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Autor Thema: Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?  (Gelesen 18067 mal)

Offline RSQ

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Ärztliche Schweigepflicht Ja/Nein ?!?

Als ich vor kurzem bei meinem Neurologen war, las ich seine INFO die auf dem Tisch im Wartezimmer lag. Darin stand dann, dass der Arzt eine Meldung an die Führerscheinstelle macht, wenn er dies für notwendig halten würde und er der Meinung sei, dass der Patient kein Fahrzeug mehr führen dürfte/könne.
Ich bin jetzt etwas verwirrt und frage mich doch, wo er denn dieses Recht hernimmt und wie sich das mit der ärztl. Schweigepflicht vereinbaren lässt.
Diese Idee hatte schon mal ein Arzt (nachdem ich meine OP hatte), die hat er dann aber schnell wieder „Vergessen“…
Würde mich mal Interessieren, wie Ihr zu diesem Thema steht.

L.G - RSQ
« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 06:54:54 von fips2 »

Offline krimi

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #1 am: 13. Januar 2012, 00:19:35 »
Die Information auf dem Tisch des Neurologen war bestimmt nicht allgemein gehalten, sondern bezog sich doch wohl auf begründete gesundheitliche Befunde.

Informativ für dich z.B. bei:

Epilepsie und Führerschein.

Gefunden unter:

http://www.neurologienetz.de/front_content.php?idart=637
http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=70549

krimi

Ja, und da ist noch die Eigenverantwortung die jeder hat und zum Wohl seiner Mitmenschen einsetzen sollte, wenn der Neurologe abrät ein Kfz. zu führen.

Zitat
Nachfolgender Thread MIT entsprechenden Links.
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2029.0.html
Alles zu dem Thema Autofahren bei ..., incl. der entsprechenden Gesetzestexte.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 06:55:22 von fips2 »
Wer einen Platz im Herzen eines Menschen hat, ist nie allein.
______________

http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,6956.msg50233.html#msg50233

fips2

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #2 am: 13. Januar 2012, 07:13:24 »
Ich verstehe die Aufregung nicht. Bei den Seuchengesetzen, bei denen Menschen gefährdet sind, (Pocken,Salmonellen,Syphillis....) bestehen auch Meldepflichten  für den Arzt an die entsprechenden Institutionen, die über der ärztlichen Schweigepflicht steht.

Ganz klar.
Bei allem Verständnis und Nachteilen für den evtl.Betroffenen.


Sobald eine Gefährdung Dritter, sowie Allgemeinheit besteht und der Patient trotz mehrfacher Aufforderungen nicht einsichtig ist, hat die ärztliche Schweigepflicht zurück zu stehen. Aber nur dann.Der Patient hat schließlich mehrfach die Chance bekommen den Arzt nicht zum Schweigepflichtbruch zu nötigen und ist in diesem Falle, mMn., nicht ganz unschuldig an der Misere. Er hat somit das Recht der ärztlichen Schweigepflicht mit diesem Verhalten selbst verwirkt.

Ich gehe von folgender Vorgehensweise des behandelnden Arztes, bei Nichteinsicht des Patienten, aus.
Selbst wird er versuchen die Schweigepflicht aufrecht zu erhalten und überstellt den Patienten in Eigenverantwortung einem neurologisch-medizinischen Verkehrsgutachter, welcher die Fahreignung begutachtet. Dieser wird dann die entsprechenden weiteren Schritte veranlassen. Das dann aber knallhart.
Erst wenn der Patient dann dieser Überstellung auch nicht nach kommt, bleibt dem Arzt kein anderer Weg mehr als die Schweigepflicht zu brechen.

Spart euch den ganzen Ärger.
Man kann wirklich nur an die persönliche Einsicht der Betroffenen und dem Befolgen des §1 der StvO, der Grundlage der Fahrerlaubniserteilung überhaupt ist, appelieren.
Zitat
§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Die Fahrverbote gelten meist zeitweise und nicht lebenslang. Also die Fahrerlaubnis ruht nur. Man muss noch nicht mal den Führerschein beim Amt abgeben.
Das verstehen Viele oft falsch. Wenn der Arzt wieder die Fahrerlaubnis erteilt kann man sofort wieder fahren.
Anm. Wir sind in unsrer Familie selbst von zeitweisen Fahrverboten, aufgrund neurologischer Probleme gefährdet oder betroffen. Ich weis also von was ich rede. Gerade wenn man im ländlichen Raum lebt ist es wirklich ein Problem. Es gibt aber immer Lösungswege. (öffentliche Verkehrsmittel, Ruftaxi....)

Aber trotzdem "Safety first"

« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 13:02:54 von fips2 »

Offline Bluebird

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #3 am: 13. Januar 2012, 09:59:33 »
Hallo,

ich_stimme_voll_und_ganz_zu,_dass_eine_Gefährdung_Dritter_vermieden_werden_sollte
und_der_fahruntaugliche_Patient_vor_sich_selbst_geschützt_werden_muss._Und_mir
ist_die_Regelung_nach_Hirnoperationen_und/oder_epileptischen_Anfällen_bekannt.
Aber_darf_ein_Arzt_von_sich_aus_ohne_Entbindung_von_der_Schweigepflicht_oder
richterliche_Anordnung_wirklich_Patientendaten_an_Dritte_weiterleiten?
Wenn_JA,_wo_ist_das_gesetztlich/rechtlich_verankert?

