Änderung: 15. September 2011, 17:16:52 von fips2 »

Offline KarlNapf

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Re:Keine Misteltherapie mehr auf Kassenrezept
« Antwort #3 am: 19. September 2011, 14:22:28 »
Absetzbarkeit der Kosten für alternative Behandlungsmethoden insbesondere bei Krebs


@Fips: Ich zitierte das nur. Ich identifiziere mich nicht damit.
« Letzte Änderung: 19. September 2011, 17:11:22 von KarlNapf »
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fips2

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Re:Keine Misteltherapie mehr auf Kassenrezept
« Antwort #4 am: 19. September 2011, 14:54:50 »
Hallo KarlNapf
Danke für den Hinweis.

Ich bin aber der Ansicht, dass hier absichtlich die Äpfel so hoch hängen, dass kaum Jemand sie erreichen kann.
Es heißt ja in dem Bericht

Zitat
Vorliegen einer "medizinischen Indikation"

Dies setzt voraus, dass eine sogenannte medizinische Indikation vorliegt, aus der sich die medizinisch zwingende Notwendigkeit der Durchführung der gewählten alternativen Behandlungsmethode ergibt. Davon ist nach der gegenwärtigen Rechtsprechung auszugehen, wenn die folgenden drei Punkte gegeben sind:

    * Zunächst einmal muss es sich um eine lebensbedrohende oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung handeln.
    * Bezüglich dieser Krankheit darf keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung stehen.
    * Bezüglich der beim Versicherten ärztlich angewandten neuen, nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode besteht eine auf Indizien gestützte nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf.

Amtsärztliches Attest

Das alle diese Voraussetzungen vorliegen, sollte sich aus einem amtsärztlichen Attest ergeben.

Und das verärgert mich ein Bissel dabei.


Punkt 1 ist klar und durchaus erfüllbar.

Bei Punkt 2 schon der große Haken.
Es wird sicher dahingehend die Begründung angeführt, dass es eine schulmedizinische Behandlungsmethode gibt. Ob diese Methode eine positive Genesungs- Wirkung bringt oder nicht, bleibt außen vor. Aber es gibt sie immer. Damit ist dieser Punkt schon nicht mehr erreichbar.

Zu Punkt 3
Es wird wohl kaum möglich sein ein solches Gutachten von einem Amtsarzt zu erhalten, welches die o.g.Voraussetzungen dazu ALLE einschließt und er bestätigt.
Ich bezweifle es zumindest sehr stark.

Wie oben beschrieben MÜSSEN ALLE 3 VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SEIN. Und das schafft man niemals.

Hier wurde mehr oder weniger einen Alibiverordnung geschaffen, die aber rein rechtlich dem Patienten leider gar nichts bringen wird.

So sehe ich es zumindest.
Würde mich freuen wenn mal ein Feedback käme, dass es wirklich mal Jemand geschafft hat damit durch zu kommen.

Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 19. September 2011, 15:35:48 von fips2 »

 



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