Guten Morgen Busdeblume
Ich seh das mit der Kündigung etwas anders.
Im Erkrankungsfalle ist die Kündigung nur bedingt unwirksam.
http://www.welt.de/gesundheit/specials/krankheit/article8053391/Wie-es-zur-Kuendigung-waehrend-einer-Krankheit-kommen-kann.htmlIch würde, falls ihr habt, den Rechtschutz einschalten. Auf jeden Fall eine Integrationsfachangestellten der Integrationsämter oder der Caritas. Der Dienst dieser Integrationsfachdienste ist kostenlos.
Zur Vorsicht, um Zeit zu gewinnen, erst mal formlos Widerspruch gegen die Kündigung.
Ganz einfacher Dreizeiler
"Ich lege Widerspruch gegen Ihre Kündigung vom XX.xx.xxxx Kündigung ein. Die genaue Begründung folgt.
Gruß Mitarbeiter"
Diese Begründungen lasst ihr den Anwalt schreiben.
Gründe hierfür sind.
Die Gesetzesgrundlage, dass einem erkrankten Mitarbeiter während der Erkrankung keine Kündigung,nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden darf.
Es besteht noch Urlaubsanspruch, den der Mitarbeiter wegen seiner Erkrankung nicht antreten kann.
das muss auch abgegolten werden.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem19Aus Gründen der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung und Gesetzesgeber besteht auf das weiterbestehendes Arbeitsverhältnisses, um dem Patienten ,bei Genesung, wieder den Rücktritt ins Arbeitsleben zu erleichtern.
Unverständlich ist die Kündigung eh, das dein Vater den Arbeitgeber im Moment eh kein Geld kostet, da er ja Krankengeld bezieht. Die Arbeitsstelle kann auch durch einen befristet eingestellten Mitarbeiter besetzt werden.
Wenn dein Vater schon einen Grad der Behinderung hat, und der bei mindestens 50% liegt, ist die Kündigung eh erschwert und der Arbeitgeber wäre ja blöd ihm zu kündigen, da er ja seine gesetzlich vorgegebene Behindertenquote verbessert. Das Integrationsamt oder deren Fachangestellte werden den Arbeitgeber entsprechend beraten, wenn sie denn eingeschaltet werden.
Auf keinen Fall, ohne Absprache mit einem Anwalt. einen Aufhebungsvertrag des Beschäftigungsverhältnisses unterschreiben. Das kann in Folgen in anderen Versicherungen haben in der ihr euch schlecht stellt.
Manche Arbeitnehmer bieten da Prämien an, um die Kündigung schmackhaft zu machen. Der Schuss kann aber nach hinten losgehen. Das müsst ihr euch genau ausrechnen.
Nur zur Info und über den Daumen. pro Jahr des Beschäftigungsverhältnisses, bekommt der Arbeitnehmer etwa ein Monatsgehalt als Entschädigung zugesprochen. Es geht da um richtig viel Geld, das ihr evtl später noch mal dringend braucht.
Also ganz so einfach wie es die Patientenberatung dargestellt hat ist es nicht.
Die Kündigung wird zwar irgendwann anerkannt, das mag schon sein. Aber wenn es von einem Gericht anerkannt wird, dann entfallen die evtl. bestehenden Nachteile.
Klar ist das jetzt im Moment sehr nervig an einer weiteren Front zu kämpfen, aber diesen Kampf könnt ihr getrost einem Arbeitsrechtsanwalt überlassen. Bei entsprechender Begründung gegenüber dem Gericht, brauch dein Vater noch nicht mal zur Verhandlung zu erscheinen, da ihn der Rechtsanwalt vertritt.
Gruß Fips2