Dann_müssten_nämlich_auch_Hausärzte,_Internisten,_Kardiologen_etc._etc.
in_vielen_Fällen_aktiv_werden,_man_denke_an_ältere_Fahrzeugführer_und_die
vielen_anderen,_die_unter_Medikamenteneinfluss_stehen,_Blutdrucksenker,
Antidepressiva_etc.
Den_Warnhinweisen_in_den_Packungsbeilagen_kommt_doch_kaum_jemand_nach,_vermute_ich_mal.

Ich_glaube,_unsere_Straßen_wären_leerer_und_sicherer,_wenn_alle,_die_sich_eigentlich
nicht_hinters_Lenkrad_setzen_dürften,_sich_daran_hielten.

LG
Bluebird
« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 11:55:28 von Bluebird »
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The second best time is NOW.
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Meike

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #4 am: 13. Januar 2012, 10:50:31 »
Seit November letzten Jahres darf auch ich für's erste kein Auto mehr fahren und das hat mich wirklich runter gerissen. Ich musste meinen Führerschein nicht abgeben. Mein Neurologe hat mich lediglich auf die Gefahren aufmerksam gemacht und es versteht sich ja wohl von selbst, dass ich andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährde. Ich lebe auf dem Land und sicherlich bedarf es nun etwas mehr Organisation, aber es ist zu schaffen. Mittlerweile fahre ich wieder viel mehr mit dem Rad - und wer hätte das gedacht: MIT HELM!!! ;D
(das hätte mir mal einer noch vor drei Monaten erzählen sollen... >:( )

es grüßt ganz herzlich
Meike

fips2

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #5 am: 13. Januar 2012, 12:58:53 »
Aber_darf_ein_Arzt_von_sich_aus_ohne_Entbindung_von_der_Schweigepflicht_oder
richterliche_Anordnung_wirklich_Patientendaten_an_Dritte_weiterleiten?
Wenn_JA,_wo_ist_das_gesetztlich/rechtlich_verankert?

Ich wäre mal auf die Reaktion der Eltern gegenüber dem Arzt gespannt, wenn er wissentlich nicht eingeschritten wäre, und der Patient hat ein Kind überfahren.----------------------

Der Arzt macht sich so der fahrlässigen Tötung selbst mitschuldig.
Nicht immer kann man sich hinter der Schweigepflicht verschanzen.

Offline Bluebird

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #6 am: 14. Januar 2012, 09:50:05 »


Muss.der.Patient.dem.Arzt.gegenüber.schriftlich.bestätigen,.dass.er.zur.Kenntnis
genommen.hat,.dass.er.fahruntauglich.ist?
Wie.sonst.will.sich.ein.Arzt.gegen.unvernünftige.Patienten.absichern,.die.zwar
behaupten,.sie.würden.sich.an.das.Verbot.halten,.es.aber.nicht.tun?
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fips2

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #7 am: 14. Januar 2012, 18:12:36 »
In Rehakliniken bekommst du beim ausgesprochenen Fahrverbot den Aufklärungsbogen zur Unterschrift vorgelegt.
Unterzeichnungspflicht besteht nicht. Aber der Arzt kann im Entlassbericht vermerken, dass er das Fahrverbot ausgesprochen/angeraten hat und du die Unterschrift verweigert hast. Dann ist es auch zumindest aktenkundig und er rechtlich abgesichert.

Offline uli

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #8 am: 15. Januar 2012, 09:21:51 »
Ich bin als Nur-Angehörige etwas verwundert, dass hier über die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht im Bezug auf das Fahrverbot diskutiert wird.

Egal, welche Erkrankung zu Grunde liegt, jeder Mensch, der eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen könnte, sollte soviel Mumm haben und freiwillig auf das Fahren verzichten.

Mein Mann hatte nach der ersten OP 6 Monate Fahrverbot und nach der zweiten OP 3 Monate. Er hat sehr darunter gelitten, sein Auto nicht fahren zu dürfen. PS. Fahrrad fahren gehört übrigens ebenso zum Fahrverbot, denn es ist die Teilnahme am Straßenverkehr die Verboten ist.

Ich habe meinen Mann erklärt, er solle sein wöchentliches Benzingeld nehmen und Taxi fahren. Damit kommt man in unserem kleinen Ort so fünf bis sechs mal in den Ort.

Für weitere Fahrten haben sich die Kinder und ich uns als Taxi angeboten. Wir sind bis nach Schweden kreuz und quer in Deutschland, mehrfach in die Niederlande unterwegs gewesen. Er hat die Zeit gut überstanden, denn wir haben auch sein Auto mit bewegt, was ihm sehr wichtig war.

Jetzt nutzt er sein Auto im Ort und fährt mit den Hunden in die Felder zum Spazieren.

In meinem Beruf als gesetzliche Betreuerin, informiere ich auch das Straßenverkehrsamt mit der Bitte um Überprüfung der Fahrtauglichkeit, wenn einer meiner Klienten sich und andere gefährdet. Denn bei Selbstgefährdung muss ich selbstverständlich einschreiten. 

 

fips2

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Re:Ärztliche Schweigepflicht bei neurologischen Ausfällen Ja/Nein ?!?
« Antwort #9 am: 15. Januar 2012, 10:31:03 »
Danke Uli für dein sachliches Statement einer Fachperson in dieser Frage.

Fips2

 



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