Ob ein PET übernommen wird oder nicht, ist reine Auslegungssache der Notwenigkeit des Arztes.
Wenn eine notwendige Indikation für die Untersuchung vorliegt, damit der Arzt seine, als lebensrettend geltende Weiterbehandlung fortführen kann, dann MUSS die Kasse die Kosten übernehmen.
Siehe:
http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/grundleistungen.htmGrundsätzlich erhalten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse alle Leistungen, die geeignet sind, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu bessern. Im allgemeinen ist diese Absicherung völlig ausreichend und schließt eine erstklassige Diagnostik und Behandlung im Krankheitsfall auch nicht aus.
Typisches Beispiel:
An einem Herzschrittmacherträger sollte eigentlich ein MRT für die genaue Darstellung des Tumors durchgeführt werden. Wegen des Schrittmachers ist ein MRT ausgeschlossen da dies das MRT-Gerät sowie den Schrittmacher zerstören würde. Außerdem besteht eine Lebensgefahr für den Patienten, wegen der Erwärmung der ferromagnetischen Teile im Schrittmacher.
Ein normales CT, das ja mit Röntgenstrahlung arbeitet, stellt den Tumor aber nicht ausreichend, gegenüber einem Pet-CT dar. Also bleibt nur diese erweiterte CT-Möglichkeit und somit ist die Kasse zur Übernahme der Kosten gezwungen.
Wenn dem Arzt etwas an dem Patienten liegt, wird er die entsprechende Indikation dafür finden, bzw. Haben die Kliniken meist Rechtsabteilungen, welche die Kostenübernahme der Untersuchung begründen und durchfechten.
Ein Arzt, der diese Kostenübernahme der Untersuchung den Patienten allein vorher durchfechten lässt, macht es sich etwas zu einfach, finde ich.
Die Ausrede der Krankenkasse,"Früher ging's ja auch ohne Pet-CT", kann man nicht gelten lassen. Das ist nicht mehr Stand der Medizin und indiskutabel.
Dann könnte man ja jede Behandlung aufgrund dieser Aussage ablehnen.
So auf die Tour " Back to the Roots".
Noch was.
Die Klinik wird eh nur auf Fallpauschalen für jeden Patienten und Erkrankung bezahlt.
Stammt ebenfalls aus dem obigen Link:
Krankenhausbehandlung
Versicherte haben einen Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die Aufnahme erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung sowie häusliche Krankenpflege erreicht werden kann. Die Krankenhausbehandlung umfasst alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für Ihre medizinische Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.
Darin sind Untersuchungen und Behandlungen, sowie Unterbringung des Patienten abgegolten.
Ob das Geld, das sie dafür bekommt, ausreicht oder nicht, ist deren Problem, das sie mit der kassenärztlichen Vereinigung klären muss.
kostengünstige Patienten zahlen die Kosten Intensiverer Patienten. Dank Ulla Schmitt. Die hat das verzapft.
Beispiel:
Für einen Blinddarm gibt es eine Fallpauschale von meinetwegen 5000 Euro.
Darin sind enthalten:
Unterbringung für x Tage
Voruntersuchungen die nötig sind und zur Verfügung stehen
OP
Pflege
Für ein Menigeom meinetwegen 20.000
Ebenfalls
Unterbringung
Voruntersuchungen die nötig sind und zur Verfügung stehen
OP
Pflege
Wenn die Klinik für den Fall mehr Kosten hat, dann muss sie das einzeln in Rechnung stellen, bez versuchen diese Kosten erstattet zu bekommen.
Wenn der Chirurg ein PET-CT braucht und durchführen lässt, dann braucht das den Patienten nicht zu interessieren. Das hat dann die Haushaltsabteilung/Rechtsabteilung der Klinik mit der kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkasse zu klären.
Natürlich versuchen die Kliniken die Kosten abzuwälzen und überlassen es dem Patienten, vorher die Klärung der Kostenübernahme zu erreichen. Dann hätten sie damit keine Arbeit. Aber das geht zu 90 % schief.
Ist aber, wie gesagt, eigentlich nicht dem Patienten sein Problem.
Man hat aber eine Ausrede warum man die Untersuchung nicht gemacht hat.
Probleme bei der Übernahme der Kosten eines ambulant angefertigten Pet-CT kann es durchaus geben, da diese Leistung von den Krankenkassen meist abgelehnt wird. Dies ist aber ebenfalls eine Argumentationsfrage der Notwendigkeit der Untersuchung durch den anordnenden Arzt.
Fips2