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Autor Thema: Neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel ab Jahresbeginn 2012  (Gelesen 4235 mal)

Offline Bluebird

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Quelle:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48648


Zitat
Berlin – Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Darauf hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute aufmerksam gemacht. Die Krankenkassen mussten die Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat.
Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem so genannten Festbetrag, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag. Davon sind 6.212 Arzneimittel zuzahlungsbefreit; das sind mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel. Arzneimittel können grundsätzlich von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Beide Werte werden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgesetzt.

Für zuzahlungspflichtige Arzneimittel gilt: Ist auf dem Rezept kein Befreiungsvermerk eingetragen oder liegt keine Befreiungsbescheinigung vor, sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen von den Versicherten zu erheben und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Jährlich sind das etwa 1,8 Milliarden Euro. © hil/aerzteblatt.de



Hier die aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel

http://www.aponet.de/fileadmin/aponet/res/pdf/zuzahlungsbefreite_arzneimittel.pdf


The best time to plant a tree was 20 years ago.
The second best time is NOW.
(Chinesisches Sprichwort)

 



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