Rein rechtlich bist du nun, in der Verantwortung für deinen Mann, gestärkt und Entscheidungsbefugt.
Es handelt sich, für mein Dafürhalten, um eine gerichtlich angeordnete Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, über den Patienten, der Betreuungsperson gegenüber. Also kann sich der Arzt/Klinik hinter dieser Ausrede nicht mehr verschanzen. Wie soll sonst, ohne lückenlose Information des Gesundheits- und aktuellen Lagestandes, die Bereuungsperson Entscheidungen für seinen Schützling treffen? Wohl gar nicht.
Ich hätte die gerichtliche Vollmacht, als Kopie immer dabei, um dem Geblocke mancher Ärzte generell einen Riegel vorzuschieben. Zu jedem Behandelnden Arzt oder Klinik, zu der du in Dingen deines Mannes kommst, würde ich die Betreuungsvollmacht vorlegen und darauf bestehen, dass eine Kopie davon zu der Krankenakte hinzugefügt wird. In Deutschland besteht die rechtliche Welt nun mal viel aus Papier.
Du bist die rechtliche Betreuungsperson und bist umfassend über die Zustände deines Mannes zu informieren.
Punkt.
Das wissen die Ärzte und die Probleme dürften aus der Welt sein.
Für den Notfall würde ich mir die Telefonnummer des Richters/ Sachbearbeiters, sowie das entsprechende Aktenzeichen des Betreuungsbescheides, der gemeinerhand auf dem Bescheid angegeben ist, im Handy speichern, damit du jederzeit Kontakt mit ihm aufnehmen kannst. Der wird dann schon für die entsprechenden Klarheiten sorgen.
Spätestens der angedrohte Hinweis, auf Kontaktaufnahme zum Vormundschaftsgericht, bricht den Widerstand des Arztes/Klinik, das sie sich rechtlich angreifbar machen.
Richter haben es gar nicht gern, wenn ihre klare, schriftliche Anordnungen in Frage gestellt werden. Der Zweifler muss sich warm anziehen. Den Schuh zieht Keiner gern an.
Gruß Fips2